Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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conny-r
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von conny-r »

Snake566977 hat geschrieben:
Fr 18. Nov 2022, 13:13
Ich hab meinen UNU Scooter nun auch endlich zugelassen bekommen.
Allerdings ein ganz schönes Drama und mit Kostenexplosion.


Gesamt 198,50EUR


Schön das UNU mit 35-65EUR das ganze bewirbt. Mein Zeitaufwand lag Schlussendlich bei etwa 8 Stunden für alles.
.
Ein Jammer, da hat man Dich hart geprügelt. Bei mir waren es auch fast 80 EUR.
Gruß Conny

Homalko
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Homalko »

Ich durfte 27 Euro Verwaltungsgebühr, 3x0,40 Euro Klebelsiegel, 3,80 Euro KBA-Brief und dann nochmal 160 Euro nur für die Ausnahmegenehmigung (240x130 Anstelle von 280x200 Schild) zahlen:
Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung wird nach Aufwand und unter Berücksichtigung eines angemessenen wirtschaftlichen Vorteils für ersparte Umrüstungskosten festgesetzt.
Dazu dann 15 Euro für das Kennzeichen + 64,20 Euro TÜV Prüfbericht.
Gesammt 255,90 Euro
Vor dem Bundesbeschluss wurde mir ein 280x200er Schild garnicht angeboten. 240x130 war Standard, 200x180 auf Wusch (Ohne Zusatzgebühren).
Maximaler Blödsinn der da aktuell läuft...

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Was heißt Bundesbeschluss?

Es ist Auslegungssache, welches Kennzeichen zulässig ist und bin mir sicher, dass ein Gericht sagen wird, dass man die Wahl zwischen max. 255 x 130, 180 - 220 × 200 und max. 280 x 200 hat, solange es ans Fahrzeug passt.

Homalko
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Homalko »

Mächschen hat geschrieben:
Fr 18. Nov 2022, 18:17
Was heißt Bundesbeschluss?
In dem Bundesbeschluss werden die Behörden angewisen Kleinkrafträdern nur 280x200 gemäß Gesetz zuzuteilen:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_ ... ntsprechen.
Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe: 200 mm
d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
In dem Gesetz wurden die ganzen nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuge vergessen.

Ein Kleinkraftrad ist gemäß Definition FZV §2 weder ein Kraftrad noch ein Leichtkraftrad. Entsprechend greif nur Punkt b.

Vor Gericht kann man mit der EU Richtlinie 2009/62/EG Begründung argumentieren:
[...]Die Mitgliedstaaten haben deshalb dafür zu sorgen, dass hervorstehende amtliche Kennzeichen keine Gefahr für die Benutzer darstellen, ohne dass dies jedoch irgendwelche Änderungen hinsichtlich der Konstruktion der Fahrzeuge erforderlich macht
Aber die meisten Behörden halten sich wohl erstmal dumm an die Bundesvorgaben bzw. erteilen nur teure Ausnahmegenehmigungen gemäßt §47 FZV.

ManuHH
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von ManuHH »

Hab am 1.12. nen neuen Termin beim LBV West. Mal schauen, was die sagen… natürlich werde ich ohne Roller dahinfahren, und mich gekonnt doof stellen…

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Boot was machen die mit euch... :shock:

Über 250 Euro für den Spaß... da hoffe ich für euch, dass die THG-PRÄMIE die Kosten decken kann :!:

Das wäre es mir nicht wert gewesen. Und ich dachte schon mit über 50 Euro teuer dabei gewesen zu sein.... :lol:
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

niomax
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von niomax »

So, in Bonn hat es nun auch geklappt bei mir mit der Zulassung. Danke an der Stelle ans Forum für die hilfreichen Tipps.
Ich musste zweimal hin, weil ich es beim ersten mal ohne Bescheinigung für die Kennzeichenbeleuchtung versucht habe.
Die Bescheinigung habe ich dann beim freundlichen TÜV-Prüfer sogar kostenlos bekommen. Er war aber auch sehr unsicher, was überhaupt drin stehen soll bzw. was er da überhaupt prüfen soll. Er hat letztendlich bestätigt, dass ein 180x200 Schild dran passen würde.

Hat dann bei der Zulassung für Probleme gesorgt, weil die nur die riesigen 280x200 Schilder vergeben dürfen. Laut Abteilungsleiter will der Gesetzgeber es den Leuten besonders schwer machen mit der freiwilligen Zulassung, nachdem eine Firma versucht hat, zig-tausende, nur auf dem Papier existierende Roller zuzulassen, um dick abzukassieren. Es könne daher sein, dass die freiwillige Zulassung bald ganz verboten würde.
Naja, nach einigem hin und her wurde meine Bescheinigung dann zum Glück trotzdem akzeptiert.

Jetzt fahre ich meinen kleinen Niu Uqi GT mit riesigem E-Kennzeichen durch die Gegend :D Macht auf jeden Fall Spaß damit zu fahren, aber an Bergen und generell in der Beschleunigung kommt der schon arg an seine Grenzen. Ich hab so das Gefühl der Roller war nur der Einstieg für mich für eine größere Maschine nächstes Jahr :lol:

freesty
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von freesty »

...
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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Ja, CO2 Einsparungen gern, aber bitte keine Förderungen für die "einfachen Bürger"... :lol:

Politik ist überall da, wo das Geld ist ... Und dass sollte möglichst auch so bleiben! ;)

Komische Zeiten.... :cry:
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Das war schon immer so. Daher müsste Politik zumindest von Menschen gemacht werden die selbst mal gearbeitet haben und jetzt nicht als Putzfrau oder Tellerwäscher ohne das jetzt abwertend zu meinen aber wer ein Land führen möchte der braucht gewisse Qualitäten. Ich kann auch nicht Olimpiasprinter werden wenn ich 200kg wiege.
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