Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Die Taktik eine Kombi aus xxx - xx 12 zu reservieren (kostenpflichtig) ist schon mal ein Ansatz, da die Zeichenfolge nicht unnötig viel Leerraum auf dem Kennzeichen hinterlassen darf ;)

mein HH -XX 76 wurde deshalb beim HH getrennt ...


HH
XX 76

Und passte daher super auf ein 240x130 :D

Auf einem 280x200 o.ä. wären die Zeichen verloren gegangen :lol:
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

Peter51
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Peter51 »

Ich war heute mit den Unterlagen und dem TÜV Gutachten in Hamburg. Eine Ausnahmegenehmigung wurde abgelehnt. Lt. Gutachten wäre ein Umbau des Rückstrahlers möglich und die Kosten lägen bei 150,- Euro. Der LBV Hamburg ist der Meinung, die 150,- Euro wären zumutbar auch bei einem Rollerpreis von 800,- Euro (gebraucht). Der schriftliche Ablehnungsbescheid wird noch einmal 30,- Euro kosten. Dann bliebe nur noch der Rechtsweg oder ich nähme das große Schild 280 x 200 oder 260 x 200.
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conny-r
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von conny-r »

killamilla hat geschrieben:
So 26. Mär 2023, 19:05
Wenn man nach nem Beispiel sucht, warum uns der Rest der Welt nur noch auslacht, voila, hier wäre eins. Ich hab mittlerweile keine Lust mehr, mich damit zu beschäftigen, fahre einfach weiter mit meinem Mofa Kennzeichen herum und SCH auf die THG Quote.

Damit hätten die auch von meinen Steuern bezahlten Wegelagerer, die sich diese Schikanen ausgedacht haben, ihr Ziel bei mir erreicht.
.
Wer nicht ( gegen Holzköpfe ) kämpft, hat vorher schon verloren. Hab Dir den Weg gezeigt.
Gruß Conny

killamilla
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von killamilla »

Sehe keinen Weg, ausser das Kuchenblech zu akzeptieren und sich eine wie auch immer geartete Beleuchtung dahin zu basteln. Allerdings vergteht mir der Vorstellung mich mit mind. zwei Schwachmaten - einer vom Amt und der andre mit dem Monopol zum Gelddrucken bei der "Prüfanstalt" - herumzuschlagen, dermaßen die Lust, dass ich einfach auf die paar Hunnis verzichte.
Man fällt mit nem kleinen Funzelkennzeichen auch weniger auf, mit FOC80 allemal...,-)

Meo
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Meo »

Vielleicht einen Tip aus der Praxis: Sollte sich gegen Ende des Jahres abzeichnen dass es die Prämie nächstes Jahr auch noch gibt, dann würde es sich rentieren, sich darum zu kümmern. Ansonsten einfach gut sein lassen, denn allein die Anmeldung und die Versicherung kostet schon so viel extra dass es sich nur lohnt wenn die Förderung für L1e nicht heuer gekippt wird wie der SPIEGEL verlauten lassen hat. Ausnahme wäre das Mitnehmen oder Schaffen eines guten SFR, das kann auf Dauer gute Vorteile bringen.

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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Das ist halt das Ergebnis von jahrelangem schlafen.

Man muss sich nur wieder entsinnen wer eigentlich das sagen hat. Jeder für sich. Solange es aber die Minderheit ist die gegen den Strom schwimmt bleibt es ein einsamer Kampf zu seinem Recht zu kommen. Versuch mal das Gespräch mit dem Vorgesetzten. Bei mir hat dies zum Glück ausgereicht.
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killamilla
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von killamilla »

Meo hat geschrieben:
Mo 27. Mär 2023, 18:16
Vielleicht einen Tip aus der Praxis: Sollte sich gegen Ende des Jahres abzeichnen dass es die Prämie nächstes Jahr auch noch gibt, dann würde es sich rentieren, sich darum zu kümmern. Ansonsten einfach gut sein lassen, denn allein die Anmeldung und die Versicherung kostet schon so viel extra dass es sich nur lohnt wenn die Förderung für L1e nicht heuer gekippt wird wie der SPIEGEL verlauten lassen hat. Ausnahme wäre das Mitnehmen oder Schaffen eines guten SFR, das kann auf Dauer gute Vorteile bringen.
Guter Tip. Hatte auch gelesen, dass man das einschränken will, schaun wir mal. Weniger Ärger hat man allemal, nicht nur wegen den Wegelageren, die man erstmal umschiffen muss. Auch was das Fahren abseits der Strasse angeht (zB auf Fahrradwegen), regt sich bei nem Mofa Kennzeichen niemand drüber auf, weiss nicht, wie das wäre, wenn man hinten eine Riesen-Werbetafel spazieren fahren würde...

