Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

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mamu1994
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von mamu1994 »

knullibulli hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 07:51
mamu1994 hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 17:05
War heute in Berlin um meinen Niu zuzulassen und musste mit bedauern feststellen dass hier vor zwei wochen eine neue Regel in Kraft getreten ist.

https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/k ... 248062.php

Diese besagt dass man ausschließlich Schilder nach Anlage 4 Nr. 1b FZV zugeteilt bekommt welche 280mm breit sind, was natürlich viel zu breit ist um in die Aussparung am Niu zu passen. Zusätzlich muss der Roller vorher begutachtet werden ob das Schild passt und die Beleuchtung auch bei dem großen Schild ordnungsgemäß ist, was bei natürlich nicht der Fall war.

Es wurde also die Zulassung verweigert mit dem Hinweis ich könne sie erst bekommen wenn ich den Roller so zurecht gebastelt hab, dass das große Schild ran passt.

Hat jemand eine Idee wie ich das umgehen kann? Ist das rechtens?
Alternativ: Hat jemand eine Idee für den Umbau?

Viele Grüße,
Marcel
Irre, aber was ich nicht verstehe:

Die Anlage 4 Nr. 1b FZV sagt: zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

Wo ist denn aus deren Sicht das Problem mit Breite 240 oder so?
Ich Frage mich ja eher mit welcher Begründung sie einem Kraftrad, ein Kraftradkennzeichen nach 4 Nr. 1c FZV verweigern.

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Vielleicht passt die kürzeste Kombination nicht auf 230 × 200?

Jedenfalls frage ich mich, warum kein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (Lkr Kennzeichen) möglich ist.

mamu1994
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von mamu1994 »

Mächschen hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 11:53
Vielleicht passt die kürzeste Kombination nicht auf 230 × 200?

Jedenfalls frage ich mich, warum kein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (Lkr Kennzeichen) möglich ist.
Gerade auf Mailanfrage die Antwort bekommen, ein Kleinkraftrad sein kein Kraftrad nach § 2 Nr. 9 und bekommt deswegen kein Kraftrad Kennzeichen nach Anlage 4 Nr. 1c FZV zugeteilt. Auch ein Lkr sei es nicht, deshalb würde auch ein verkleinertes Kennzeichen nach 4 Nr. 1d FZV wegfallen.

Edit: EIne Ausnahmegenehmigung auf klassischem Wege sei ebenfalls nicht möglich, sondern nur von dem Sachverständigen vor Ort der die Begutachtung macht zu erteilen.

Das ist wirklich reinste gängelung. Also deren Standpunkt ist es gibt KEINEN anderen Weg für die Zulassung als den Umbau eines Rollers an dem ein Lkr Kennzeichen direkt ordnungsgemäß angebracht werden könnte.

Michael-aus-NRW
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Michael-aus-NRW »

In die gleiche Kerbe schlägt meine Zulassungsstelle.

Ich muss unbedingt ein großes Motorradkennzeichen verwenden aber vorher nachweisen, das dies keine Verkehrsgefährdung sei:

„Im Rahmen eines Antrags auf freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrads gem. § 3 Abs. 3 FZV i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 lit. d FZV ist zu beachten, dass diesem kein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen zugeteilt werden darf. Nach Abschnitt 1 Nr. 1 S. 2 der Anlage 4 zur FZV dürfen verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Abs. 6 Nr. 3 FZV zugeteilt werden. Der Wortlaut der Vorschrift lässt lediglich eine gebundene Ermessensentscheidung zu. Ausnahmen hiervon sind grundsätzlich nicht möglich. Aus diesem Grund kommen für Kleinkrafträder regelmäßig nur zweizeilige Kennzeichen für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge gem. Abschnitt 1 Nr. 1 S. 1 lit. b Alt. 2 der Anlage 4 zur FZV mit einem Größtmaß der Breite von 280 mm und einer Höhe von 200 mm in Betracht.“
Die Anbringung von amtlichen Kennzeichen muss technisch möglich sein, da ansonsten eine Verkehrsgefährdung vorliegen kann, daher fordern wir einen Nachweis von technischem Dienst oder einen Eintrag im COC, dass ein amtliches Kennzeichen angebracht werden kann."

tgsrt
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von tgsrt »

mamu1994 hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 08:24
tgsrt hat geschrieben:
Do 13. Okt 2022, 19:20
auch wenn es wie geschreiben nonsens ist, verstehe ich das Problem nicht.

dann kauf ich für 8€ einen entsprechenden Halter, schraub ihn dran und gut ist.
Wenn die nicht mehr wollen...
Nein das reicht nicht. Sie begutachten ja die Beleuchtung. Die muss definitiv angepasst werden, weil es keine Möglichkeit gibt, das große Schild so anzubringen dass die bestehende Beleuchtung passt.
Mea Culpa, ich vergaß, daß das große Schild entsprechend ausgeleuchtet sein muß.

