Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

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rainer*
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von rainer* »

Na dann vorbei fahren und fragen, ob das dort gemacht werden kann. Gutachten für Nummernschildgröße vom Leichtkraftrad und ausreichende Nummernschildbeleuchtung.

Beks
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Beks »

Werde morgen mal zur Dekra fahren.
Bastel mir aber aus nem Blech auch mal ne Kennzeichenhalterung für 280x200er Nummernschild, tausche die vorhandene Halterung dann gegen meine gebastelte. Falls das mit Dekra nicht klappen sollte.

Beks
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Beks »

Also entweder haben die sich in Duisburg alle eingeschworen keine Eroller mehr zuzulassen oder ich weiß nicht 😒
Heute bei der Dekra ums eck gewesen. Auch der nette Herr meinte keine ahnung da müsste ich mal wo anders zur dekra fahren vielleicht wissen die das.
Mach ich irgendwas falsch? Was habt ihr gesagt als ihr zum TÜV oder zur dekra seid??
Ich stelle dad Problem genau dar und weder der TÜV nord noch dekra wussten weiter :?

AchimK.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von AchimK. »

Hallo Beks,
ich habe meine Saxxx Prima E (wollte unbedingt etwas Mofa-mäßiges) im November zugelassen. Bezüglich Kennzeichen und -beleuchtung musste ich ebenfalls ein Gutachten beibringen. Da bei uns die Dekra sowas laut Aussage grundsätzlich (auch) nicht mehr macht, bin ich also zu einer "richtigen" TÜV-Station gefahren.
Es stellte sich heraus, dass beim TÜV-Nord seit kurzem (Oktober/November?) aufgrund der steigenden Nachfrage ein eigenes Computerprogramm existiert unter der Bezeichnung "Gutachten zur Größe des hinteren amtlichen Kennzeichens an einem Kraftfahrzeug". Es gab wohl auch eine diesbezügliche interne Rundmail. Die Höhe der fälligen Gebühr von 59,50 € ist gleich mit hinterlegt. Der Sachverständige sieht sich das Fahrzeug und das COC-Papier an und hält dann im Gutachten fest:
- Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer)
- "Der Freiraum für die Anbringung ... beträgt ... a x b mm" [Kennzeichengröße]
- "Die Kennzeichenbeleuchtung ist ... angebracht" [unter der Rückleuchte / über dem Kennzeichen]
- "Die Anbringung eines Kennzeichens gemäß ... FZV ist technisch möglich"
Da die FIN/Fahrgestellnummer in Übereinstimmung mit der COC hier bereits "amtlich" festgestellt wurde, reichte der Zulassungsstelle dieses Gutachten aus - ohne weitere Vorführung des Fahrzeugs.

In meinem Fall hat die Zulassungsstelle auf die größere Schrift bestanden (also keine Kleinschrift), weshalb mein Wunschkennzeichen bei einer 4er-Buchstaben/-zahlenkombination nun 250 x 200 mm hat als Mindestgröße. Laut TÜV-Gutachten wäre eine Größe bis zu 280 x 200 mm möglich gewesen.

Beks
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Beks »

AchimK. hat geschrieben:
Sa 7. Jan 2023, 00:50
Hallo Beks,
ich habe meine Saxxx Prima E (wollte unbedingt etwas Mofa-mäßiges) im November zugelassen. Bezüglich Kennzeichen und -beleuchtung musste ich ebenfalls ein Gutachten beibringen. Da bei uns die Dekra sowas laut Aussage grundsätzlich (auch) nicht mehr macht, bin ich also zu einer "richtigen" TÜV-Station gefahren.
Es stellte sich heraus, dass beim TÜV-Nord seit kurzem (Oktober/November?) aufgrund der steigenden Nachfrage ein eigenes Computerprogramm existiert unter der Bezeichnung "Gutachten zur Größe des hinteren amtlichen Kennzeichens an einem Kraftfahrzeug". Es gab wohl auch eine diesbezügliche interne Rundmail. Die Höhe der fälligen Gebühr von 59,50 € ist gleich mit hinterlegt. Der Sachverständige sieht sich das Fahrzeug und das COC-Papier an und hält dann im Gutachten fest:
- Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer)
- "Der Freiraum für die Anbringung ... beträgt ... a x b mm" [Kennzeichengröße]
- "Die Kennzeichenbeleuchtung ist ... angebracht" [unter der Rückleuchte / über dem Kennzeichen]
- "Die Anbringung eines Kennzeichens gemäß ... FZV ist technisch möglich"
Da die FIN/Fahrgestellnummer in Übereinstimmung mit der COC hier bereits "amtlich" festgestellt wurde, reichte der Zulassungsstelle dieses Gutachten aus - ohne weitere Vorführung des Fahrzeugs.

