Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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sentry3
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von sentry3 »

Wir dürfen gespannt bleiben.
Unklar ist somit, ob die geplante Ablehnung der freiwilligen Zulassung L1e dann nur die mit Klebekennzeichen betreffen soll oder alle 45er und wann das überhaupt greifen soll. Wenn es soweit ist, wird das Verkehrsministerium das schriftlich fixieren. Ich vermute, in den nächsten 14 Tagen tut sich da noch nichts.
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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Pedator92 hat geschrieben:
Sa 13. Aug 2022, 22:32
Mächschen hat geschrieben:
Sa 13. Aug 2022, 10:01
Aber Elektrokleinstfahrzeuge sind doch die E-Scooter bis 20 km/h, für die man keinen Führerschein braucht.....

Irgendwas ist da verdreht worden...
Stimmt im Text steht elektrokleinstfahrzeuge also E scooter bis 20kmh. Von Roller steht da nichts außer im Titel.
Sollte dem tatsächlich so sein kann man nur weiterhin über die betroffenen Personen lachen. Einfach nur traurig was in der Bananenrepublik so abgeht
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Bergziege
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Bergziege »

Neuhauser hat geschrieben:
So 14. Aug 2022, 11:36
Eine vermutlich falsche Formulierung auf der Seite „efahrer“, und schon wieder regt sich der zivile Widerstand?
Gibt’s hier keine Regeln, was das gesellschaftspolitische Polemisieren angeht?
Und hast du schon mal übers Auswandern nachgedacht, Stivikivi?
Die haben den Begriff dann aber dreimal falsch verwendet, da darf man schon mal nachfragen.

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Ich ging davon aus, dass die Zulassung für Elektrokleinstfahrzeuge abgeschafft werden soll, was in meinen Augen Sinn macht, weil man ein Kennzeichen eh nicht montieren kann in den meisten Fällen...

Und efahrer hat wohl den Begriff Elektrokleinstfahrzeuge falsch verstanden.

Joddbln
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Joddbln »

Ihr Lieben,

vielleicht eine dumme Frage, aber ich habe nirgendwo eine Antwort gefunden...

Mal ganz unabhängig von den offenbar etlichen Hürden vor den Würden einer wiederkehrenden THG Förderung für meinen neuen UNU Roller... Ist dieses Programm eigentlich unabhängig von der Anschaffungs-Förderung für den Elektroroller beim Kauf? In Berlin waren das 500 €. Darf man trotz dieser schon erfolgten Subventionierung jetzt on top die permanente Förderung des E-Scooters beantragen? Der Förderbescheid war nämlich so langatmig und mit vielen unverständlichen juristischen Klauseln (de minimis und so) durchwoben, dass ich unsicher bin, ob man quasi zweimal gefördert werden darf... Zumal der Kauf in Berlin gefördert wurde... und ich für diese THG Förderung den Roller wohl an meinem Hauptwohnsitz in NRW (wo auch mein Auto registriert ist) beantragen müsste, und nicht an meinem beruflich bedingten Zweitwohnsitz, oder?

Danke für Eure Expertise.

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Die THG Quote ist unabhängig von anderen Subventionen.

Ja, seit einigen Jahren geht eine Zulassung nur am Hauptwohnsitz, keine Ahnung, ob man damit die Berliner Subvention gefährdet...

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Aber mit Lobbyismus hat sowas zu tun ;)

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Und selbstverständlich auch mit Verschwörungstheorien... :lol:
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

yakamoto hat geschrieben:
Mo 15. Aug 2022, 18:55
Und selbstverständlich auch mit Verschwörungstheorien... :lol:
Nee mit Lobbyismus in Reinkultur....
Einige wenige bevorzugen und andere die die Zukunft in den Händen halten, abwürgen....

Was hat das mit der THG-Quote zu tun? Nun, die Industrie die dafür bezahlen muss (vor allem die Mineralölindustrie),
dass diese mehr CO2 ausstossen (Produktion, Verkauf, Verbrauch), können das durch die THG-Quote mindern.
Wir die E-Fahrzeuge benutzen/fahren und damit weniger klimaschädliches CO2 in die Luft blasen
(so gut wie gar keines und ja bei der Produktion der Akkus fällt etwas an).
Aber weitaus weniger, als wie bei der Produktion, Transport, Verkauf und Verbrennen von Benzin und Diesel.

Gerade gestern lief eine Doku auf ZDF Info (Mediathek nachsehen) über Schiffe auf See.
Da blieb einem der Mund offen, wieviel Schweröl alle Schiffe weltweit in 1 Jahr verbrauchen und wieviel CO2 damit in die Luft kommt.
Dafür könnten weltweit über 250 Millionen PKW fahren (1 Jahr lang) um die gleiche Menge an CO2 zu emittieren....
Lobbyismus? Auch da gibt es das. Siehe die Sendung.
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.15000 Km gefahren :mrgreen:
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Goldbacher »

yakamoto hat geschrieben:
Sa 13. Aug 2022, 16:44
Es ist jetzt mit dem großen Kennzeichen soooo angenehm geworden im Hamburger Stadtverkehr zu fahren. Keine drängelt mehr, keine fragwürdigen Überholung mehr, einfach entspannter, das Fahren! 👍
Das hat mir mein Vater auch berichtet, der mit dem 45er-Falcon unterwegs ist. Wenn ich mit meinem 200er-Roller mit derselben Kennzeichengröße unterwegs bin, ist es leider nicht so. Es hängt wohl auch zusätzlich mit der Tagesform der anderen Verkehrsteilnehmer zusammen.

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