Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

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Bergziege
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Bergziege »

Chris66 hat geschrieben:
Mi 10. Aug 2022, 15:29
Falls einer einen Tip hat - gerne her damit.
Bei der Generali können Kinder von Kunden den Roller als Zweitwagen versichern (es zählt der Erstwagen eines Elters).
Auch wenn du nicht bei der Generali bist, vielleicht bieten das auch andere Versicherer an oder es ist zumindest ein Argument (mit Wechsel drohen), dass den Versicherungsmensch dazu bringt, nochmal genau zu schauen, was noch so geht.

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Alfons Heck
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freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen ausgeschlossen

Beitrag von Alfons Heck »

...
Das Bundesverkehrsministerium hat in einem Entwurf der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nun offenbar eine neue Regel eingebaut, wonach die freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen ausgeschlossen ist. Das heißt: Die Uhr tickt für diejenigen, die mit einem E-Roller bis 45 km/h noch die THG-Prämie erhalten möchten. Eine Neufassung der FZV wird das Schlupfloch nämlich offenbar in nächster Zeit schließen.
...
Quelle: htt ps:/ /efahrer. chip. de/news/geheime-foerderung-fuer-45-kmh-roller-jetzt-ist-die-praemie-in-gefahr_109043


Gruß
Alfons.
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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Aber Elektrokleinstfahrzeuge sind doch die E-Scooter bis 20 km/h, für die man keinen Führerschein braucht.....

Irgendwas ist da verdreht worden...

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Stivikivi
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Re: freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen ausgeschlossen

Beitrag von Stivikivi »

Alfons Heck hat geschrieben:
Sa 13. Aug 2022, 09:41
...
Das Bundesverkehrsministerium hat in einem Entwurf der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nun offenbar eine neue Regel eingebaut, wonach die freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen ausgeschlossen ist. Das heißt: Die Uhr tickt für diejenigen, die mit einem E-Roller bis 45 km/h noch die THG-Prämie erhalten möchten. Eine Neufassung der FZV wird das Schlupfloch nämlich offenbar in nächster Zeit schließen.
...
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Gruß
Alfons.
Und selbst wenn. Die die bereits zugelassen sind sind safe.
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Afunker
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Re: freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen ausgeschlossen

Beitrag von Afunker »

Stivikivi hat geschrieben:
Sa 13. Aug 2022, 10:04
Alfons Heck hat geschrieben:
Sa 13. Aug 2022, 09:41
...
Das Bundesverkehrsministerium hat in einem Entwurf der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nun offenbar eine neue Regel eingebaut, wonach die freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen ausgeschlossen ist. Das heißt: Die Uhr tickt für diejenigen, die mit einem E-Roller bis 45 km/h noch die THG-Prämie erhalten möchten. Eine Neufassung der FZV wird das Schlupfloch nämlich offenbar in nächster Zeit schließen.
...
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Gruß
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Und selbst wenn. Die die bereits zugelassen sind sind safe.
So ist es.

@Alfons: Wenn das von dir zitierte wirksam werden sollte, dann kannst du deine Elmoto als Pedelec bis 45 Km/h anmelden,
nicht aber mehr zur THG-Quote.....
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.15000 Km gefahren :mrgreen:
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km

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Stivikivi
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Re: freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen ausgeschlossen

Beitrag von Stivikivi »

Afunker hat geschrieben:
Sa 13. Aug 2022, 11:06
Stivikivi hat geschrieben:
Sa 13. Aug 2022, 10:04
Alfons Heck hat geschrieben:
Sa 13. Aug 2022, 09:41
...
Das Bundesverkehrsministerium hat in einem Entwurf der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nun offenbar eine neue Regel eingebaut, wonach die freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen ausgeschlossen ist. Das heißt: Die Uhr tickt für diejenigen, die mit einem E-Roller bis 45 km/h noch die THG-Prämie erhalten möchten. Eine Neufassung der FZV wird das Schlupfloch nämlich offenbar in nächster Zeit schließen.
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Gruß
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So ist es.

@Alfons: Wenn das von dir zitierte wirksam werden sollte, dann kannst du deine Elmoto als Pedelec bis 45 Km/h anmelden,
nicht aber mehr zur THG-Quote.....
Also noch schnell massenhaft 45er zulassen und abkassieren :twisted:
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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Bedeutet aber auch, wenn mein Yadea G5 45er-Roller irgendwann mal die Grätsche macht, dann wird der nächste eRoller einer >45er werden müssen.

Es ist jetzt mit dem großen Kennzeichen soooo angenehm geworden im Hamburger Stadtverkehr zu fahren. Keine drängelt mehr, keine fragwürdigen Überholung mehr, einfach entspannter, das Fahren! 👍
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

yakamoto hat geschrieben:
Sa 13. Aug 2022, 16:44
Bedeutet aber auch, wenn mein Yadea G5 45er-Roller irgendwann mal die Grätsche macht, dann wird der nächste eRoller einer >45er werden müssen.

Es ist jetzt mit dem großen Kennzeichen soooo angenehm geworden im Hamburger Stadtverkehr zu fahren. Keine drängelt mehr, keine fragwürdigen Überholung mehr, einfach entspannter, das Fahren! 👍
Das kann ich nicht verzeichnen. Meine Lösung war mittig fahren oder ganz links. Dann hört das auf.
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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Jo, mittig bzw. leichte linksneigung fahre ich auch. Aber seit dem großen Kennzeichen ist es für mich persönlich entspannter geworden... :)
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Pedator92
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Pedator92 »

Mächschen hat geschrieben:
Sa 13. Aug 2022, 10:01
Aber Elektrokleinstfahrzeuge sind doch die E-Scooter bis 20 km/h, für die man keinen Führerschein braucht.....

Irgendwas ist da verdreht worden...
Stimmt im Text steht elektrokleinstfahrzeuge also E scooter bis 20kmh. Von Roller steht da nichts außer im Titel.
Kreidler Amaze 50 jetzt geht's weiter :roll:
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