Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Rüsselsheim aber wie gesagt die haben neue Anweisungen ab November muss mich daher jetzt selbst schlau machen was die jetzt wieder extra wollen.
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etixer
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von etixer »

Für den Kreis Heinsberg kann ich sprechen: freiwillige Zulassung hat mit Gemurkse geklappt. Zuerst schickte man mich nach Hause (ohne Bescheinigung vom TÜV, dass das Kennzeichen ausreichend beluchtet wird, können sie sofort wieder fahren). Auf die Frage wo das denn stehen würde, wurde ich zum Vorgesetzten vorgelassen. "Es gibt angeblich eine Anordnung von der Bezirksregierung, dass man das mit dem Kennzeichen prüfen müsse, ansonsten könnte ich auch für 30 EUR eine Ausnahmegenehmigung erwerben. Diese direkt zu erwerben sei aber nicht möglich". Mit dem besorgten Schreiben vom TÜV (40 EUR) klappte mir eine Woche später am Tisch der Sachbearbeiterin die Kinnlade runter: "Das Schreiben vom TÜV benötige ich nicht, da steht nicht drauf, welches Kennzeichen Sie fahren dürfen!" Ich kann Ihnen jetzt nur ein zweizeiliges PKW-Schild zuteilen." Na von mir aus, Hauptsache zugelassen. Zum Schluss war die Dame noch kurz davor eine TÜV Plakette auf das Kennzeichen zukleben, bis ich Ihr mitteilte, dass das ja wohl nicht notwendig sei. Kurzum: man muss offenbar einfach den längeren Atem haben. Traurig aber wahr...

Homalko
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Homalko »

@etixer: Wann war deine Zulassung genau?

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

yakamoto hat geschrieben:
Mi 2. Nov 2022, 22:12
Der schriftliche Ablehnungsbescheid muss ja eine Widerrufsbelehrung enthalten, sonst ist der Bescheid nicht rechtswirksam. Und ein rechtlich begründeter (detailliert) muss in der Rechtsgrundlage münden - also die Rechtsvorschrift bzw. Rechtsverordnung aufzeigen.

Ansonsten kann das Amt gleich selbst einen Termin beim Verwaltungsgericht buchen... :lol:

Daher sieht die Anleitung hier im Forum ja auch vor, sicherheitshalber einen schriftlichen Antrag auf FREIWILLIGE ZULASSUNG mit zum Termin zu nehmen ;)

Sollte man also im seinem Termin eine MÜNDLICHE Abweisung erfahren, so zückt man den schriftlichen Antrag in zweifacher Ausführung und lässt sich die Antragstellung auf einem Exemplar quittieren :idea:

Dann muss der Antrag zumindest Formal bearbeitet und entschieden werden - schriftlich verstehe sich :!:

Und dann hat man die Entscheidung schriftlich. Eine Weisung vom "Obermufti" reicht da verständlicherweise nicht aus, da nicht KLAGE- bzw. WIDERRUFSFEST. Jedem Verwaltungsrichter würde dies sofort in Auge fallen.
Daher würde das Verkehrsamt bei Widerspruch mit Klageandrohung sofort einknicken...
Auch eine Änderung des Ablehnungsgrundes würde sofort in den Klagefall führen :!:

Daher, bleibt standfest und geht bis zum schriftlichen Widerspruchsverfahren. Bis dahin ist es nur Spaß und etwas Zeit von euch. Kosten sind kaum zu erwarten... :mrgreen:
Naja, es ist eine Rechtsbehelfsbelehrung, keine Widerrufsbelehrung...

Und auch ein ablehnender Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsgrundlage ist zunächst wirksam, hält aber dem Rechtsweg nicht Stand.

flipphilipp
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von flipphilipp »

Ich war eben zum zweiten Mal in der KFZ-Zulassungsstelle Bonn. Beim ersten Mal vor ca. 2 Wochen war das Problem, dass mein Niu noch ein Versicherungskennzeichen hatte und dieses vorher abgemeldet sein müsse. Heute wurde mir gesagt es gäbe eine neue Vorgabe, dass ein Gutachten vorliegen müsse das bestätigt, dass ein 280x200mm Kennzeichen angebracht und beleuchtet werden kann. Einen schriftlichen Antrag hatte ich leider nicht dabei.