In meinem Fall hat die Zulassungsstelle auf die größere Schrift bestanden (also keine Kleinschrift), weshalb mein Wunschkennzeichen bei einer 4er-Buchstaben/-zahlenkombination nun 250 x 200 mm hat als Mindestgröße. Laut TÜV-Gutachten wäre eine Größe bis zu 280 x 200 mm möglich gewesen.
Ich danke dir für deine sehr ausführliche Antwort Achim!
War diese Woche beim TÜV Nord, er wusste aber nicht weiter. Hat mir nur irgendwas von Vollabnahme erzählt, was um die 300 Euro kosten soll. Dann hat er mich auf eine größere TÜV Station verwiesen. Da war ich aber noch nicht und der ist auch viel weiter weg. Der von Dekra wollte mich auch woanders hin schicken.
Werde kommende Woche mal beim TÜV Süd anfragen, vielleicht klappt es ja diesmal mit deinem sehr hilfreichen und ausführlichen Beitrag. Danke noch mal dafür!

Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Einfach zum TÜV Nord gehen, wenn der Mitarbeiter nicht weiß, was er tut, soll er in der internen Wissensdatenbank nach
Gutachten zur Größe des hinteren amtlichen Kennzeichens an einem Kraftfahrzeug
suchen.

Kannst dann noch drauf hinweisen, dass gem. Euro Norm ein LKR Kennzeichen auf jeden Fall passen müsste.

Beks
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Beks »

Mächschen hat geschrieben:
Di 10. Jan 2023, 23:53
Einfach zum TÜV Nord gehen, wenn der Mitarbeiter nicht weiß, was er tut, soll er in der internen Wissensdatenbank nach
Gutachten zur Größe des hinteren amtlichen Kennzeichens an einem Kraftfahrzeug
suchen.

Kannst dann noch drauf hinweisen, dass gem. Euro Norm ein LKR Kennzeichen auf jeden Fall passen müsste.
War gestern mal wieder beim TÜV. Hab ihm alles erzählt auch er wusste von nichts. Dann habe ich gesagt pass auf da ist doch bestimmt was eingepflegt bei euch im System guck nach bla. Hat in der Suche "Kennzeichen" eingegeben und da kam tatsächlich ein Gutachten über das Kennzeichen. Kostenpunkt 59,90. War nur spontant da nach deim einkaufen, keine Papiere gehabt nichts. Morgen werde ich vorbei fahren und mir das Gutachten holen. Und dann den dritten Termin bei der Zulassung machen. Mal schauen ob die mir wieder mit 280x200 Kennzeichen ist ein muss kommen. Die wissen genau, dass es nirgendwo in den Gesetzen steht, dass es ein muss ist, sondern maximal. Ich hab Blut gefressen, gehe bis aufs ganze. ;)

AchimK.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von AchimK. »

Und dann den dritten Termin bei der Zulassung machen. Mal schauen ob die mir wieder mit 280x200 Kennzeichen...
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt gibt zur freiwilligen Zulassung von Fahrzeugen diese Hinweise:

"Folgende Voraussetzungen müssen für eine freiwillige Zulassung erfüllt sein...:
- Vorlage der Fahrzeugdokumente (CoC-Papier, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), Eigentumsnachweis, ggfs. Versicherungskennzeichen oder eine Bestätigung der vorherigen Versicherung über eine Rückgabe des Kennzeichens [sofern eine Versicherung vorlag], ggfs. Gutachten über eine technische Änderung)
- Bescheinigung/Gutachten einer technischen Prüfstelle über eine vorhandene hintere Kennzeichenbeleuchtung sowie eine Kennzeichenhalterung mindestens für die Größe 200 x 200 mm (besser 250 x 200 mm)
- Bescheinigung/Einschätzung einer technischen Prüfstelle, dass von einem ggfs. überstehenden Kennzeichen keine Verkehrsgefährdung ausgeht

Im Rahmen einer freiwilligen Zulassung sind regelmäßig Standardkennzeichen zuzuteilen. Die Zuteilung eines Kradkennzeichen (nur für Fahrzeugklasse L3e) sowie verkleinerter Kennzeichen ist nicht möglich. Es wird daher dringend empfohlen, Kennzeichenschilder im Zusammenhang mit einer freiwilligen Zulassung erst im Rahmen des Zulassungsvorgangs zu erwerben. Im Vorfeld geprägte Kennzeichenschilder in der falschen Kennzeichengröße werden ausnahmslos abgelehnt."

