Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Übers Internet geht es nicht. Kann man nicht auswählen, oder ich bin zu doof dazu.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Ich hab der Zulassung gestern eine Mail geschrieben und heute eine Antwort bekommen von einem Herren.
Hier mal die Antwort
"...da es sich bei dem Fahrzeug um ein Fahrzeug der Klasse L3-e handelt, somit nicht um ein Leichtkraftrad, sondern ein Kleinkraftrad ist im Gesetz keine
Regelung für eine Sondergröße im Bezug auf das Kennzeichen getroffen.
Es ist somit ein Kennzeichen in der Größe 280 x 200 mm anzubringen. Ausnahmen werden hier von der Größe nicht erteilt,
da es sich um eine freiwillige Zulassung handelt und das Fahrzeug nicht zugelassen werden muss, sondern bereits mit Versicherungskennzeichen
am Straßenverkehr teilnehmen kann..."
Ich daraufhin geantwortet, dass das Größtmaß 280mm betragen darf und ich ein amtliches Gutachten über die Kennzeichengröße habe. Somit liege ich gesetzlich noch im maximalen Bereich. Und falls sich das Gesetz mittlerweile geändert hat das es NUR noch 280x200mm für Kleinkrafträder gibt, die mir das Gesetz mal bitte zukommen lassen.
Ich war fassungslos als ich auch darauf die Antwort bekommen habe. Diesmal von einer Dame. Hier die Antwort darauf
"...das Fahrzeug kann so nicht freiwillig zugelassen werden.
Es ist somit ein Kennzeichen in der Größe 280 x 200 mm anzubringen. Ausnahmen werden hier von der Größe nicht erteilt,
da es sich um eine freiwillige Zulassung handelt und das Fahrzeug nicht zugelassen werden muss, sondern bereits mit Versicherungskennzeichen
am Straßenverkehr teilnehmen kann..."
Ja ihr lest richtig. Genau dieselbe Antwort bekommen von der Dame, die ich aich von dem Herren bekommen haben. Der einzige UNTERSCHIED ist, dass die Dame es noch mal in Fettschrift geschrieben hat.
Soll ich lachen oder weinen? Was sind da für Leute in Duisburg??
Ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Wie kann man so ungebildet und ignorant sein.
Hier mal die Antwort
"...da es sich bei dem Fahrzeug um ein Fahrzeug der Klasse L3-e handelt, somit nicht um ein Leichtkraftrad, sondern ein Kleinkraftrad ist im Gesetz keine
Regelung für eine Sondergröße im Bezug auf das Kennzeichen getroffen.
Es ist somit ein Kennzeichen in der Größe 280 x 200 mm anzubringen. Ausnahmen werden hier von der Größe nicht erteilt,
da es sich um eine freiwillige Zulassung handelt und das Fahrzeug nicht zugelassen werden muss, sondern bereits mit Versicherungskennzeichen
am Straßenverkehr teilnehmen kann..."
Ich daraufhin geantwortet, dass das Größtmaß 280mm betragen darf und ich ein amtliches Gutachten über die Kennzeichengröße habe. Somit liege ich gesetzlich noch im maximalen Bereich. Und falls sich das Gesetz mittlerweile geändert hat das es NUR noch 280x200mm für Kleinkrafträder gibt, die mir das Gesetz mal bitte zukommen lassen.
Ich war fassungslos als ich auch darauf die Antwort bekommen habe. Diesmal von einer Dame. Hier die Antwort darauf
"...das Fahrzeug kann so nicht freiwillig zugelassen werden.
Es ist somit ein Kennzeichen in der Größe 280 x 200 mm anzubringen. Ausnahmen werden hier von der Größe nicht erteilt,
da es sich um eine freiwillige Zulassung handelt und das Fahrzeug nicht zugelassen werden muss, sondern bereits mit Versicherungskennzeichen
am Straßenverkehr teilnehmen kann..."
Ja ihr lest richtig. Genau dieselbe Antwort bekommen von der Dame, die ich aich von dem Herren bekommen haben. Der einzige UNTERSCHIED ist, dass die Dame es noch mal in Fettschrift geschrieben hat.
Soll ich lachen oder weinen? Was sind da für Leute in Duisburg??
Ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Wie kann man so ungebildet und ignorant sein.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Mal abgesehen von den anderen Fehlern, müsste da nicht Klasse L1e-B stehen? Wenn es L3e wäre, wäre die Zulassung doch nicht mehr freiwillig.
Ich hatte Glück, dass mein Roller damals von der Zulassungsstelle versehentlich als L3e zugelassen wurde, damit kamen die Fragen zur Kennzeichengröße gar nicht erst auf. Später bei der Korrektur zu L1e-B blieb das Kennzeichen einfach dran.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Komischerweise steht bei mit im CoC auch L3e. Und so hat es der Gutachter auch übernommen im Gutachten.Goldbacher hat geschrieben: ↑Di 24. Jan 2023, 16:26Mal abgesehen von den anderen Fehlern, müsste da nicht Klasse L1e-B stehen? Wenn es L3e wäre, wäre die Zulassung doch nicht mehr freiwillig.
Ich hatte Glück, dass mein Roller damals von der Zulassungsstelle versehentlich als L3e zugelassen wurde, damit kamen die Fragen zur Kennzeichengröße gar nicht erst auf. Später bei der Korrektur zu L1e-B blieb das Kennzeichen einfach dran.
Irgendeiner ne Idee wie ich diesen äußerst kompetenten Behörden in Duisburg entgegenwirken kann? Oder muss ich tatsächlich mal einen Anwalt zu Rate ziehen?
Ich muss immer noch über diese Antworten lachen sorry. Selten in meinen über 30 Jahren so lustiges erlebt.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Dass die THG online ist, weiß ich, ich meinte das Angebot zur freiwilligen Versicherung muss über den Makler gemacht werden. Dazu fand ich online keinen Rechner.
- conny-r
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Die Versicherung kannst Du auch Online klären -
Gruß Conny
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Es gibt günstigere, von daher nicht erforderlich.
Gruß Conny
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)
Habe heute ein 130mm hohes Kennzeichen mit E Zeichen bei der Zulassung für meinen Unu bekommen und habe jetzt, nachdem ich hier im Thread gelesen habe, etwas sorge das die sich noch mal bei mir melden werden.
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