Du willst doch den Roller für deinen 19 J. alten Sohn anmelden und zwar freiwillig?
Der hat aber bisher kein KFZ gefahren, versichert gehabt?
Ja dann fällt der bei einer freiwilligen Zulassung, bei irgendeiner Versicherung in die höchste Schadenfreiheitsklasse "für Fahranfänger".....
Ich würde an deiner Stelle, den Roller auf deinen Namen oder deiner Ehefrau anmelden,
da dort schon in der Schadenfreiheitsklasse (PKW, Motorrad) bei euerer Versicherung nach unten gekommen seit,
also den Roller als Zweitfahrzeug anmelden.
Dein Sohn muss halt bei einer Kontrolle erklären, wieso der mit dem Roller seiner Mutter oder seinem Vater herumfährt und warum ohne HU....