Danke dir!! Genau das hab ich gebraucht. Abstrußerweise bin ich auch heute wieder umsonst zur Zulassungsstelle gefahren (Immer insgesamt zwei Stunden fahrt bei mir). Folgendes ist diesmal passiert: Bereits an der Info wies man mich darauf hin, das beim ersten Moped (Pinkes COC) eine Zulassung nicht möglich sei, da sich kurzfristig die Bedingungen geändert hätten. Diese wären, dass das Moped 45 km/H fahren MUSS!. 40 Km/H wären zu wenig. Auf mehrmaligen Nachfragen nach der Quelle zu dieser Information verwies man mich auf den FZV §3. Leider sah ich erst zuhause, das es der übliche Gesetzestext ist und sich hier natürlich nichts verändert hat. Das zweite Moped hätte ich laut ihren Aussagen zulassen können, allerdings forderten sie (im Gegensatz zu unserer anderen Zulassungsstelle) ein Foto von der Kennzeichenbeleuchtung. Das hatte ich nicht und kann es auch nicht machen, da ich aktuell nur den Rahmen und ein paar Einzelteile davon besitze...ich verzweifle wirklich....hab jetzt das die erste Zulassungsstelle nochmal angeschrieben mit der Bitte um Zulassung beider Fahrzeuge, da meiner Meinung nach ein Irrtum Vorlag (wie rainer* im Zitat erwähnt hatte). Ich halte euch auf dem laufenden.....rainer* hat geschrieben: ↑Mi 9. Nov 2022, 10:09Das COC ist doch ausreichend. Fahrzeugklasse ist L1e (siehe Punkt 0.4). Mag ja sein, dass sich die L1e unterteilt in L1e-A (Pedelecs) und L1e-B (Kleinkraftrad).Alexthebest hat geschrieben: ↑Di 8. Nov 2022, 20:55Und was denkst du, was das nun heißt? Wie soll ich beweisen, dass der HR-2 mehr als 1000 Watt hat? (Hab ja als "Beweis" nur das COC).
Die Folgezeile 0.4.1 (Fahrzeugkalasse gemäß 97/24/EG Kapitel 7) scheint von denen so interpretiert zu werden, das es sich um L1-A handelt. Und genau das ist falsch. Deswegen habe ich Dir die angeführte Gesetzesgrundlage im link angeführt. Ein Fahrzeug der Kategorie A ist gemäß der angeführten EU-Richtlinie ein "Kleinkraftrad" (siehe Seite 372 Nr. 1.3.1. Der englische Text der spricht von "moped". Kategorie "B" wäre darin die 125er und so weiter.
Die Zeile 0.4 und 0.4.1 verweisen auf unterschiedliche Verordnunge, wo für die gleiche Sache unterschiedliche Buchstaben vergebe wurden - ist nicht schön, aber ist halt so. Bei der COC von Elmoto ist das Wort "Kleinkraftrad" auch noch extra aufgeführt.
Es sind jedenfalls beides Kleinkrafträder. Und keine Pedelecs oder was auch immer. Das sagen beide COC aus. Und damit nach derzeitige Rechtslage lassen sich die freiwillig zulassen.
rainer*
Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Gestern meinen E-Roller bei der Stadt Wolfsburg erfolgreich zugelassen. Bei der Zulassung hat mich eine sehr nette Dame bedient, welche sich tatsächlich gefreut hat dass sie ihre erste freiwillige Zulassung machen darf. Dank diesem Forum hatte ich alle Unterlagen inkl. Bescheinigung Kennzeichenbeleuchtung und Verzollung (habe ich mir im Vorfeld von meinem Händler ausstellen lassen) dabei.
Die Dame war sich in manchen Punkten nicht ganz sicher, was aber kein Problem war. Sie hat einen Kollegen geholt, welcher, erst vor kurzem, auf einer Schulung zum Thema "freiwillige Zulassung "war. Der Kollege erklärte der Dame die Unklarheiten und selbst die Bemerkung "freiwillige Zulassung... ...keine HU erforderlich" war im System standardisiert vorgegeben und wurde ohne, mein Zutun, eingetragen. Nach 45 Minuten bin ich, inkl. Schildermacher, mit Zulassung Teil1 und Kennzeichen den Heimweg angetreten. Gekostet hat es mich 73€ inkl. Wunschkennzeichen.
