Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

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Beks
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Beks »

Stivikivi hat geschrieben:
Di 17. Jan 2023, 09:58
Optional könntest du ihn über dritte zulassen und bei dir dann umschreiben lassen. Dann könntest du der Behörde den Finger zeigen, da bereits zugelassen :p
Gar nicht mal so schlecht die Idee. Jetzt muss ich eine Zulassungsstelle in der Umgebung finden die noch sehr locker ist und dann müsste ich jemanden in der Stadt kennen. :D

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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Kannst ja auch in andere Städte gehen. Würde es dir ja anbieten aber glaube nicht das wir aus der Nähe sind.
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Beks
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Beks »

Ich werd echt wahnsinnig :D da gehe ich gestern zum TÜV Nord, um mir ein aaG über die Kennzeichenhalterung und Beleuchtung zu holen. Mit CoC gewappnet.
Da sagt der Prüfer wir dürfen das nicht, wir haben ein Schreiben gekriegt. Ich sag unmöglich da gibt kein Gesetz für. Er war übrigens alleine da und war grad an nem Auto dran, also kaum zeit.
Trotzdem war er so nett ist mit mir zum Rechner, damit er mir das mal eben zeigen kann. Und dann lese ich was von Elektrokleinstfahrzeugen :D ich sag zu ihm kleinkrafträder zählen nicht dazu, er doch ist das selbe. Dann habe ich ihm gesagt gibt auch Gesetze was dazu zählt was nicht und bla. Dann war er zumindest schon mal leicht am grübeln. Da er keine Zeit hatte, weil er mit nem Kunden dran war, hat er gesagt komm morgen noch mal vorbei, ich lese mich da mal ein und lege das dem Kollegen vor, weil ich morgen nicht da bin.
Wieso ist eigentlich Duisburg so? Nicht nur die Behörden anscheinend auch die aaG :D und er wollte nichts von dem Programm wissen, für das Gutachten am Kennzeichen. Letzte Woche als ich ohne CoC hin bin und nur mal nachfragen wollte, war ein anderer Prüfer da. Er wollte auch nichts von wissen, aber haben dann gemeinsam das Programm gefunden.

Ich versuche mein Glück nachher noch mal, werde aus dem Pott weiterhin berichten :D

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conny-r
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von conny-r »

Sieht nach " Unendliche Geschichte" aus.
Gruß Conny

Tonreg
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Tonreg »

@Beks

ich stehe aktuell im Pott in Bochum vor dem gleichen Problem mit dem Kennzeichen
Es werden nur 200 mm x 250 mm und 200 x 280 mm Kennzeichen akzeptiert für eine freiwillige Zulassung.
Die Fläche bei meinem Inoa Sli5 mit Höhe von 160 mm Höhe reicht nicht aus und sie versagten mir gestern die freiwillige Zulassung.
Meinten umrüsten und TÜV Gutachten notwendig. War ich erstmal sehr irritiert und dachte niemals, dass für eine Kennzeichenhalterung ein Gutachten notwendig wäre.
Aber anscheinend ja schon, wenn ich hier querlese.

Vorhin beim Hersteller Nova Motors angerufen und dort ist das Problem seit Ende letzten Jahres wohl auch bekannt. Die Ämter sind anscheinend überlaufen worden mit freiwilligen Zulassungen und nun schikanieren die Ämter uns mit so einem Blödsinn, um uns abzublocken, was uns zusteht.

Jetzt bin ich einfach nur sauer und ein wenig ratlos.

Mein Bruder konnte seinen e chopper noch vor einem halben Jahr Problem freiwillig zulassen und da wurde auch seine eigene angebaute Halterung akzeptiert ohne TÜV Gutachten. Die haben einfach eine Schraube locker bei den Ämtern....

Brauche ich denn explizit ein Gutachten vom TÜV oder gehen auch Institutionen wie GTÜ?

Vielen Dank für die Infos und eure Anteilnahme
Beste Grüße
Zuletzt geändert von Tonreg am Do 19. Jan 2023, 14:33, insgesamt 1-mal geändert.

w7_7
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von w7_7 »

Hallo,

Da lvm jetzt 330€ sofort an Kunden zahlt (sofort!) wollte och nachfragen, ob jemand einen guten lvm Makler kennt, meine in der nähe kennen sich nicht aus: wollen nicht.

