Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Erstzulassungsdatum ist halt das Datum, zu dem das Fahrzeug erstmals bereit für den öffentlichen Straßenverkehr war, also nicht nur ne Zulassung zählt da, auch ein Versicherungskennzeichen.

Im Zweifelsfall, z.B. bei Oldtimern wird da auch häufig geschätzt.

Bergziege
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Bergziege »

roblin hat geschrieben:
Fr 30. Sep 2022, 01:43
Gibt's noch andere User, die freiwillige zugelassen haben, und zuvor ein kleines Versicherungskennzeichen hatten? Was wurde da bei Erstzulassung in der Zulassungsbescheinigung eingetragen?
Nachdem ich nicht wusste, wann genau ich das kleine VZK erworben hatte, wurde kurzerhand das Kaufdatum des Rollers eingetragen, schließlich bin ich da das erste mal damit gefahren.

Higgi68
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Higgi68 »

Moin,
und bei mir wurde das Datum der freiwilligen Zulassung eingetragen da es ja da Zugelassen wurde ;)
Beim Wohnmobil ist es ähnlich, dort gibt es einmal das Baujahr und dann das Zulassungsdatum.

Hatte bei der Anmeldung den Kaufvertrag vom Erstkäufer (Also da wo er es vom Händler gekauft hat) und die Papiere von der Versicherung (kleines Kennzeichen) mit abgegeben.
Trotzdem wurde der 27.09. als Erstzulassung angegeben.
Beim Verkauf würde ich das auch so angeben, Baujahr 2020 und Anmeldung 2022...

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

roblin hat geschrieben:
Fr 30. Sep 2022, 01:43
Stivikivi hat geschrieben:
Mi 28. Sep 2022, 22:45
Das Versicherungskennzeichen interessiert die Zulassung nicht.

Tag der Zulassung = Erstzulassung. Ist wie mit jedem neuen Auto, Anhänger etc auch.
Dann müsste bei der freiwilligen Zulassung ja das aktuelle Datum als Erstzulassung eingetragen werden. Das war aber bei mir nicht so. Bleibt dann also nur noch, dass die Dame bei der Ausstellung des Fahrzeugscheins ein fehlerhaftes Datum eingegeben hat. Oder das kleine Versicherungskennzeichen spielt doch eine Rolle für die EZ?!
Gibt's noch andere User, die freiwillige zugelassen haben, und zuvor ein kleines Versicherungskennzeichen hatten? Was wurde da bei Erstzulassung in der Zulassungsbescheinigung eingetragen?

Bei mir auch so, EZ war die Erstmeldung beim KBA durch das Versicherungskennzeichen ;)

Durch das erste Versicherungskennzeichen wird das Fahrzeug beim KBA erstmals gemeldet und das ist dann das gesetzliche Datum der Erstzulassung :idea:

Kein Bla und Blub! So wird es euch jeder "befähigter" Mitarbeitende eine Zulassungsstelle mitteilen. Alles andere ist schlicht falsch :!:
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Formal vlt. Hat aber sonst keinerlei Auswirkungen
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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

yakamoto hat geschrieben:
Fr 30. Sep 2022, 13:56
Kein Bla und Blub! So wird es euch jeder "befähigter" Mitarbeitende eine Zulassungsstelle mitteilen. Alles andere ist schlicht falsch :!:
Die halben Mitarbeitenden können es ja nicht, es muss ein richtiger Mitarbeiter sein.
Stivikivi hat geschrieben:
Fr 30. Sep 2022, 14:13
Formal vlt. Hat aber sonst keinerlei Auswirkungen
Kann sich aber auch mal ändern.

Z.b. wird die Polizei genauer hinschauen, wenn denen auffällt, dass irgendwas, hier das Datum, nicht passt.

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Mächschen hat geschrieben:
So 2. Okt 2022, 08:11
yakamoto hat geschrieben:
Fr 30. Sep 2022, 13:56
Kein Bla und Blub! So wird es euch jeder "befähigter" Mitarbeitende eine Zulassungsstelle mitteilen. Alles andere ist schlicht falsch :!:
Die halben Mitarbeitenden können es ja nicht, es muss ein richtiger Mitarbeiter sein.
Stivikivi hat geschrieben:
Fr 30. Sep 2022, 14:13
Formal vlt. Hat aber sonst keinerlei Auswirkungen
Kann sich aber auch mal ändern.

Z.b. wird die Polizei genauer hinschauen, wenn denen auffällt, dass irgendwas, hier das Datum, nicht passt.
Jo, sollte es jemals eine Abfrage zur Fahrgestellnummer geben, dann wird über das KBA eine irreführende Rückmeldung erfolgen. Und zwar EZ-Datum durch das Versicherungskennzeichen ist UNGLEICH EZ-Datum im Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein). Solltest du dann einen/eine Ordnungshüter:in vor dir haben, der/die hier eher unsicher oder sogar unwissend ist, dann kann das Fahrzeug Vorort direkt sichergestellt werden und auf deine Kosten in die polizeiliche Verwahrung genommen (abgeschleppt) werden.
Die prüfen dann im Verwaltungsverfahren, wieso das Datum nicht stimmig ist. Das die Zulassungsstelle einen Fehler gemacht hat war auch dir bei Ausstellung/FREIWILLIGER ZULASSUNG sofort ersichtlich. Da du das billigend inkauf genommen hast (hast keinen Nachweis deines Widerspruchs), trägst du zumindest eine Mitschuld.
:idea: Bei der Zulassungsstelle hast du ja etwas unterschrieben... und zwar, dass alle Angaben soweit richtig sind!!! :idea:

Und genau hier wird dich im schlimmsten Fall das Gericht der Mitschuld dingbar machen.
Grund, du hättest es erwähnen müssen, da dir ja bekannt war, dass du zuvor (länger als zur Überführung) ein Versicherungskennzeichen hattest. Wenn bei einem Fahrzeug das BJ und die EZ weit auseinander liegen (z.B. mehrere Jahre) kann davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug bis zur EZ nicht im Verkehr bewegt wurde und daher einen besseren Wertezustand haben müsste/könnte....
Beispiel Oldtimer, BJ 1959, EZ 2022 => der Wert des Fahrzeugs liege weit höher als wenn EZ=BJ :!:

Ehrlich, in so eine Situation wird man sicher kaum kommen, aber wenn doch, dann wird es anstrengend :roll:

Mit wissentlich unrichtigen Dokumenten würde ich persönlich nicht leben wollen - ist sicher typisch DEUTSCH, aber so ist es.
Und spätestens bei einem möglichen Verkauf des Fahrzeugs kann es richtig Probleme nach sich ziehen, wenns der neue Besitzer das (erst im Nachhinein) bemerkt :shock:
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Die Zulassungsstelle hätte anhand des Versicherungskennzeichens ja sehen können wann wie wo. Hat Sie aber nicht.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Ja, und genau her liegt der Fehler inkl. Mitverschulden :!:

Egal, wo kein Kläger, da auch kein Richter 8-)
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Denke es gibt wichtigeres als sich anhand des EZ aufzuhängen. Da müsste man den Beamten schon im Vorfeld richtig geärgert haben.
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