Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Genau so geht das :!: 👍
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roblin
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von roblin »

Stivikivi hat geschrieben:
Fr 23. Dez 2022, 16:08
Ganz entspannt heute zugelassen.

Danke an meine Zulassungsstelle die den Namen Bürgerservice auch verdient.
Welches Kennzeichengröße wurde dir zugeteilt?

roblin
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von roblin »

Beks hat geschrieben:
Do 22. Dez 2022, 14:55
Nachdem ich beim ersten Termin den Roller nicht dabei hatte, heute den zweiten Termin in der Zulassung gehabt. Sie kam mit nem großen Nummernschild. Klar der passt nicht drauf. Ich hab übrigens en Horwin EK1. Ich darauf wieso nicht en Motorrad Kennzeichen, weil es den Roller ja auch in der L3 klasse gibt und der muss Pflicht zugelassen werden und der Hersteller hat ein offizielles schreiben geschickt, dass die Halterung der L3 Klasse spricht, heißt also müsste auch en Motorrad Kennzeichen gehen. Sie meinte dann nur nein da es eine freiwillige Zulassung ist geht das nicht. Sie müsse den nicht zulassen sie darf den zulassen, aber da das große Kennzeichen nicht passt keine chance. Am Ende meinte sie dann noch, dass en schreiben rund geschickt wurde vom Bundesministerium, dass Elektroller der Klasse L1 nicht zugelassen werden dürfen. Ich hab mir natürlich das Schreiben geben mitgeben lassen, siehe da, es ist nur ein Schreiben der Stadt und nicht des Bundesministeriums. Sie will den nicht zulassen, weil es um die THG-Prämie geht. Weil sie mich damit beschuldigt hat, dass es mir doch nur um dir Prämie geht und ich nichts anderes erzählen solle blabla. Ich versuche mal das Schreiben hoch zu laden. Würde mich über Rückmeldung freuen, ob es so rechtens ist was die Dame in der Behörde gemacht hat oder mit welchen Aspekten im Paragraph könnte ich ihr widersprechen? Ich überlege echt einen Anwalt anzurufen, ob sie damit durch kommt oder ob ich den zulassen darf.
Würde mich um Rückmeldung sehr freuen. Gerne auch privat. Wie jeder mag. Danke schon mal.

Diese Ablehnungssätze habe ich übrigens auch erhalten Es scheinen standardisierte Sätze von ganz oben zu sein.

roblin
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von roblin »

Da hier schon mehrfach die Kennzeichenbeleuchtung angesprochen wurde:

Es ist sicherlich richtig, dass die Beleuchtung der 45 Roller für eine Versicherungsplakette 100x130 dimensioniert ist. Bei einem größeren Kennzeichen (Leichtkraftrad 255x130) kann es aufgrund der Breite ggf schon links und rechts dunkel werden.

Bei dem angesprochenen Hörwin, den es ja auch in der schweren Version gibt (schneller als 45kmh) wird wohl die Kennzeichenbeleuchtung auch für ein 255x13ö Schild dimensioniert sein.

Was allerdings aktuell erschwerend hinzu kommt. Bei der freiwilligen Zulassung wird aktuell ein 280x200 großes Kennzeichen gefordert. Das ist meiner Meinung ein zweizeiliges Autokennzeichen, wie man es noch vom alten VW Käfer am Heck kennt. Also reine Schikane.

Ich bin echt an Überlegen, so nenn kleinen Camping Roller, mit 40kmh der so nen Fahrradsattelsitz hat, freiwillig zuzulassen. Nicht weil ich ihn brauche, sondern weil das Gefährt mit dem mega Kennzeichen bestimmt ein Hingucker wird. Hinten baue ich eine 280x200 Kennzeichenhalterung mit ausreichender Beleuchtung hin. Die lasse ich mir dann von TÜV abnehmen. Mal schauen, was dann die Zulassungsstelle sagt.

Sollte was vorstehen, dann kommt ein Abweisblech links und rechts ran. Bei den großen Motorräder gibt's doch auch so Kennzeichen die seitlich angebracht sind und total abstehen. Da sollte doch ein 280er Kennzeichen mittig am Roller möglich sein.

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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

roblin hat geschrieben:
So 1. Jan 2023, 20:18
Stivikivi hat geschrieben:
Fr 23. Dez 2022, 16:08
Ganz entspannt heute zugelassen.

Danke an meine Zulassungsstelle die den Namen Bürgerservice auch verdient.
Welches Kennzeichengröße wurde dir zugeteilt?
Habe freie Wahl bei mir gibt es keine Zuteilung.

Habe bereits 220x130, 240x130 und 180x200 genommen. Querbeet.
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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

In Hamburg nehmen derzeit die Leihroller mit FREIWILLIGER ZULASSUNG stetig zu .... Alle NATÜRLICH mit dem keinen LKR-KENNZEICHEN. ;)

Daher sollte es wohl auch weiterhin möglich sein das kleine LKR-KENNZEICHEN zu erhalten :!:
20230102_170447.jpg
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Beks
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Beks »

yakamoto hat geschrieben:
Mo 2. Jan 2023, 21:31
In Hamburg nehmen derzeit die Leihroller mit FREIWILLIGER ZULASSUNG stetig zu .... Alle NATÜRLICH mit dem keinen LKR-KENNZEICHEN. ;)

Daher sollte es wohl auch weiterhin möglich sein das kleine LKR-KENNZEICHEN zu erhalten :!:

20230102_170447.jpg
Ich wüsste auch nicht, wo es im Gesetz steht, dass nur ein 280x200 Kennzeichen zulässig ist. Hab keinen Paragraphen gefunden wo steht es muss so.
Da steht nur wss von Größtmaß 280 und Breite von 200. Und das Wort Größtmaß sagt mir es kann ne maximale Breite von 280 haben. Aber meine Zulassung kriegt da noch en schreiben von mir, muss nur ein TÜV Gutachten holen.

Heute beim TÜV gewesen. Ich sag pass auf will den freiwillig zulassen kannst du mal en Gutachten machen, wegen Kennzeichenhalterung und Beleuchtung und bla. Da sagt er mir nein hätte er noch nie gemacht und er wüsste nicht wie bei so nem kleinen Roller. Da müsste ich zu einer noch größerer TÜV stelle, vielleicht hätten die da ahnung von und das wäre dann eine ganz große Abnahme und würde mich um die 300 kosten. Ich natürlich en Schock gekriegt.
Weiß einer ob auch Dekra zulässig ist? Oder stellt sich da die Zulassung dann auch quer, weil es nicht direkt von TÜV nord oder süd kommt?
Hab nämlich noch en Dekra bei mir ums eck, würde dann da mal vorbei fahren.

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von rainer* »

Beks hat geschrieben:
Mi 4. Jan 2023, 00:56
Ich wüsste auch nicht, wo es im Gesetz steht, dass nur ein 280x200 Kennzeichen zulässig ist. Hab keinen Paragraphen gefunden wo steht es muss so.
Steht in Anlage 4 zur FZV, gleich im ersten Paragraf, dass die verkleinerten zweizeiliegn Kennzeichen nur Leichtkrafträdern und Treckern zugeteilt werden dürfen. Daher sind Kleinkrafträder damit raus, solange keine Ausnahmegenehmigung nach §47 erteilt wird. Das hab ich nun mindestens schon zehnmal hier im Forum als Antwort auf genau diese Frage / Behauptung geschrieben. Ubnd zum Thema Größtmaß, da steht ebenfalls, das die Höhe bei den zweizeiligen Kennzeichen 200mm sein muss, nur die Breite darf zwischen 180 und 220mm liegen.

Ob TÜV oder Dekra war mal so geregelt, das im Osten ausschließlich Dekra und im Westen ausschließlich der TÜV solche Einzelabnahmen machen durfte. Das gilt aber seit zwei, drei Jahren nicht mehr. Führt aber dazu, das es bei mir in der Region sinnvoller ist, zu Dekra zu gehen, weil die das qualifizierte Personal dafür haben. Nur weil ein Prüfer HU machen darf, heißt das nicht, dass er auch Einzelabnahmen machen darf.

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Beks »

rainer* hat geschrieben:
Mi 4. Jan 2023, 08:38
Beks hat geschrieben:
Mi 4. Jan 2023, 00:56
Ich wüsste auch nicht, wo es im Gesetz steht, dass nur ein 280x200 Kennzeichen zulässig ist. Hab keinen Paragraphen gefunden wo steht es muss so.
Steht in Anlage 4 zur FZV, gleich im ersten Paragraf, dass die verkleinerten zweizeiliegn Kennzeichen nur Leichtkrafträdern und Treckern zugeteilt werden dürfen. Daher sind Kleinkrafträder damit raus, solange keine Ausnahmegenehmigung nach §47 erteilt wird. Das hab ich nun mindestens schon zehnmal hier im Forum als Antwort auf genau diese Frage / Behauptung geschrieben. Ubnd zum Thema Größtmaß, da steht ebenfalls, das die Höhe bei den zweizeiligen Kennzeichen 200mm sein muss, nur die Breite darf zwischen 180 und 220mm liegen.

Ob TÜV oder Dekra war mal so geregelt, das im Osten ausschließlich Dekra und im Westen ausschließlich der TÜV solche Einzelabnahmen machen durfte. Das gilt aber seit zwei, drei Jahren nicht mehr. Führt aber dazu, das es bei mir in der Region sinnvoller ist, zu Dekra zu gehen, weil die das qualifizierte Personal dafür haben. Nur weil ein Prüfer HU machen darf, heißt das nicht, dass er auch Einzelabnahmen machen darf.
Super, danke erstmal für deine Antwort! Also wäre es kein Problem auch zur Dekra zu gehen? Hab nämlich hier in Duisburg noch ne Dekra zwei Kilometer von mir entfernt. Der nächste TÜV den ich in Anspruch nehmen könnte sind schon 15 Kilometer entfernt :?

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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Dekra ist kein Problem ist ja keine Abnahme nach 21 sondern nur 2 Zeilen die sich Gutachten schimpfen.
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