Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
So, ich habe heute meinen dritten E-Roller (zwei für die Kids, einer für mich) zugelassen. Von einer Änderung war nicht die Rede (Kreis SÜW/südliche Weinstrasse in Rheinland-Pfalz). Im Gegenteil, der nette Herr meinte, das kommt jetzt öfter vor.
Gebühren: 41,90€ plus 16€ für ein kleines Nummernschild (Leichtkraftrad) mit "E" auf dem Kennzeichen. Nummernschildhalterung hat niemanden interessiert.
Gebühren: 41,90€ plus 16€ für ein kleines Nummernschild (Leichtkraftrad) mit "E" auf dem Kennzeichen. Nummernschildhalterung hat niemanden interessiert.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Das war das letzte mal bei meinen beiden vorherigen Zulassungen schon etwas komisch. Da musste ich auch einen Wisch unterschreiben, das eine zusätzliche Gebühr i.h.v. 25€ anfällt (nachdem ich keine Kopie davon mitbekommen habe ich geschwind ein Foto davon gemacht. siehe Foto 3). Ich habs halt dann unterschrieben, nachdem mir der Sachbearbeiter auch nicht wirklich erklären konnte, warum diese nun anfällt. Hier mal die beiden COC´s von den abgelehnten Fahrzeugen. Ich muss ehrlich gestehen, eure Antworten bauen mich schon etwas auf, da mich die Sache schon etwas runter gezogen hat. War auch in der Zulassungsstelle eine ziemlich blöde Situation als am Schluss gefühlt das halbe Büro am Platz meines Sachbearbeiters stand und darüber debattiert haben warum das jetzt gesetzlich nun nicht gehen würde. Ende vom Lied war dann, das ich die Unterlagen da gelassen habe und wie bereits erwähnt mit dem "Geschäftsführer" beratschlagt wird. Ich hab mir jetzt mal morgen nochmal einen Termin in der anderen Zulassungsstelle gebucht. Mal sehen, ob es wieder Probleme gibt. Falls ja, dann werde ich, wie von euch empfohlen, eine schriftliche Stellungnahme einfordern und ggf. rechtlich dagegen vorgehen.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Auch hier z.b. wird explizit von Kleinkrafträdern (für die freiwillige Zulassung) gesprochen...ich versteh es einfach nicht...: https://www.landkreis-schweinfurt.de/se ... rades-3829
Zuletzt geändert von Alexthebest am Di 8. Nov 2022, 18:05, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Sorry, das wichtigste hab ich überlesen...L1e-A ist definiert als: Räder, die für den Pedalantrieb ausgelegt und mit einem Hilfsantrieb ausgerüstet sind, dessen Hauptzweck die Unterstützung der Pedalfunktion ist, und (10) die Leistung des Hilfsantriebs wird beim Erreichen einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 25 km/h unterbrochen und (11) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung ≤ 1 000 WAlexthebest hat geschrieben: ↑Di 8. Nov 2022, 08:54Es hat nur geheißen, da es sich hierbei um die Klasse L1e-A (1000W 40km/h Elmoto HR2) handelt
Der Elmoto HR2 ist sollte in der Klasse L1e-B laufen ("Zweirädriges Kleinkraftrad") - eben wie eine 45er. Nur das Kriterium 1.000 Watt reichen nicht aus für L1e-A, da beim Pedelec auch die 25km/h noch drin stehen und der Pedalantrieb. Der HR-2 sollt aber etwas mehr Leistung als 1kW haben.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Und was denkst du, was das nun heißt? Wie soll ich beweisen, dass der HR-2 mehr als 1000 Watt hat? (Hab ja als "Beweis" nur das COC). Glaubst du also nicht, das ich morgen eine Chance auf eine freiwillige Zulassung habe? Ich verzweifle echt langsam....
Bei dem anderen Fahrzeug handelt es sich um einen optisch sehr ähnlichen Klapproller wie bspw. der EFLUX Freeride X2 (nur mit weniger Leistung)....
