Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
-
- Beiträge: 411
- Registriert: Fr 20. Mai 2022, 08:05
- Roller: Inoa Sli5 50
- PLZ: 3
- Kontaktdaten:
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Eben nicht, Brief gibt's nur bei Zulassung, Leichtkraftrad ist aber zulassungsfrei
- Stivikivi
- Beiträge: 4682
- Registriert: Sa 16. Jul 2022, 23:10
- Roller: [NIU] & [ZERO] & [BMW]
- PLZ: 0
- Kontaktdaten:
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Macht für mich aktuell trotzdem keinen Sinn da man für ein amtliches Kennzeichen eben zulassen muss. Sonst kann ich das Ding nicht bewegen. Da bringt mir auch nichts wenn das Zulassungsfrei ist.
Ist das selbe wie GEZ. Du kannst ja auch Obdachlos sein dann musst du es nicht zahlen. Macht im Normalfall auch kein Mensch.
Wie soll ich das Leichtkraftrad sonst in den Verkehr bringen wenn ich es nicht zulasse da zulassungsfrei?
Ist das selbe wie GEZ. Du kannst ja auch Obdachlos sein dann musst du es nicht zahlen. Macht im Normalfall auch kein Mensch.
Wie soll ich das Leichtkraftrad sonst in den Verkehr bringen wenn ich es nicht zulasse da zulassungsfrei?
-
- Beiträge: 411
- Registriert: Fr 20. Mai 2022, 08:05
- Roller: Inoa Sli5 50
- PLZ: 3
- Kontaktdaten:
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Naja, Thema GEZ ist offtopic, es haben sich schon Leute ohne festen Wohnsitz gemeldet, damit die GEZ nichts bekommt und nicht damit gerechnet, dass sie dadurch in lohnsteuerklasse 6 fallen...
Und ohne Adresse wird es auch schwierig, irgendetwas zuzulassen
Jedenfalls beantragt Du ein amtliches Kennzeichen, da kennzeichenpflichtiges Leichtkraftrad.
Nen Brief bekommst da nicht, dafür bräuchte es eine freiwillige Zulassung.
Lies doch mal die FZV, dann verstehst Du es
Und ohne Adresse wird es auch schwierig, irgendetwas zuzulassen
Jedenfalls beantragt Du ein amtliches Kennzeichen, da kennzeichenpflichtiges Leichtkraftrad.
Nen Brief bekommst da nicht, dafür bräuchte es eine freiwillige Zulassung.
Lies doch mal die FZV, dann verstehst Du es
- Stivikivi
- Beiträge: 4682
- Registriert: Sa 16. Jul 2022, 23:10
- Roller: [NIU] & [ZERO] & [BMW]
- PLZ: 0
- Kontaktdaten:
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Logisch gesehen macht es für mich leider keinen Sinn. Aber gut bin auch kein Spezialist in Sachen VerkehrsrechtMächschen hat geschrieben: ↑Mo 14. Nov 2022, 09:03Naja, Thema GEZ ist offtopic, es haben sich schon Leute ohne festen Wohnsitz gemeldet, damit die GEZ nichts bekommt und nicht damit gerechnet, dass sie dadurch in lohnsteuerklasse 6 fallen...
Und ohne Adresse wird es auch schwierig, irgendetwas zuzulassen
Jedenfalls beantragt Du ein amtliches Kennzeichen, da kennzeichenpflichtiges Leichtkraftrad.
Nen Brief bekommst da nicht, dafür bräuchte es eine freiwillige Zulassung.
Lies doch mal die FZV, dann verstehst Du es
Wenn Zulassungspflichtig in diesem Falle nur bedeutet mit Brief ist das für viele ja erstmal zweitrangig. Den Steuervorteil haste bei einer 125er ja sowieso erstmal. Beim E Roller haben die mir das auch nochmal mitgeteilt aber eh ist sowieso Steuerfrei außer größer 125 Kubik aber auch da mindestens 10 Jahre ab Zulassung.
-
- Beiträge: 661
- Registriert: Mo 21. Okt 2019, 22:00
- Roller: Niu NQi GTS Sport '20
- PLZ: 3
- Kontaktdaten:
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Genau das ist aber der Punkt von Mächschen.
Der Gang zum Amt, um eine 125er anzumelden, das Kennzeichen gestempelt zu bekommen, usw. ist formal keine "Zulassung", sondern "Beantragung eines amtlichen Kennzeichens", auch wenn man als nicht-Verwaltungsbeamter den Unterschied nicht merkt.
Und die Steuerfreiheit von 125ern kommt (wenn ich das richtig verstanden habe) eben genau daher, dass 125er zulassungsfrei sind.
