Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Ich brauchte 220x130, weil es eine kürzere Kennzeichenkombi nur gibt, wenn es nicht ans Fahrzeug passen würde und ein Umbau nicht zumutbar ist...
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Hallo
Ich wollte Mal nachfragen.Die THG Qoute für 45 km/ Roller ist natürlich wünschenswert und werde auch die Prozedur der Zulassung machen.
Da ich so gar nicht ,vom wohl dann üblichen großen Nummernschild begeistert bin,habe ich dies Mal bei einem Händler angesprochen. Der würde da auch so einiges Regeln.
Aber auf die Diskussion mit dem Nummernschild meinte er,warum ein grosses??? Ein kleines reicht immer noch? Zulassung ja, aber einfach bei der Versicherung den immer noch mit 45 km h zugelassenen Roller mit kleinen Kennzeichen Versichern.
Da war ich platt. Ich hatte das bisher so verstanden das man dann ein großes braucht.
Aber eigentlich logisch,warum kein kleines?
Bevor jetzt jeder erklärt das es üblich sei,wäre mir echtes wissen und Fakten wichtig.
Vielleicht weil die Zulassung für 45 km freiwillig ungewöhnlich ist und nur einem Zweck dient und alle glauben dann braucht man ein großes Nummernschild oder habe ich die Diskussion falsch verstanden?
Und die Vorteile für das oder andere lasse ich Mal außer Acht.Für mich wäre preislich gesehen und das optische das kleine Kennzeichen besser.
Ich fahre sehr viel auf einer Strecke die neben der Schnellstraße für Kleinkrafträder zugelassen ist.Die Diskussionen da mit den Radfahrern mit großem Kennzeichen möchte ich mir sparen.
Bin Mal gespannt auf Antwort.
Klar war mir bisher, alles über 45 km/h braucht ein großes Nummernschild.Und das waren alle mit Zulassung.Wegen dem THG lässt man jetzt 45 km/ Roller freiwillig zu.
Aber wer sagt und wo steht es das man eine großes Nummernschild dafür braucht wenn man nicht Mal zum TÜV muss.
Gibt es jemanden der ein kleines Kennzeichen nutzt mit Zulassung.
Gruß Ralf
Ich wollte Mal nachfragen.Die THG Qoute für 45 km/ Roller ist natürlich wünschenswert und werde auch die Prozedur der Zulassung machen.
Da ich so gar nicht ,vom wohl dann üblichen großen Nummernschild begeistert bin,habe ich dies Mal bei einem Händler angesprochen. Der würde da auch so einiges Regeln.
Aber auf die Diskussion mit dem Nummernschild meinte er,warum ein grosses??? Ein kleines reicht immer noch? Zulassung ja, aber einfach bei der Versicherung den immer noch mit 45 km h zugelassenen Roller mit kleinen Kennzeichen Versichern.
Da war ich platt. Ich hatte das bisher so verstanden das man dann ein großes braucht.
Aber eigentlich logisch,warum kein kleines?
Bevor jetzt jeder erklärt das es üblich sei,wäre mir echtes wissen und Fakten wichtig.
Vielleicht weil die Zulassung für 45 km freiwillig ungewöhnlich ist und nur einem Zweck dient und alle glauben dann braucht man ein großes Nummernschild oder habe ich die Diskussion falsch verstanden?
Und die Vorteile für das oder andere lasse ich Mal außer Acht.Für mich wäre preislich gesehen und das optische das kleine Kennzeichen besser.
Ich fahre sehr viel auf einer Strecke die neben der Schnellstraße für Kleinkrafträder zugelassen ist.Die Diskussionen da mit den Radfahrern mit großem Kennzeichen möchte ich mir sparen.
Bin Mal gespannt auf Antwort.
Klar war mir bisher, alles über 45 km/h braucht ein großes Nummernschild.Und das waren alle mit Zulassung.Wegen dem THG lässt man jetzt 45 km/ Roller freiwillig zu.
Aber wer sagt und wo steht es das man eine großes Nummernschild dafür braucht wenn man nicht Mal zum TÜV muss.
Gibt es jemanden der ein kleines Kennzeichen nutzt mit Zulassung.
Gruß Ralf
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Es ist ganz einfach, zu einer amtlichen Zulassung gehört ein amtliches Kennzeichen.
Naja, wer ein Leichtkraftradkennzeichen ohne HU führt, wird wohl ein Kleinkraftrad sein...
Versicherung ist i.d.R. auf Dauer mit Zulassung günstiger, weil der Beitrag jedes Jahr weniger wird.
Naja, wer ein Leichtkraftradkennzeichen ohne HU führt, wird wohl ein Kleinkraftrad sein...
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Leider maximal 3 Jahre. Zumindest bei der HUK. Man sammelt zwar "intern" weiterhin Schadensfreiheitsjahre, die man dann später wieder für ein Auto nutzen könnte aber zumindest der Beitrag ist bei SF3 maximal vergünstigt.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Hier bei der VGH wird es bis SF20 günstiger, alles darüber hinaus wirkt sich nicht mehr auf den Beitrag aus.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Noch etwas interessantes zum Thema Versicherungen:
Die WGV bietet seit 3 Tage eine freiwillige Versicherung an.
Tarif bei SF0 und Fahrer im Jahr 2000 geboren: 122,95€ inkl. TK ohne SB.
Interessant, dass die einen Versicherer sagen, wir machen das nicht mehr, und andere steigen neu ein...
Die WGV bietet seit 3 Tage eine freiwillige Versicherung an.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Ich habe erst gestern mit der WGV telefoniert, zwecks freiwillige Versicherung...Die Auskunft an mich war, daß sie es nicht anbieten....und das obwohl ich 4 Versicherungen bei denen seit über 25 Jahren am laufen hab...
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Gerade nochmal angerufen. Bietet die WGV tatsächlich an. Bei mir sinds dann 51€ im Jahr. Perfekt.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
HalloMächschen hat geschrieben: ↑Mi 7. Sep 2022, 22:03Es ist ganz einfach, zu einer amtlichen Zulassung gehört ein amtliches Kennzeichen.
Naja, wer ein Leichtkraftradkennzeichen ohne HU führt, wird wohl ein Kleinkraftrad sein...
Versicherung ist i.d.R. auf Dauer mit Zulassung günstiger, weil der Beitrag jedes Jahr weniger wird.
Das da eine Plakette auf das Kennzeichen muss ist klar,aber ich mach die Zulassung ja nur für THG .Was ist wenn ich das Kennzeichen mit der Plakette einfach in die Schublade lege und den Roller wie bisher mit einem kleinen Kennzeichen versichere.
Das freiwillig Versichern heißt ja nur ich kann und tue das, um damit etwas zu bekommen.Aber ein kleines Kennzeichen bekomme ich doch dafür das ich nur 45 kmh fahre und dafür gebe ich nur die Fahrgestellnummer an
Wenn ich mit kleinem Kennzeichen fahre bin ich ja auch nicht falsch unterwegs oder
Gruß Ralf
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Du bekommst keine 2. Versicherung gleichzeitig für ein und das selbe Fahrzeug...
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