Danke!

Beks
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Beks »

So, ich verkünde euch den ersten Teilerfolg, das aaG ist geschafft!! :D
Heute war ein unglaublich sympathischer Gutachter beim TÜV Nord. Sein Kollege hatte ihm wohl von mir berichtet, fehlte nur das er mich mit offenen Armen empfängt. Er wusste wie alles geht, hat wohl schon bei einigen Elektrorollern ein Gutachten für das amtliche Kennzeichen erstellt. Drei Minuten Maß genommen, zehn Minuten Daten von der CoC eingetragen und fertig war das Ding. Im Schreiben ist bescheinigt, dass eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist und das ein Kennzeichen mit den maximalen Maßen von 265x220 passen würde. Und das nach FZV Absatz so und so das Fahrzeug zugelassen werden kann. Fahre übrigens einen Horwin EK1. Er meinte mit dem TÜV Gutachten sollte es kein Problem mehr sein, da zuletzt im November einer bei ihm war um ein Gutachten über das amtliche Kennzeichen zu holen, danach hat er die Zulassung wohl gekriegt.
Bin jetzt 91 Euro ärmer, keine Ahnung wieso bei mir so teuer, aber gut was solls.
Übrigens hat der sympathische Gutachter auch keine netten Worte für die Zulassungsstelle in Duisburg über, fand ich sehr amüsant :D

Jetzt noch mal was allgemeines zu dem Thema, warum sich die Zulassungen alle momentan so quer stellen. Der Gutachter wo ich heute war, der arbeitet sehr eng mit der Zulassungsstelle zusammen, weil der TÜV Nord direkt nebenan von der Zulassungsstelle ist. Laut dem Gutachter ist die Anzahl der freiwilligen Zulassungen in letzter Zeit so rasant angestiegen, dass mögliche, freie Buchstaben und Zahlenkombinationen immer knapper werden. Es soll wohl Zulassungen geben, die Motorradzulassungen verwehrt haben, weil es für das Motorradkennzeichen wohl keine passenden Buchstaben und Zahlenkombinationen mehr frei waren. Er fügte aber am Ende hinzu, dass die mir das nicht verwehren können, wieso auch, wenn alles passt. Und er hat auch nicht verstanden, warum die unbedingt ein 280x200er Kennzeichen geben wollten, man sieht doch, dass es zu groß für die Halterung ist und die 280er Breite sei nur eine maximale Vorgabe und kein muss.

@Tonreg

Ich würde mir ein Gutachten beim TÜV holen. Ich hatte bei der Dekra keinen Erfolg. Aber hatte mal hier irgendwo gelesen, dass einer mit einem Gutachten von KÜS Erfolg hatte.

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von callmeuhu »

Beks hat geschrieben:
Do 19. Jan 2023, 17:53
warum die unbedingt ein 280x200er Kennzeichen geben wollten, man sieht doch, dass es zu groß für die Halterung ist und die 280er Breite sei nur eine maximale Vorgabe und kein muss.
weil niemand, der bei klarem Verstand ist, sich so ein "Kuchenblech" an den Roller klatscht. Der Bürger muss schon wissen, dass das "Kuchenblech" das maximale, nicht aber das minimale ist 8-)

und am besten: er weiss nicht nur das es so im Gesetz steht, sondern auch wo

ein Gutachten, dass für den Anus ist

es gibt keine vernünftige Begründung, weswegen

1.) Kleinkradkennzeichen nicht möglich
2.) E-Kennzeichen nicht möglich

sind :?:
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

E auf dem Kennzeichen ist klar geregelt da gibt es keine Diskussion. Dem Rest pflichte ich bei.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von callmeuhu »

mit einem E-Roller darf ich an keiner Ladestation stehen, wenn der Parkplatz für "E" freigegeben ist. Den Fahrstreifen für "E-Fahrzeuge" darf ich nicht nutzen, genauso wenig wie andere Privillegien für E-Fahrzeuge

völlig irre :!:
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