Zum Trost: nicht mal wir Gründer haben bislang den Mitgliedsbeitrag begleichen können
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Da hatte ich auch gleich nachgeschaut, das sind Landwitrschaftliche Fahrzeuge (Zugmaschinen, Anhänger etc.). Klar sind die Kleinkrafträder überfördert, aber das hat m.E. nichts in der Zulassugsverordnung zu suchen. Mir ist da in dem FZV-Entwurf auch nichts nachteiliges für die Kleinkrafträder aufgefallen, für die Elektrokleinfahrzeuge, die theoretisch auch zulassungsfähig sind, wurden die Möglichkeit der freiwilligen Zulassung rausgenommen.DermitdemTiger hat geschrieben: ↑Do 8. Dez 2022, 16:57"Fahrzeugen nach Maßgabe der Richtlinie 2003/37/EG"
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