Nachtrag: Ah, ich glaub jetzt hab ich dich verstanden. Aufgrund der höheren Geschwindigkeit sind beide Roller deiner Meinung nach doch für die freiwillige Zulassung zulässig, richt?
Bei dem anderen Fahrzeug handelt es sich um einen optisch sehr ähnlichen Klapproller wie bspw. der EFLUX Freeride X2 (nur mit weniger Leistung)....
Nachtrag: Ah, ich glaub jetzt hab ich dich verstanden. Aufgrund der höheren Geschwindigkeit sind beide Roller deiner Meinung nach doch für die freiwillige Zulassung zulässig, richt?
rainer* hat geschrieben: ↑Di 8. Nov 2022, 18:03Sorry, das wichtigste hab ich überlesen...L1e-A ist definiert als: Räder, die für den Pedalantrieb ausgelegt und mit einem Hilfsantrieb ausgerüstet sind, dessen Hauptzweck die Unterstützung der Pedalfunktion ist, und (10) die Leistung des Hilfsantriebs wird beim Erreichen einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 25 km/h unterbrochen und (11) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung ≤ 1 000 WAlexthebest hat geschrieben: ↑Di 8. Nov 2022, 08:54Es hat nur geheißen, da es sich hierbei um die Klasse L1e-A (1000W 40km/h Elmoto HR2) handelt
Der Elmoto HR2 ist sollte in der Klasse L1e-B laufen ("Zweirädriges Kleinkraftrad") - eben wie eine 45er. Nur das Kriterium 1.000 Watt reichen nicht aus für L1e-A, da beim Pedelec auch die 25km/h noch drin stehen und der Pedalantrieb. Der HR-2 sollt aber etwas mehr Leistung als 1kW haben.
Zuletzt geändert von Alexthebest am Di 8. Nov 2022, 21:00, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Kiel: Vor zwei Wochen hatte ich einen Termin bei der Zulassung, um zwei (weitere) E-Roller freiwillig zuzulassen. Man hat mich wieder nach Hause geschickt mit der Begründung: Vorführung der Fahrzeuge, um das Vorhandensein einer Kennzeichenbeleuchtung zu prüfen. Fotos reichten nicht.
Also: neuer Termin heute. Hänger holen, Moppeds drauf und zur Zulassung. Ohne Erfolg.
BEGRÜNDUNG: Es gebe ein Rundschreiben (oder sowas) vom Kraftfahrtbundesamt, die freiwilligen Zulassungen sofort auszusetzen. Das Schreiben durften sie mir nicht aushändigen, weil interne Anweisung. Eine schriftliche Bestätigung wollte man mir auch nicht ausstellen. Beim Gruppenleiter wurde mir mitgeteilt, dass der Leiter der Zulassungsstelle Kiel heute und morgen in Berlin sei, um mit Minister Harbek und anderen zu beraten, wie es weitergehen soll. Es wurde mir zugesagt, dass ich Donnerstag einen Anruf vom Leiter bekomme zwecks Klärung.
Irritiert bin ich, weil es hier ja Berichte von Zulassungen am heutigen Tag gibt. Sind das die Zulassungsstellen, die Anweisungen vom Kraftfahrtbundesamt nicht lesen - oder gibt es da doch Interpretationsspielräume?
Schade finde ich natürlich, dass dieses kleine "Schlupfloch" für die steuerfreie Förderung wirklich sparsamer Fahrzeuge mit Elan gestopft wird, noch bevor eine Lösung überhaupt erarbeitet ist. Der Antrieb kommt m.E. nicht aus der Politik, sondern aus der Verwaltung.
Selbst wenn an dem Runden Tisch in Berlin die E-Mobilitätslobby mit am Tisch sitzen sollte, sind wir nicht dabei - weil wir uns da nicht engagieren. Ich hatte mal versucht, Kontakt zum Bundesverband E-Mobilität BEM aufzunehmen. Aber die sind in SH noch recht klein und arbeiten bisher sehr eng mit der Automobilindustrie zusammen. Wir sind jedenfalls nicht dabei.