Ich habe daraufhin 10 verschieden Prüfstellen in Bonn angerufen und keine davon bietet etwas in der Art an. Ich überlege jetzt zu kapitulieren, weil ich so genervt bin. Der Beamte sagte mir auch ganz offen, dass die Regierung da zur Zeit Steine in den Weg legt um Zulassungen zu verhindern und jeden Tag eine neue Vorgabe hinzukommen könne. Er begründete das mit Firmen die im großen Maßstab Roller zulassen um die THG Prämie zu erhalten.

Ich habe ein NIU N1S - von der Größe her würde und mit Abstandhalter könnte ein 280x200 Zeichen vielleicht montiert werden, aber die Beleuchtung ist darauf natürlich nicht ausgelegt. Macht es Sinn da dran zu bleiben oder spar ich mir das Geld für das Gutachten lieber - was denkt ihr? Wie sollte ich vorgehen?

Echt frustrierend - vorallen Dingen während der Energie Krise. Man sollte doch meinen es wäre im öffentlichen Interesse wenn kleine Roller und nicht dicke E-SUV gefahren würden.

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knullibulli
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von knullibulli »

flipphilipp hat geschrieben:
Do 3. Nov 2022, 10:27
.... Der Beamte sagte mir auch ganz offen, dass die Regierung da zur Zeit Steine in den Weg legt um Zulassungen zu verhindern und jeden Tag eine neue Vorgabe hinzukommen könne. Er begründete das mit Firmen die im großen Maßstab Roller zulassen um die THG Prämie zu erhalten.
.....
Das klang bei meinem gescheiterten Versuch auch durch. Ich wollte darauf hinaus, dass ein kleines Licht wie ich schlechter behandelt wird als Firmen wie felyx und Emmy (die ja in großem Maßstab Roller zugelassen haben). Die Antwort war eindeutig, dass "nun gerade diese Firmen" auch nicht anders behandelt werden und auch keine NIUs mehr zugelassen bekommen.

Danke dafür, felyx :evil:

viele Grüße,

knullibulli.

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Ich würde sagen, bei allen Prüfstellen die Ablehnung schriftlich besorgen und damit dann einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Zulassungsstelle stellen, mit der Begründung, dass unmögliches verlangt wurde.

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conny-r
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von conny-r »

etixer hat geschrieben:
Do 3. Nov 2022, 02:30
Für den Kreis Heinsberg kann ich sprechen: freiwillige Zulassung hat mit Gemurkse geklappt. Zuerst schickte man mich nach Hause (ohne Bescheinigung vom TÜV, dass das Kennzeichen ausreichend beluchtet wird, können sie sofort wieder fahren). Auf die Frage wo das denn stehen würde, wurde ich zum Vorgesetzten vorgelassen. "Es gibt angeblich eine Anordnung von der Bezirksregierung, dass man das mit dem Kennzeichen prüfen müsse, ansonsten könnte ich auch für 30 EUR eine Ausnahmegenehmigung erwerben. Diese direkt zu erwerben sei aber nicht möglich". Mit dem besorgten Schreiben vom TÜV (40 EUR) klappte mir eine Woche später am Tisch der Sachbearbeiterin die Kinnlade runter: "Das Schreiben vom TÜV benötige ich nicht, da steht nicht drauf, welches Kennzeichen Sie fahren dürfen!" Ich kann Ihnen jetzt nur ein zweizeiliges PKW-Schild zuteilen." Na von mir aus, Hauptsache zugelassen. Zum Schluss war die Dame noch kurz davor eine TÜV Plakette auf das Kennzeichen zukleben, bis ich Ihr mitteilte, dass das ja wohl nicht notwendig sei. Kurzum: man muss offenbar einfach den längeren Atem haben. Traurig aber wahr...
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Traurig aber Wahr.

Genau so ähnlich erging es mir, eine Willkür von oben nach unten gefordert.
In meinem Fall waren 8 Personen involviert 🤦‍♂️ Nur mit Durchhaltevermögen kam ich weiter.
.
Gruß Conny

Jemand
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Jemand »

Aber solche Firmen, wie felyx haben dann im Hintergrund ein Anwaltsteam, was es dann trotzdem noch alles schafft. Die haben auch die Kohle, ein Gutachten für deren Roller zu kaufen (egal wie teuer) und es dann für alle Anmeldungen zu verwenden. Der doofe ist am Ende die Privatperson, die es so nicht schafft, seinen Roller zuzulassen.

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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Man darf sich als Bürger halt nicht verarschen lassen. Glaube wir denken da alle in die gleiche Richtung. Bin gespannt was bei meiner Zulassung neues ansteht bin Montag dort.
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