Einziger Wermutstropfen: Das Kennzeichen ist ein Kuchenblech (280x200). Trotz mehrfachen höflichen Nachfragens, keine Chance auf eine kleinere Ausführung. Hier beruft sich die Stadt Wolfsburg auf die FZV und auf die Bescheinigung vom Hersteller, welche Anbringung und ausreichende Beleuchtung für 280x200 bescheinigt. Ausnahmen gebe es in Wolfsburg keine. Akzeptiere ich so.
Schönen Dank an dieses Forum, die freundliche Bedienung der Zulassungsstelle Rathaus WOB und der netten Dame beim Schildermacher.
Die Dame war sich in manchen Punkten nicht ganz sicher, was aber kein Problem war. Sie hat einen Kollegen geholt, welcher, erst vor kurzem, auf einer Schulung zum Thema "freiwillige Zulassung "war. Der Kollege erklärte der Dame die Unklarheiten und selbst die Bemerkung "freiwillige Zulassung... ...keine HU erforderlich" war im System standardisiert vorgegeben und wurde ohne, mein Zutun, eingetragen. Nach 45 Minuten bin ich, inkl. Schildermacher, mit Zulassung Teil1 und Kennzeichen den Heimweg angetreten. Gekostet hat es mich 73€ inkl. Wunschkennzeichen.
Einziger Wermutstropfen: Das Kennzeichen ist ein Kuchenblech (280x200). Trotz mehrfachen höflichen Nachfragens, keine Chance auf eine kleinere Ausführung. Hier beruft sich die Stadt Wolfsburg auf die FZV und auf die Bescheinigung vom Hersteller, welche Anbringung und ausreichende Beleuchtung für 280x200 bescheinigt. Ausnahmen gebe es in Wolfsburg keine. Akzeptiere ich so.
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- Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Krasse Preise die Sie bei euch aufrufen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Dafür wird es in Wolfsburg aber offensichtlich ohne größere Diskussionen erledigt.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Mir ist auch die Zulassung eines Niu beim Straßenverkehrsamt in Bergisch Gladbach gelungen. Zwar erst im zweiten Anlauf, aber immerhin wurde ich sehr freundlich behandelt und es ging dann eigentlich auch problemlos. Im ersten Anlauf hat es nicht geklappt, da das Straßenverkehrsamt die Rückgabe des Moped Kennzeichens beim Versicherer bestätigt haben wollte. Die Bestätigung hatte ich nicht dabei und ich musste dann nochmals kommen. Im zweiten Anlauf ging es dann problemlos, nur bei der Frage ob ein E ins Kennzeichen muss herrschte Unklarheit und es musste intern geklärt werden. Beim dortigen Straßenverkehrsamt möchten die das aber gerne, also ist jetzt ein E auf dem Nummernschild. Dafür ist auch der Text 'freiwillige Zulassung' auf die Zulassungsbescheinigung automatisch gekommen, auch das kein TÜV notwendig ist. Der Roller musste nicht vorgeführt werden, nach einer Kennzeichenbeleuchtung hat keiner gefragt (die ist beim NIU aber ohnehin vorhanden), nach einer Verzollung hat auch keiner gefragt. Ich habe ein kleines Kennzeichen für den Roller bekommen, war überhaupt kein Diskussionsthema. Dafür hat mich alles zusammen inkl. Kennzeichen aber auch 93.-€ gekostet. Irgendwie macht es jedes Straßenverkehrsamt anders.
Gruß Thomas
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Heftige Preise die ihr da zahlt. Da bin ich ja echt gut weg gekommen mit 29,70€
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Bei einem L1e Niu darf es eingentlich nicht drauf. E-Kennzeichen gibt es nur für M1, N1, L3e, L4e, L5e und L7e Fahrzeuge.early bird hat geschrieben: ↑Do 10. Nov 2022, 16:23nur bei der Frage ob ein E ins Kennzeichen muss herrschte Unklarheit und es musste intern geklärt werden. Beim dortigen Straßenverkehrsamt möchten die das aber gerne, also ist jetzt ein E auf dem Nummernschild.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
inkl. Kennzeichen (was mind. n 10er kostet)?
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Kennzeichen 16,90€. Trotzdem noch weit entfernt von 93€
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Jo, meine 53 FZ + 17 für das LKR-KENNZEICHEN ist auch noch OK gewesen...
Gibt es denn hier noch weitere, die es in Hamburg (Hamburg-Mitte) gemacht haben?
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!!
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