Sollte die freiwillige Zulassung fallen, wäre zu überlegen, ob ein Bündnis aus Händlern und Forumsmitgliedern stark genug ist, um alternative Lösungen politisch durchzusetzen. Das könnte ja z.B. eine gestaffelte Quote sein, die auch für Fahrzeuge mit CoC ohne Fahrzeugschein (also mit Versicherungskennzeichen) gilt.
Schöne Grüße, Bertolt
Also: neuer Termin heute. Hänger holen, Moppeds drauf und zur Zulassung. Ohne Erfolg.
BEGRÜNDUNG: Es gebe ein Rundschreiben (oder sowas) vom Kraftfahrtbundesamt, die freiwilligen Zulassungen sofort auszusetzen. Das Schreiben durften sie mir nicht aushändigen, weil interne Anweisung. Eine schriftliche Bestätigung wollte man mir auch nicht ausstellen. Beim Gruppenleiter wurde mir mitgeteilt, dass der Leiter der Zulassungsstelle Kiel heute und morgen in Berlin sei, um mit Minister Harbek und anderen zu beraten, wie es weitergehen soll. Es wurde mir zugesagt, dass ich Donnerstag einen Anruf vom Leiter bekomme zwecks Klärung.
Irritiert bin ich, weil es hier ja Berichte von Zulassungen am heutigen Tag gibt. Sind das die Zulassungsstellen, die Anweisungen vom Kraftfahrtbundesamt nicht lesen - oder gibt es da doch Interpretationsspielräume?
Schade finde ich natürlich, dass dieses kleine "Schlupfloch" für die steuerfreie Förderung wirklich sparsamer Fahrzeuge mit Elan gestopft wird, noch bevor eine Lösung überhaupt erarbeitet ist. Der Antrieb kommt m.E. nicht aus der Politik, sondern aus der Verwaltung.
Selbst wenn an dem Runden Tisch in Berlin die E-Mobilitätslobby mit am Tisch sitzen sollte, sind wir nicht dabei - weil wir uns da nicht engagieren. Ich hatte mal versucht, Kontakt zum Bundesverband E-Mobilität BEM aufzunehmen. Aber die sind in SH noch recht klein und arbeiten bisher sehr eng mit der Automobilindustrie zusammen. Wir sind jedenfalls nicht dabei.
Sollte die freiwillige Zulassung fallen, wäre zu überlegen, ob ein Bündnis aus Händlern und Forumsmitgliedern stark genug ist, um alternative Lösungen politisch durchzusetzen. Das könnte ja z.B. eine gestaffelte Quote sein, die auch für Fahrzeuge mit CoC ohne Fahrzeugschein (also mit Versicherungskennzeichen) gilt.
Schöne Grüße, Bertolt
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Trinity Uranus 2015 - 28Ah LiIon (im Umbau)
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Es müssten sich halt genug engagieren. Auch wenn meine Zulassungen erfolgreich verliefen auch dank dem Forum und das Engagement einzelner Mitglieder hier so würde ich mich auch für jene stark machen denen dieses Recht verwehrt wurde. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Formel muss dir die Zulassungsbehörde ein 280x200 Schild zuteilen.Alexthebest hat geschrieben: ↑Di 8. Nov 2022, 17:53Da musste ich auch einen Wisch unterschreiben, das eine zusätzliche Gebühr i.h.v. 25€ anfällt.
Wenn du ein kleineres (180x200 order 240x130, ggf. sogar 180x130) haben willst bzw. Bauartbedingt das große nicht dran passst geht das nur mit Ausnahmegenehmigung gemäß §47 FZV.
Dafür könnten die 25 Euro fällig werden.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Es gibt einen Gesetzentwurf wonach die freiwillige Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen nicht mehr ermöglicht werden soll:
https://recyclingportal.eu/wp-content/u ... ufwand.pdf
Aber so oder so ist es bisher nur ein Gesetzesentwurf.
https://recyclingportal.eu/wp-content/u ... ufwand.pdf
Zu Absatz 3
In Absatz 3 wird der Verweis auf Absatz 2 eingeschränkt, indem Elektrokleinstfahrzeuge
nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g ausgeklammert werden. Absatz 3 regelt
nämlich, dass auf entsprechenden Antrag auch zulassungsfreie Fahrzeuge vom Zulas-
sungsverfahren ausgenommen werden können, mit der Konsequenz, dass dann auch ein
allgemeines Kennzeichen an dem Fahrzeug anzubringen ist. An Elektrokleinstfahrzeugen
ist eine Versicherungsplakette im Sinne des § 53 FZV (bisher § 29a FZV) anzubringen.