Man hat also durchaus auch auf schmalere Kennzeichenbreiten abgestellt. Wenn allerdings Klein-/Engschrift abgelehnt wird (wie bei mir) ergibt sich bei einer vorgegebenen Höhe von 200 mm die Breite dann abhängig von der Buchstaben-Zahlen-Kombination:
3er = min. 220 mm / 4er = min. 250 mm / 5er = min. 280 mm.

Beks
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Beks »

AchimK. hat geschrieben:
Mi 11. Jan 2023, 16:38
Und dann den dritten Termin bei der Zulassung machen. Mal schauen ob die mir wieder mit 280x200 Kennzeichen...
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt gibt zur freiwilligen Zulassung von Fahrzeugen diese Hinweise:

"Folgende Voraussetzungen müssen für eine freiwillige Zulassung erfüllt sein...:
- Vorlage der Fahrzeugdokumente (CoC-Papier, elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), Eigentumsnachweis, ggfs. Versicherungskennzeichen oder eine Bestätigung der vorherigen Versicherung über eine Rückgabe des Kennzeichens [sofern eine Versicherung vorlag], ggfs. Gutachten über eine technische Änderung)
- Bescheinigung/Gutachten einer technischen Prüfstelle über eine vorhandene hintere Kennzeichenbeleuchtung sowie eine Kennzeichenhalterung mindestens für die Größe 200 x 200 mm (besser 250 x 200 mm)
- Bescheinigung/Einschätzung einer technischen Prüfstelle, dass von einem ggfs. überstehenden Kennzeichen keine Verkehrsgefährdung ausgeht

Im Rahmen einer freiwilligen Zulassung sind regelmäßig Standardkennzeichen zuzuteilen. Die Zuteilung eines Kradkennzeichen (nur für Fahrzeugklasse L3e) sowie verkleinerter Kennzeichen ist nicht möglich. Es wird daher dringend empfohlen, Kennzeichenschilder im Zusammenhang mit einer freiwilligen Zulassung erst im Rahmen des Zulassungsvorgangs zu erwerben. Im Vorfeld geprägte Kennzeichenschilder in der falschen Kennzeichengröße werden ausnahmslos abgelehnt."

Man hat also durchaus auch auf schmalere Kennzeichenbreiten abgestellt. Wenn allerdings Klein-/Engschrift abgelehnt wird (wie bei mir) ergibt sich bei einer vorgegebenen Höhe von 200 mm die Breite dann abhängig von der Buchstaben-Zahlen-Kombination:
3er = min. 220 mm / 4er = min. 250 mm / 5er = min. 280 mm.
Naja bei den ersten beiden Terminen war ich leicht "unwissend". Bin jetzt mit den Paragraphen bewaffnet und weiß, dass 280x200 keine Pflicht sind, sondern nur die Größtmaße, also maximale Größe. Naja reserviert ist noch eine Kombination aus zwei Buchstaben und zwei Zahlen, also 4er Zeichen. Diesmal lass ich mich nicht so leicht abwimmeln, sollten die mir wieder quer kommen, gibt es eine schriftliche Stellungnahme meinerseits und mit der Antwort von denen gehe ich dann zum Anwalt. So eine Schikane lass ich mir ganz bestimmt nicht gefallen, entweder alle oder keiner.

AchimK.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von AchimK. »

Hallo Beks,
grundsätzlich gilt ja in der Juristerei "Keine Gleichheit im Unrecht" bzw. "Keine Gleichbehandlung im Unrecht".
So gesehen würde ich das mit der Kennzeichengröße erstmal positiv denkend angehen.
Die Zulassungsbehörde Duisburg schreibt ja explizit auf ihrer Webseite: "Bitte bringen Sie Ihre bereits geprägten Kennzeichenschilder mit." Bei einer 4-er Wunschkennzeichen-Kombination könntest Du Dir also vom Schildermacher ein 250 x 200 mm großes Kennzeichen anfertigen lassen - sofern diese Größe unterhalb der im TÜV-Gutachten genannten Maximalabmessungen liegt - und gemeinsam mit den Papieren der zulassenden Sachbearbeitung vorlegen.

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