Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

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AdvancedF
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von AdvancedF »

Die Städteregion Aachen hat mir nun auch folgendes geantwortet...
"
Voraussetzung für die freiwillige Zulassung ist Vorlage eines Gutachtens , dass 1. ein zweizeiliges allgemeines Kennzeichen angebracht werden kann,
2. das Kennzeichen inkl. Halterung keine Verkehrsgefährdung darstellt und 3. eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist.
Unter Vorlage des Gutachten spricht der Zulassung nichts entgegen.
Sprechen Sie gerne unter Vorlage Ihrer Fahrzeugpapiere in der Zulassungsstelle vor.
Buchen Sie bitte vorab online oder telefonisch einen Termin."

Jetzt ist die Frage - die ja auch einige hier hatten, wie krieg ich denn ne TÜV Beurteilung (Gutachten) mit dem Roller ohne Schild? Muss ich irgendwie den Roller + ein Schild der entsprechenden Größe beim TÜV vorführen? Oder wie geht das am einfachsten?
Solch ein Gutachten muss für jeden Roller erneut erstellt werden? Oder gibt es solche Gutachten schon für Standard-Modelle wie mein NIU MQI?
Wenn Nein - kann man mit dem alten Versicherungsschild eine solche Fahrt zum TÜV ohne Kennzeichen erledigen?

Peter51
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Peter51 »

Nur, mal so: Das allgemeine Kennzeichen hat eine Größe von 280 x 200mm (BxH). Aus meiner Sicht gefährdet ein 280 x 200mm Kennzeichen Fußgänger oder einen selbst, wenn an den Roller neben das Auto in die Garage schiebt. Eigentlich müßte es wohl "normales" Kennzeichen heißen. Mit einem abgelaufenden Versicherungskennzeichen darf man nicht fahren. Ohne Kennzeichen zur Zulassungstelle fahren geht wohl....
Und, bei der Dekra bin ich heute Morgen auch abgeblitzt - machen die nicht. Ich versuche es jetzt beim TÜV-Nord.
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AdvancedF
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von AdvancedF »

Ja richtig - ätzendes Thema ... auf meine Rückfrage welches Nummernschild "Standard" ist kam eben genau diese Antwort.. 280 x 200mm (BxH).
Also Kuchenblech. Hat jemand hier schon ein positives TÜV Gutachten für den NIU MQI GT für ein solch großes Nummernschild bekommen?
Oder sollte jetzt meine Strategie sein -> Gutachten -> kleinere empfohlene Größe..
Und dann schon mit dem Schild und Gutachten zum Straßenverkehrsamt und das ganze wie Becks wuppen...d.h. "mein bestelltes 250x200er Kennzeichen dabei."
Eigt. sollte aber doch auch das 280x200mm passen da der Roller baugleich auch als 70km/h variante verfügbar ist und dann auch mit großen Schild gefahren werden muss..

Ich bin ja schon kurz davor mir einfach wieder nen kack kleines Schild zu holen..aber eigt. wollte ich's schon durchziehen. :roll:

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conny-r
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von conny-r »

Aus starker Pappe 280 X 200 anheften und zur Dekra so habe ich es gemacht.

Dann habe ich Wunschkennzeichen auf 220 X 200 prägen lassen, Mitarbeiter gestutzt, zum Chef, er auch gestutzt und dann eingewilligt.
Gruß Conny

Meo
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Meo »

Also ich habe bei beiden Rollern ein 240x135 Lkr-Kennzeichen zugewiesen bekommen. Beleuchtungsgutachten war nicht gefordert.

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error
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von error »

Wenn ich das hin- und her bei den Zulassungsstellen so lese, komme ich mit meinem BMW X2 City anscheinend genau richtig.

Bild

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e ... y-id-4319/

Meiner stammt noch aus der Zeit vor der eKfz Verordnung und ist definitv ein L1e Leichtmofa.

Das steht auch so in der Datenbestätigung.

Ich muss also in der Stadt mit 20 Km/h per Gesetz/Verordnung die Straßen blockieren.

Was wäre denn das kleinst mögliche Kennzeichen?

Bestätigt der Tüv einem die Kennzeichengröße?

Hat jemand sowas schon gemacht?
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AdvancedF
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von AdvancedF »

Kleines Update für mein NIU MQI - ich wurde vom Straßenverkehrsamt wie beschrieben aufgefordert ein Gutachten für die Kennzeichen-Ausleuchtung zu erstellen.

Im Gutachten wird bestätigt...
- Hinteres Kennzeichen: Es wird bestätigt, dass ein Kennzeichen gemäß Abschnitt 2 Nr. 2a der Anl. 4 FZV angebracht werden kann (Maße der Anbringungsstelle 220mm hoch; 250mm breit)
- Kennzeichenbeleuchtung: Bei der Anbringung eines Kennzeichens gemäß Abschnitt 2 Nr.: 2a der Anl. 4 zur FZV, ist eine ausreichende Beleuchtung des Kennzeichens vorhanden
- Die Anbringung eines Kennzeichens gemäß Abschnitt 2 Nr.2a der Anl. 4 zur FZV ist nicht verkehrsgefährdend.

Jetzt kommt die letzte Hürde im STV-Amt. ein 220x200mm Kennzeichen durchboxen obwohl die natürlich gerne das 280x200 vergeben.
Ich wurde schon vorgewarnt, dass es hier noch Komplikationen ergeben kann. Nächster Termin ist nächste Woche Mittwoch reserviert und ich habe bereits per Email darum gebeten, dass ich ggf. schon ein Kennzeichenkürzel genannt bekomme um mit meinem fertigen Schild anzutanzen. Ich werde nächste Woche berichten :)

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

error hat geschrieben:
Di 21. Mär 2023, 16:05
Was wäre denn das kleinst mögliche Kennzeichen?
Du wirst max. ein kleines Versicherungskennzeichen als Aufkleber erhalten können. :roll:
FREIWILLIGE ZULASSUNG kannst du bei dem Rollerchen (Foto) gleich vergessen...

Wenn der eine Straßenzulassung hat, dann max. 20 km/h :!:
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von error »

yakamoto hat geschrieben:
Do 23. Mär 2023, 17:00

Du wirst max. ein kleines Versicherungskennzeichen als Aufkleber erhalten können. :roll:
Das wäre eine Versicherungsplakette, die nur für eKfz laut entsprechender Verordnung gilt.

Mein X2 City stammt aber aus der Zeit davor und ist definitiv als L1e Leichtmofa zertifiziert.

Das sind unterschiedliche Fahrzeugkategorien.

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Ja, dennoch wirst du kein 280x200 Kennzeichen an diesen Tretroller bekommen und au h nicht erhalten :!:

Eine Versicherungsplakette ist hier sicher die einzige Option... oder eben nicht für den öffentlichen Straßenverkehr nutzbar... :roll:

Frage doch bei deinem Verkehrsamt mal nach... mal schauen was die dir sagen. Hier im Forum wirst du nur GlasskugelAussagen erhalten.
Was sagt denn deine Versicherung zu dem Thema... :?:

Hol dir doch erstmal belastbare Infos von den zuständigen Stellen ein. Danach kann man über Optionen philosophieren :ugeek:
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