Aufgrund der Bauart und der Abmessungen kann an diesen Fahrzeugen kein allgemeines
Kennzeichen im Sinne des § 9 FZV (bisher § 8 FZV) angebracht werden. Deshalb muss
hier der Anspruch des Fahrzeughalters auf freiwillige volle Zulassung ausgeschlossen wer-
den.
Vorgabe 5: Bearbeiten der Anträge auf freiwillige Zulassung; § 3 Abs. 3
Beschreibung: Elektrokleinstfahrzeuge werden von der Möglichkeit „voll zugelassen“ zu
werden ausgenommen.
Sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge sind neben einer Reihe weiterer Fahrzeugarten von
der Zulassungspflicht befreit. Dennoch konnten diese Fahrzeuge freiwillig und auf Antrag
zugelassen werden. Da jedoch bauartbedingt bei Elektrokleinstfahrzeugen das Anbringen
eines Kennzeichens nicht möglich ist, werden diese zukünftig von der Möglichkeit ausge-
schlossen. Laut Auskunft des KBA wurden in den Jahren 2019 bis 2021 insgesamt vier
Elektrokleinstfahrzeuge voll zugelassen. Von der Möglichkeit der freiwilligen vollen Zulas-
sung wurde offensichtlich kein Gebrauch gemacht. Aufgrund der Geringfügigkeit wird die
Änderung daher als nicht erfüllungsaufwandsrelevant eingeschätzt.
Keine Ahnung ob es da mittlerweile einen noch nicht veröffentlichten Entwurf gibt, laut dem Kleinkrafträder auch nicht mehr zugelassen werden können oder einige Zulassungsbehörden den Unterschied zwischen Kleinkraftrad und Elektrokleinstfahrzeug nicht kennen...Zu Artikel 14 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Das Inkrafttreten der Neufassung der FZV wird auf den 2. Mai 2023 bestimmt.
Aber so oder so ist es bisher nur ein Gesetzesentwurf.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Das COC ist doch ausreichend. Fahrzeugklasse ist L1e (siehe Punkt 0.4). Mag ja sein, dass sich die L1e unterteilt in L1e-A (Pedelecs) und L1e-B (Kleinkraftrad).Alexthebest hat geschrieben: ↑Di 8. Nov 2022, 20:55Und was denkst du, was das nun heißt? Wie soll ich beweisen, dass der HR-2 mehr als 1000 Watt hat? (Hab ja als "Beweis" nur das COC).
Die Folgezeile 0.4.1 (Fahrzeugkalasse gemäß 97/24/EG Kapitel 7) scheint von denen so interpretiert zu werden, das es sich um L1-A handelt. Und genau das ist falsch. Deswegen habe ich Dir die angeführte Gesetzesgrundlage im link angeführt. Ein Fahrzeug der Kategorie A ist gemäß der angeführten EU-Richtlinie ein "Kleinkraftrad" (siehe Seite 372 Nr. 1.3.1. Der englische Text der spricht von "moped". Kategorie "B" wäre darin die 125er und so weiter.
Die Zeile 0.4 und 0.4.1 verweisen auf unterschiedliche Verordnunge, wo für die gleiche Sache unterschiedliche Buchstaben vergebe wurden - ist nicht schön, aber ist halt so. Bei der COC von Elmoto ist das Wort "Kleinkraftrad" auch noch extra aufgeführt.
Es sind jedenfalls beides Kleinkrafträder. Und keine Pedelecs oder was auch immer. Das sagen beide COC aus. Und damit nach derzeitige Rechtslage lassen sich die freiwillig zulassen.
rainer*
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