Wenn du für deine 125er einen "10 Jahre steuerfrei"-Bescheid bekommen hast, dann ist evtl. etwas schiefgelaufen. Denn das könnte bedeuten, dass du nach den zehn Jahren Steuern zahlen sollst, weil übersehen wurde dass es sich um eine 125er handelt.
Für die gibt es eigentlich (wegen der grundsätzlichen Steuerfreiheit) keinen Bescheid.
- Stivikivi
- Beiträge: 4682
- Registriert: Sa 16. Jul 2022, 23:10
- Roller: [NIU] & [ZERO] & [BMW]
- PLZ: 0
- Kontaktdaten:
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Hey Rob
Ja denke langsam aber sicher blicke ich da durch macht für mich als nicht Beamten logisch halt keinen Sinn weil ich in dem Sinne ja trotzdem dahin muss. Unter Zulassungsfrei würde ich verstehen wenn es wie bei den 45er einfach mit Versicherungskennzeichen laufen kann.
Einen entsprechenden Steuerbescheid nicht wurde nur mündlich gesagt aber dazu sagte ich dann eh 1. E Fahrzeuge zahlen 10 Jahre ab Zulassung sowieso keine Steuern und 2. Ist es eh ne 125er die sind generell Steuerbefreit egal ob E oder nicht.
Ja denke langsam aber sicher blicke ich da durch macht für mich als nicht Beamten logisch halt keinen Sinn weil ich in dem Sinne ja trotzdem dahin muss. Unter Zulassungsfrei würde ich verstehen wenn es wie bei den 45er einfach mit Versicherungskennzeichen laufen kann.
Einen entsprechenden Steuerbescheid nicht wurde nur mündlich gesagt aber dazu sagte ich dann eh 1. E Fahrzeuge zahlen 10 Jahre ab Zulassung sowieso keine Steuern und 2. Ist es eh ne 125er die sind generell Steuerbefreit egal ob E oder nicht.
-
- Beiträge: 90
- Registriert: Mo 27. Apr 2009, 22:49
- PLZ: 49170
- Kontaktdaten:
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Ja der Irrsinn...... als ich meine 125er Honda Innova "zugelassen" (-> ein amtliches Kennzeichen beantragt) habe, musste ich auch eine Einzugsermächtigung zur Begleichung der KFZ-Steuer unterschreiben . Ich sagte direkt auf der Zulassungsstelle, das sie die Einzugsermächtigung sonstwo hin schieben dürfen, da nach aktueller Gesetzeslage 125er steuerfrei wären. Wahrscheinlich wird der "Zulassungskunde" vorsorglich zur Melkkuh, falls die Steuerbefreiung gesetzlich kippt.
-
- Beiträge: 411
- Registriert: Fr 20. Mai 2022, 08:05
- Roller: Inoa Sli5 50
- PLZ: 3
- Kontaktdaten:
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Bei E Fahrzeugen wird kein Lastschriftmandat verlangt, bei generell steuerfreien Klein- und Leichtkrafträdern auch nicht, weil das unter anderem nach 36 Monaten verfällt.
Will der Computer ein Lastschriftmandat, hat der Behördenmitarbeiter was falsch erfasst.
Bekommt man aber einen falschen Steuerbescheid, muss man Einspruch einlegen.
Will der Computer ein Lastschriftmandat, hat der Behördenmitarbeiter was falsch erfasst.
Bekommt man aber einen falschen Steuerbescheid, muss man Einspruch einlegen.
- rainer*
- Beiträge: 1596
- Registriert: So 19. Sep 2021, 19:06
- Roller: Supersoco TC Max
- PLZ: 06108
- Wohnort: Halle (Saale)
- Kontaktdaten:
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Bei meine zwei Anmeldungen von Elektro-125ern in Halle musste ich einmal die Einzugsermächtigung mit vorlegen, das andere Mal nicht. Beim ersten Mal wurde mir auch noch was erzählt von 10 EUR Steuern, die bei Elektro aber auf 5 EUR ermäßigt wären, die ersten 10 Jahre aber nicht anfallen würden. Hängt eventuell auch vom Wissen des jeweiligen Sachbearbeiters ab...
rainer*
rainer*
- FED
- Beiträge: 134
- Registriert: Fr 23. Sep 2022, 16:49
- Roller: NIU NQi GTS, Motron Cubertino, Babboe City E
- PLZ: 81247
- Kontaktdaten:
Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Ich würde sagen das Leichtkraftrad wird schon zugelassen.
Schließlich bekommt man auch eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgehändigt.
Ich glaube es wäre für die Diskussion förderlich sich von den Wörtern Schein und Brief zu lösen und die korrekten Bezeichnungen zu verwenden.
LG
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste