Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Ohne weiteres kann man nicht beantworten, ob die Behörde Recht hat.

Was für ein Kennzeichen kann (mm × mm) am Fahrzeug tatsächlich montiert werden, ohne, dass dies was verdeckt (Reflektoren, Rückstahler) oder über die Fahrzeugbreite hinausragt?

Ist eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden?

Gausi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Gausi »

roblin hat geschrieben:
Sa 17. Dez 2022, 22:00
Nachdem auf eine freiwillige Zulassung kein Anspruch besteht und eine dafür
vorgesehene Kennzeichenzuteilung mit bspw. 280 mm x 200 mm zu Gefahren
führen kann, ist eine Zulassung von einem E-Scooter mit Haltestange und auf-
gebrachten Sitz nicht möglich.

Zudem ist für eine nicht vorgesehene Anbringung eines amtlichen Kennzeichen
auch die geforderte Kennzeichenbeleuchtung nicht vorhanden.
Erstmal eine Schutzbehauptung der Zulassungsstelle.... Gutachten vom TüV beibringen in der bestätigt wird, dass das Fahrzeug der STVZO entspricht.Vorher Kennzeichenhalter mit TüV-Ingenieur absprechen und Kennzeichenbeleuchtung nach ECE montieren. ggf linker Rückspiegel montieren falls keiner vorhanden.Im Gutachten über den Krankenfahrstuhl wurde expliziert hineingeschrieben, dass es für die freiwillige Zulassung erstellt worden ist. So "bewaffnet" geht man dann zur Zulassungsstelle. L1e-B Fahrzeug, Gutachten, CoC, Kaufvertrag und EvB-Nummer und Perso.... Die Luft des Sachbearbeiters wird arg dünn.... rechtliche und technische Einwände werden so umschifft.

roblin
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von roblin »

Gausi hat geschrieben:
So 18. Dez 2022, 04:06
roblin hat geschrieben:
Sa 17. Dez 2022, 22:00
Erstmal eine Schutzbehauptung der Zulassungsstelle.... Gutachten vom TüV beibringen in der bestätigt wird, dass das Fahrzeug der STVZO entspricht.Vorher Kennzeichenhalter mit TüV-Ingenieur absprechen und Kennzeichenbeleuchtung nach ECE montieren. ggf linker Rückspiegel montieren falls keiner vorhanden.Im Gutachten über den Krankenfahrstuhl wurde expliziert hineingeschrieben, dass es für die freiwillige Zulassung erstellt worden ist. So "bewaffnet" geht man dann zur Zulassungsstelle. L1e-B Fahrzeug, Gutachten, CoC, Kaufvertrag und EvB-Nummer und Perso.... Die Luft des Sachbearbeiters wird arg dünn.... rechtliche und technische Einwände werden so umschifft.
So in etwa auch mein Plan.
Was allerdings noch zu Problemen und einer Ablehnung kommen könnte, ist, dass der Kennzeichenhalter seitlich hervorsteht, und somit nicht zugelassen werden kann. Wäre mit einer Abnahmebestätiging vorab beim TÜV dann das Problem gelöst? In dem Schreiben mit den Handlungsempfehlungen/Anweisungen von "OBEN" für die Zulasssungsstellen steht, dass das Kennzeichen über den Grundriss des Fahrzeuges nicht hinausragen darf. Also wie Breit darf das Kennzeichen sein? Ist mit Grundriss der Korpus des Rollers gemeint, oder die breiteste Stelle, zb. Lenker? Und besteht Anspruch auf zb. ein 220x200 Kennzeichen bei geringer Zeichenanzahl? Da hat man hier ja auch schon zweierlei gehört, als bei 220 Breite muss die Zulassungsstelle wohl mitspielen. Am liebsten würde ich allerdings das 280x200 Kennzeichen genehmigt bekommen :P

roblin
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von roblin »

Mächschen hat geschrieben:
Sa 17. Dez 2022, 23:08
Ohne weiteres kann man nicht beantworten, ob die Behörde Recht hat.

Was für ein Kennzeichen kann (mm × mm) am Fahrzeug tatsächlich montiert werden, ohne, dass dies was verdeckt (Reflektoren, Rückstahler) oder über die Fahrzeugbreite hinausragt?

Ist eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden?
Kennezeichenbeleuchtung und Halter für das Versicherungskennzeichen ist vorhanden.
Verdeckt wird bei selbst 280x200 nichts.
Wegen Überstand seitlich: Da ist halt nicht klar, was da zählt. in einem Schreiben wird von Grundriss gesprochen. Andererseits kenne ich auch Motorräder zb Harley Davidson, die seitlich einen Kennzeichenhalter haben. Der steht ja ziemlich über, aber da interessiert es ja keinem, weil man damit ja auch keine THG Quote einstreichen könnte.

Ein ganz anderes Thema noch: Bei dem ESooter sind keine Blinker angebracht, hat aber Straßenzulassung. Scheinbar braucht man die Blinker in D nicht zwingen, weil man Handzeichen geben kann, oder müssen zwingend Blinker montiert werden?

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Wenn das Fahrzeug ohne Blinker zugelassen ist, ist das so...

Wie breit ist das Heck, wie breit der Rest (Lenker ausgenommen)?

roblin
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von roblin »

Der Korb hinten ist ca 300mm breit, der kommt aber weg wenn das große Schild in den Roller einzieht :P
Im COC steht Breite 640mm, das ist wohl der Lenker.
Der Korpus unten bei den Federn der Stoßdämpfer ist leider nur knapp 270mm breit.

Na ja, wird so rauslaufen, dass Korb rausstehen darf, aber Schild nicht :-)
Ein kleineres Kennzeichenschild, etwa 240x200 wäre schon einfacher...
Zuletzt geändert von roblin am So 18. Dez 2022, 14:11, insgesamt 1-mal geändert.

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen.

Ich gehe davon aus, dass Du dann aber zum TÜV musst, da lässt Du feststellen, was für ein Kennzeichen passt.

Wenn 200 in der Höhe und ausreichende Breite, je nach Stadt unterschiedlich ( B braucht weniger Platz als HAS) passt, kann das Fahrzeug definitiv zugelassen werden.

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knullibulli
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von knullibulli »

roblin hat geschrieben:
Sa 17. Dez 2022, 22:00
....

Nachdem auf eine freiwillige Zulassung kein Anspruch besteht und eine dafür
vorgesehene Kennzeichenzuteilung mit bspw. 280 mm x 200 mm zu Gefahren
führen kann, ist eine Zulassung von einem E-Scooter mit Haltestange und auf-
gebrachten Sitz nicht möglich.

....
Wie kommst Du darauf, dass kein Anspruch auf eine freiwillige Zulassung besteht?

Die Freiwilligkeit bezieht sich auf den Antragsteller, nicht die Behörde und heißt nur im Blick auf Pflicht-Zulassungen "freiwillig".

Beispiel:
Auto, Motorrad etc -> Teilnahme am Straßenverkehr nur mit Zulassung -> Pflicht-Zulassung
Unsere E-Roller etc. -> Teilnahme am Straßenverkehr auch mit Versicherungskennzeichen möglich -> freiwillige Zulassung

Das bedeutet, dass Du als Halter entscheiden kannst, ob Du Dein Fahrzeug zulassen möchtest oder nicht. Die Behörde darf natürlich nicht entscheiden, ob sie den Antrag bearbeitet oder nicht.

viele Grüße,

knullibulli

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Die Behörde darf aber den Antrag ablehnen, wenn die Montage eines amtlichen Kennzeichen nicht möglich ist.

Allerdings muss dann der TÜV festgestellt haben, dass es nicht geht.

Zen07
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Zen07 »

Mächschen hat geschrieben:
Mo 19. Dez 2022, 12:30
Die Behörde darf aber den Antrag ablehnen, wenn die Montage eines amtlichen Kennzeichen nicht möglich ist.
Ich dachte der neue offizielle Grund ist, dass für EScooter die eKFV gilt (als lex specialis vor der FZV) und deshalb muss der Scooter nach § 2 Abs. 2 Nr 2 eKFV im Straßenverkehr ein Versicherungskennzeichen führen. Oder habe ich das falsch verstanden?

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