Danke, das hilft mir sehr, so werde ich es machen!yakamoto hat geschrieben: ↑Di 13. Dez 2022, 01:34Leute.....,
maximale Größe bezieht sich auf das maximal Machbare...
Wenn aber nur 240x130 oder 255x130 bei einem Fahrzeug Bauartbedingt passt, dann wird es der TÜV auch so bescheinigen und dann muss die Behörde die Vorgaben aus dem Gutachten vom TÜV übernehmen. Der Gesetzgeber hat ja genau dafür die Regelung von minimal 240x130 bis maximal 280x200 geschaffen
Und eine kostspielige "Ausnahme-Genehmigung" der Behörde ist mit dem TÜV Gutachten auch nicht statthaft, da die Behörde hier selbst nicht mehr prüfen muss => also keinen Aufwand vorweisen kann (hat der TÜV ja schon gemacht)
Deshalb, wer ein 240x130 haben will und die Behörde widersetzt sich, der holt sich für 30-60 € ein TÜV Gutachten und dann muss die Zulassungsstelle das 240x130 zuteilen.
Clevere unter Euch lassen in dem Zuge auf dem TÜV Gutachten gleich die FIN mit bestätigen
Damit entfällt die Vorführung des Fahrzeugs bei der Erstzulassung (gem. § 6 Abs. 8 FZV)
Lasst euch doch nicht so vera***en von den Ämtern.
Und zur Not alle Antragswünsche immer in "Schriftlicher Form" dabei haben. Wenn der Amtsschimmel mal wieder durch geht, dann sofort die Sachgebietsleitung oder die Abteilungsleitung ranholen lassen. Eine Führungskraft MUSS immer dasein. Ggf. den nächsten höheren kommen lassen. Dieser Person ganz ruhig und sachlich die Antragstellung erläutern und wenn diese Person abwinken will, das Antragsbegehren in o.g. Schriftfom übergeben und die Antragstellung NATÜRLICH schriftlich bestätigen lassen . Somit ist ein Verwaltungsakt angestoßen worden, dem nun entweder entsprochen oder der nur per schriftlicher Form abgelehnt werden kann. Denn nun darf so ein Antrag nur noch mit einer Widerrufsbelehrung abgelehnt werden!!!
Spätestens jetzt wird der Führungskraft klar, dass der/die Antragsteller/in ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht scheuen wird. Bekommt so ein Klageverfahren Recht zugesprochen, muss der Antrag wie gestellt umgesetzt werden. Zudem könnte die Behörde Schadenersatzhaftbar gemacht werden, wenn nachweislich ein finanzieller Schaden entstanden ist. Ja, die THG-PRÄMIE für 2022 kann in 2023 nicht nachträglich beantragt werden und somit liegt ein Schaden vor
Also, mit TÜV Gutachten sollte keine Zulassungsstelle hier groß bzw. lange Gegenwehr leisten....
PS: Dumme Menschen gibt es immer und überall
PSPS: Das hier ist keine rechtliche Beratung, sondern empirisches Wissen aus meinem persönlichen und langjährigen Verwaltungs-Leben und Behörden-Umgang
Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Das ist natürlich richtig und logisch.Goldbacher hat geschrieben: ↑Di 13. Dez 2022, 14:32Das wird aber nur funktionieren, wenn die Zulassung noch im Jahr 2022 stattgefunden hat.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
So, Ich bin es leid….
4 Versuche beim LBV in HH-Mitte, jedes Mal werden einem neue Steine in den Weg gelegt…
Beim 1. Versuch hieß es… oh, wir wissen gar nicht genau welche Kennzeichengrösse korrekt ist, können Sie nochmal wiederkommen…
Beim 2. Versuch fehlte plötzlich eine Bescheinigung vom Verkäufer, das der Roller wirklich noch nie Zugelassen war… (hätte vermutlich auch ne Abfrage der Fahrgestell-Nr beantwortet…)
Beim 3. Versuch hieß es (3°C, Schneeregen, ich müsse neuerdings den Roller dabei haben, damit man schauen könnte, ob das Kennzeichen richtig ausgeleuchtet sei)…
Heute, 4. Versuch (gerade mal 13 Tage später) reicht die Vorführung nicht mehr aus, um zu schauen, ob das Kennzeichen richtig ausgeleuchtet sei; jetzt Bedarf es eines Gutachtens… da fährt man bei -7°C dahin und muss ne halbe Stunde warten…
Jegliche Verweise darauf, wie viele Modelle davon schon freiwillig zugelassen worden seien, auf die FZVO, etc scheitern, weil die Stadt Hamburg das so will… und die Mitarbeiter spielen das Spiel mit.
4 Versuche beim LBV in HH-Mitte, jedes Mal werden einem neue Steine in den Weg gelegt…
Beim 1. Versuch hieß es… oh, wir wissen gar nicht genau welche Kennzeichengrösse korrekt ist, können Sie nochmal wiederkommen…
Beim 2. Versuch fehlte plötzlich eine Bescheinigung vom Verkäufer, das der Roller wirklich noch nie Zugelassen war… (hätte vermutlich auch ne Abfrage der Fahrgestell-Nr beantwortet…)
Beim 3. Versuch hieß es (3°C, Schneeregen, ich müsse neuerdings den Roller dabei haben, damit man schauen könnte, ob das Kennzeichen richtig ausgeleuchtet sei)…
Heute, 4. Versuch (gerade mal 13 Tage später) reicht die Vorführung nicht mehr aus, um zu schauen, ob das Kennzeichen richtig ausgeleuchtet sei; jetzt Bedarf es eines Gutachtens… da fährt man bei -7°C dahin und muss ne halbe Stunde warten…
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Das die Massen halt gerne Befehle ausführen ist ja nichts Neues. Dafür steht dir aber noch gerade so der kaputte Justizapparat zur Verfügung den man durchaus nutzen kann.
Rechtschutz natürlich vorteilhaft.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Ich gehe davon aus, das die Lücke im System ohnehin bald geschlossen wird; ob es danach „Bestandsschutz“ für bereits zugelassene Roller gibt, das diese weiterhin die TH-Quote erhalten… möglich; aber genauso nicht möglich.
Mich hier noch groß mit den Behörden anzulegen ist sicher nicht zielführend.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Die Behörden sind nichts anderes als Dienstleister der Steuerzahler. Aber weil viele sich das nickt vor Augen halten tanzt man den Bürgern hier überhaupt erst auf der Nase rum.
Freiwillige Zulassungen gab es schon Jahrzehnte. Und der Staat verliert primär durch die THG Quote gar kein Geld.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Klar verliert der Staat Geld durch die THG Quoten, das ist aber so erwünscht, um E-Fahrzeuge zu subventionieren.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Darum schrieb ich primär. Mir ist auch klar das der Staat dadurch sekundär Geld verliert. Geiz frisst Hirn.
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