Versicherung bei freiwilliger Zulassung
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung
Geht der Rücktritt auch nach der Zulassung noch? Dann habe ich ja schon Leistung (also Versicherung) erhalten, zumindest um den Roller nach der Zulassung zu mir auf den Stellplatz zu fahren.
Ich hoffe mal dass mein zuständiger LVM Markler das Phänomen freiwillige Zulassung kennt und mir da einen guten Vertrag sichert...
Ich hoffe mal dass mein zuständiger LVM Markler das Phänomen freiwillige Zulassung kennt und mir da einen guten Vertrag sichert...
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung
Also bei mir hat alles reden nix gebracht, Er hat darauf behaart. Habe eben auch noch festgestellt das das Feld 2.2 im Fahzeugschein/Brief meiner meinung nach falsch eingetragen wurde. Laut Kraftfahrtbundesamt musste da bei diesen Roller AAE 00000- eingetragen sein und im Brief/Schein ist nur 000 00000- eingetragen haben. Weis wer ob das ein Problem sein kann?Zen07 hat geschrieben: ↑Do 11. Aug 2022, 16:50Das ist natürlich blöd! Ich habe mir bei denen auch die eVB besorgt (weil online sehr einfach erhältlich für Kfz ohne Angaben) und heute den Roller zugelassen. Hat alles problemlos geklappt aber habe jetzt etwas Angst, dass die LVM mir auch so einen blöden Vertrag gibt... Kann man da nicht mit denen reden im Nachhinein oder ist das dann fix und man muss wechseln zum Jahresende?
Gruß Julian
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung
Feld 2.2 sollte die TSN sein oder? Die ist ausgenullt, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung noch keine Typschlüsselnummer (TSN) hat. Ich denke das ist kein Problem, wenn dann später eine TSN vergeben wird (in deinem Fall dann AAE). Sonst müsste man ja dann alle Zulassungen neu machen.3r4th hat geschrieben: ↑Do 11. Aug 2022, 17:27Habe eben auch noch festgestellt das das Feld 2.2 im Fahzeugschein/Brief meiner meinung nach falsch eingetragen wurde. Laut Kraftfahrtbundesamt musste da bei diesen Roller AAE 00000- eingetragen sein und im Brief/Schein ist nur 000 00000- eingetragen haben.
Aber ist nur meine Annahme, sicher weiß ich das leider nicht.
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung
Alles gut
000 & 00000 ist beides korrekt
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Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!!
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung
Was mich allerdings echt stutzig macht, dass sich hier einige eine eVB online besorgen ohne die Versicherungsbedingungen und die Versicherungsprämie zu kennen.
Leute, echt jetzt? Was macht ihr denn da
Wie kann es ansonsten sein, dass die Versicherung NACH Vertragsabschluss erst die Versicherungsprämie benennt...
Sorry, eigentlich geht das doch andersherum
Ich will hier echt keine Werbung für die HUK machen, aber als ich mir die eVB geholt hatte wurden mir vorher die Versicherungsbedingungen und die Prämienhöhe benannt und dann haben wir zusammen noch etwas an den Parametern gedreht und danach erst hatte ich die Versicherungsdaten alle mitgenommen und durch die Zulassung mit der eVB den Versicherungsvertrag verbindlich angenommen.
Also nicht erst Vertrag schließen und danach erfahren was an Kosten entstehen...
Leute, echt jetzt? Was macht ihr denn da
Wie kann es ansonsten sein, dass die Versicherung NACH Vertragsabschluss erst die Versicherungsprämie benennt...
Sorry, eigentlich geht das doch andersherum
Ich will hier echt keine Werbung für die HUK machen, aber als ich mir die eVB geholt hatte wurden mir vorher die Versicherungsbedingungen und die Prämienhöhe benannt und dann haben wir zusammen noch etwas an den Parametern gedreht und danach erst hatte ich die Versicherungsdaten alle mitgenommen und durch die Zulassung mit der eVB den Versicherungsvertrag verbindlich angenommen.
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung
Ich gebe Dir Recht, dass ich auch nicht blind etwas abschließen würde.
Allerdings ist der Vertrag theoretisch gar nicht gültig, da für einen Vertragsabschluss ein Preis feststehen muss.
Und da es sich dann noch um das Fernabsatzgesetz handelt, kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen storniert werden. Oder sind da Versicherungen ausgenommen?
Allerdings ist der Vertrag theoretisch gar nicht gültig, da für einen Vertragsabschluss ein Preis feststehen muss.
Und da es sich dann noch um das Fernabsatzgesetz handelt, kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen storniert werden. Oder sind da Versicherungen ausgenommen?
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung
So, ich bin ab sofort bei der DEVK versichert.
Ich zahle 45,73€ für die Versicherung mit Teilkasko ( 150€ Selbstbeteiligung - 75€ ohne SB ) im ersten Jahr.
Allerdings mit mit SF5. Unser Auto läuft über meine Frau.
Ich hatte eigentlich auch nachgefragt was es kostet sobald meine Söhne ihre Führerscheine gemacht haben.
Jüngster Fahrer dann 17 - knapp 150€. Aber das scheint leider normal zu sein, oder?
Ich zahle 45,73€ für die Versicherung mit Teilkasko ( 150€ Selbstbeteiligung - 75€ ohne SB ) im ersten Jahr.
Allerdings mit mit SF5. Unser Auto läuft über meine Frau.
Ich hatte eigentlich auch nachgefragt was es kostet sobald meine Söhne ihre Führerscheine gemacht haben.
Jüngster Fahrer dann 17 - knapp 150€. Aber das scheint leider normal zu sein, oder?
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung
Ja, fahranfänger kosten mehr...ramrod1708 hat geschrieben: ↑Fr 12. Aug 2022, 06:41Ich hatte eigentlich auch nachgefragt was es kostet sobald meine Söhne ihre Führerscheine gemacht haben.
Jüngster Fahrer dann 17 - knapp 150€. Aber das scheint leider normal zu sein, oder?
Lass dir das mal für nen 15 jährigen ausrechnen
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung
Das stimmt schon, im Nachhinein war das nicht das schlaueste Dachte aber LVM ist eigentlich ganz gut und wird hier ja auch öfters empfohlen und nachdem das mein erstes eigenes Fahrzeug ist und ich sonst alle Versicherungen online mache, habe ich auch keinen Versicherungsmakler den ich einfach fragen könnte. Deshalb war das ganz verlockend nach wenigen Minuten eine eVB zu bekommen...
Ich warte jetzt mal darauf, was die mir anbieten, zur Not habe ich ja 14 Tage Widerrufsrecht, wenn ich das richtig verstehe. Allerdings weiß ich dann nicht so genau, wie ich die neue Versicherung machen müsste, weil das Fahrzeug ja dann schon zugelassen ist. Aber naja, die Gedanken mache ich mir, wenn es so weit kommen sollteLVM hat geschrieben:Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn Sie nach Erhalt des Versicherungsscheins den ersten oder einmaligen Beitrag für das jeweilige Risiko nicht unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf der dort genannten zweiwöchigen Widerrufsfrist zahlen. Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz.
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