Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

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rainer*
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von rainer* »

Man könnte eine Ausnahme nach §47 FZV beantragen, wenn das Schild nicht passt (analog zum Verfahren bei einem Auto). Ist aber viel Aufwand mit TÜV usw., weiss nicht, ob das der Mühe wert ist.

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Ich, weil Leichtkraftrad gem. FZV bei Elektro ein Zweirad mit weniger als 15 PS Leistung ist.

Aber interessant ist, dass angeblich kein Kradkennzeichen möglich ist, also 180-220 x 200...

Wenn nicht, mache die Zulassung mit bis zu 280 × 200 Kennzeichen und fechte es später aus.

Peter51
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Peter51 »

Ich habe heute im Bereich Norderstedt/Hamburg Langenhorner Chaussee einen schwarzen Nui mit einem sehr großen Nummerschild ca. 280 * 200mm gesehen. Einen Tag zuvor einen Dogde Ram 1500 - riesiger SUV mit LKR Kennzeichen.....
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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Allgemein kann man ein LKR Kennzeichen bekommen, wenn ein anderes nicht passt und sich ein Umbau finanziell nicht lohnt, als Ausnahmegenehmigung...

Aber bei L1e braucht man nicht einmal eine Ausnahmegenehmigung...

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

In Hamburg wie gesagt kann man es sich aussuchen. Die sind hier mega entspannt 👍
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

mamu1994
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von mamu1994 »

War heute in Berlin um meinen Niu zuzulassen und musste mit bedauern feststellen dass hier vor zwei wochen eine neue Regel in Kraft getreten ist.

https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/k ... 248062.php

Diese besagt dass man ausschließlich Schilder nach Anlage 4 Nr. 1b FZV zugeteilt bekommt welche 280mm breit sind, was natürlich viel zu breit ist um in die Aussparung am Niu zu passen. Zusätzlich muss der Roller vorher begutachtet werden ob das Schild passt und die Beleuchtung auch bei dem großen Schild ordnungsgemäß ist, was bei natürlich nicht der Fall war.

Es wurde also die Zulassung verweigert mit dem Hinweis ich könne sie erst bekommen wenn ich den Roller so zurecht gebastelt hab, dass das große Schild ran passt.

Hat jemand eine Idee wie ich das umgehen kann? Ist das rechtens?
Alternativ: Hat jemand eine Idee für den Umbau?

Viele Grüße,
Marcel

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Zum einen ist das Nonsens, gegen ein kleines Kennzeichen spricht immer noch nichts.

Zum anderen wäre wohl die elegantesten Lösung, wenn der TÜV sagen würde, kennzeichnen bis 240 x 130 geht, darüber nur mit unverhältnismäßigen Umbaukosten.

Oder Du legst erstmal Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein, das ganze ergibt sich aus der FZV.

tgsrt
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von tgsrt »

auch wenn es wie geschreiben nonsens ist, verstehe ich das Problem nicht.

dann kauf ich für 8€ einen entsprechenden Halter, schraub ihn dran und gut ist.
Wenn die nicht mehr wollen...

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knullibulli
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von knullibulli »

mamu1994 hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 17:05
War heute in Berlin um meinen Niu zuzulassen und musste mit bedauern feststellen dass hier vor zwei wochen eine neue Regel in Kraft getreten ist.

https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/k ... 248062.php

Diese besagt dass man ausschließlich Schilder nach Anlage 4 Nr. 1b FZV zugeteilt bekommt welche 280mm breit sind, was natürlich viel zu breit ist um in die Aussparung am Niu zu passen. Zusätzlich muss der Roller vorher begutachtet werden ob das Schild passt und die Beleuchtung auch bei dem großen Schild ordnungsgemäß ist, was bei natürlich nicht der Fall war.

Es wurde also die Zulassung verweigert mit dem Hinweis ich könne sie erst bekommen wenn ich den Roller so zurecht gebastelt hab, dass das große Schild ran passt.

Hat jemand eine Idee wie ich das umgehen kann? Ist das rechtens?
Alternativ: Hat jemand eine Idee für den Umbau?

Viele Grüße,
Marcel
Irre, aber was ich nicht verstehe:

Die Anlage 4 Nr. 1b FZV sagt: zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

Wo ist denn aus deren Sicht das Problem mit Breite 240 oder so?

mamu1994
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von mamu1994 »

tgsrt hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 19:20
auch wenn es wie geschreiben nonsens ist, verstehe ich das Problem nicht.

dann kauf ich für 8€ einen entsprechenden Halter, schraub ihn dran und gut ist.
Wenn die nicht mehr wollen...
Nein das reicht nicht. Sie begutachten ja die Beleuchtung. Die muss definitiv angepasst werden, weil es keine Möglichkeit gibt, das große Schild so anzubringen dass die bestehende Beleuchtung passt.

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