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

mamu1994 hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 12:35
Mächschen hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 11:53
Vielleicht passt die kürzeste Kombination nicht auf 230 × 200?

Jedenfalls frage ich mich, warum kein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (Lkr Kennzeichen) möglich ist.
Gerade auf Mailanfrage die Antwort bekommen, ein Kleinkraftrad sein kein Kraftrad nach § 2 Nr. 9 und bekommt deswegen kein Kraftrad Kennzeichen nach Anlage 4 Nr. 1c FZV zugeteilt. Auch ein Lkr sei es nicht, deshalb würde auch ein verkleinertes Kennzeichen nach 4 Nr. 1d FZV wegfallen.
§ 2 Nr. 9 FZV hat geschrieben: Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
§ 2 Nr. 10 FZV hat geschrieben: Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3;
Wenn man das so sieht, haben die scheinbar recht, aber ob das ein Gericht auch so sieht?

Jedenfalls müssen die eine Ausnahmegenehmigung für ein kleineres Kennzeichen erteilen, wenn das große nicht passt.

Ein Umbau könnte zur Verkehrsgefährdung werden...

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

Ach so manche von den Zulassungsstellen suchen die Krümel, nur um so einen Roller oder Motorrad nicht freiwillig zuzulassen....
Bei meiner Wuxi M3 (ist ein Nachbau der Chinesen einer Honda MSX 125 "Grom") passt ein KKR Schild dran und die Beleuchtung ist auch ausreichend.

Bild:
DSC00055.JPG
Gruss Helmut

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von mamu1994 »

Mächschen hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 15:43
mamu1994 hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 12:35
Mächschen hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 11:53
Vielleicht passt die kürzeste Kombination nicht auf 230 × 200?

Jedenfalls frage ich mich, warum kein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (Lkr Kennzeichen) möglich ist.
Gerade auf Mailanfrage die Antwort bekommen, ein Kleinkraftrad sein kein Kraftrad nach § 2 Nr. 9 und bekommt deswegen kein Kraftrad Kennzeichen nach Anlage 4 Nr. 1c FZV zugeteilt. Auch ein Lkr sei es nicht, deshalb würde auch ein verkleinertes Kennzeichen nach 4 Nr. 1d FZV wegfallen.
§ 2 Nr. 9 FZV hat geschrieben: Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
§ 2 Nr. 10 FZV hat geschrieben: Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3;
Wenn man das so sieht, haben die scheinbar recht, aber ob das ein Gericht auch so sieht?

Jedenfalls müssen die eine Ausnahmegenehmigung für ein kleineres Kennzeichen erteilen, wenn das große nicht passt.

Ein Umbau könnte zur Verkehrsgefährdung werden...
Also dass die Argumentation legitim ist, glaube ich mittlerweile auch.
Die Frage ist ja was haben die davon sich da ganz bewusst so krass quer zu stellen, während andere Zulassungstellen das ganz locker über Ausnahmen machen. Das wirkt ja schon sehr stark als würden sie aktiv das Zulassen erschweren wollen. Weil dass ein 280mm Schild für die meisten eRoller unpassend ist, wird den schon bewusst sein. Wozu also das Theater?

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Afunker hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 16:07
Ach so manche von den Zulassungsstellen suchen die Krümel, nur um so einen Roller oder Motorrad nicht freiwillig zuzulassen....
Bei meiner Wuxi M3 (ist ein Nachbau der Chinesen einer Honda MSX 125 "Grom") passt ein KKR Schild dran und die Beleuchtung ist auch ausreichend.

Bild:
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Aber ein E Kennzeichen bekommt ein Kleinkraftrad definitiv nicht...

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

Mächschen hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 16:46
Afunker hat geschrieben:
Fr 14. Okt 2022, 16:07
Ach so manche von den Zulassungsstellen suchen die Krümel, nur um so einen Roller oder Motorrad nicht freiwillig zuzulassen....
Bei meiner Wuxi M3 (ist ein Nachbau der Chinesen einer Honda MSX 125 "Grom") passt ein KKR Schild dran und die Beleuchtung ist auch ausreichend.

Bild:
DSC00055.JPG
Aber ein E Kennzeichen bekommt ein Kleinkraftrad definitiv nicht...
In meinem Fall schon....Aber das muss ich hier nicht ausbreiten.
Nur soviel: In der COC steht was anderes, welches vom TÜV (kostenpflichtig für 67.-€) bestätigt wurde....
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.15000 Km gefahren :mrgreen:
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