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yakamoto
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von yakamoto »

Ja, beides hat seine Vor- und Nachteile...

Wenn es dir NUR um die THG-PRÄMIE geht, dann wären die Kosten und der finanzielle Nutzen in der Tat abzuwägen :!:

Wenn du auch SF-KLASSE runterfahren willst, weil ggf. mittelfristige eine 125er-Klasse in Planung ist , dann könnte es interessant bleiben.

Alle die 2022 & nun noch 2023 die THG-PRÄMIE mitnehmen, für die hat sich der Aufwand sicherlich gelohnt. ;)

Beim Thema TÜV-GUTACHTEN bzgl. kleinem LKR-KENNZEICHEN und dennoch eine ABSAGE vom Amt, würde ich mir die Sachgebietsleitung oder Referats-/Abteilungsleitung zum Klärungsgespräch ranbitten ... wobei BITTEN eher die höfliche Form von Antanzenlasse ist. Alternativ geht eine schriftliche Beschwerde an die Amtsleitung. Darauf MUSS Formal reagiert werden ;)

Ein freundliches Gespräch mit weiteren Alternativen (Fass Aufmachen) wirkt oft Wunder :lol:

PS: Bei Antragstellung immer an den SCHRIFTLICHEN ANTRAG denken :!: :!: :!: Trotz mündlichem Vorsprechen dennoch den Antrag auch in Schriftform überreichen. Sollte die Sachbearbeitung NÖ sagen, dann möchte sie das NÖ bitte auch in SCHRIFTFORM aussprechen. Darauf besteht ein FORMALER ANSPRUCH :!: :!: :!: aber klar, NUR wenn bei Antragstellung auch die SCHRIFTFORM existiert :!: :!: :!:

Und selbstverständlich OHNE zusätzliche Kosten 8-)

Die Gebührenordnung sieht für einen sofort abgelehnten Antrag im Zulassungsbereich der Anmeldung/Zulassung keine Gebühren vor. Wird der Antrag gutachterlich abgelehnt, dann können Kosten entstehen (30-50€). Dann muss diese Ablehnung aber gerichtsfest alle Tatbestände inkl. der Rechtslagen unmissverständlich (für einen Juristen) ausformuliert sein :idea:
:arrow: direkte Möglichkeit auf Widerspruchsverfahren und bei erneuter schriftlicher Ablehnung direkte Weg zum Verwaltungsgericht :lol:

So "blöde" dürfte keine Zulassungsstelle sein. Der Widerspruch wird i.d.R. nicht von einer einfachen Sachbearbeitung bearbeitet, sondern von einer Sachgebietsleitung. Und genau ab hier bekommt der Bürger zu über 60% seinen Willen, weil der Aufwand für diesen Verwaltungsakt schon so groß ist, und es ggf. klar ist, dass es sofort weiter zum Verwaltungsgericht geht. So ein "Kaffeetrinken" vor Gericht will keine Leitung wegen eines LKR-KENNZEICHEN riskieren... :roll:

Daher, lasst euch nicht einfach mit "Unsinn" abspeisen. :roll:



PS: Die meisten Zulassungsstelle haben den Sachbearbeitungen diese Schikane-Vorgaben gegeben. Darum sind die Damen&Herren auch bei einer FZ so schnell auf 180... weil sie diese Anweisung umsetzen müssen, obwohl sie selbst wissen, dass dies reine Schikane-Vorgaben sind....
Leider wird sowas IMMER auf die kleinste Sachbearbeitung ABGEWELLST.

:idea: Hey Behörden, FAIR mit Mitarbeiter:innen geht anders :!:
..
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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Wenn der Sachbearbeiter darauf keinen bock hat kann er dem mündigen Bürger ja auch einfach stecken das man sich doch bitte direkt an den nächsten Vorgesetzen wenden soll.

Eine Dienstvorschrift beinhaltet sicherlich nicht das man den Bürger pampig begegnen soll oder den auf gut deutsch "verarschen".

Das sind wohl eher jene die nur darauf gewartet haben ihre "Macht" demonstrieren zu können, weil Sie daheim nichts zu sagen haben.

Früher oder später wird es dazu kommen das jemand klagen muss und wird. Spätestens dann wird es hoffentlich entspannter für alle zukünftigen.
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von conny-r »

killamilla hat geschrieben:
Mo 27. Mär 2023, 19:47


Guter Tip. Hatte auch gelesen, dass man das einschränken will, schaun wir mal. Weniger Ärger hat man allemal, nicht nur wegen den Wegelageren, die man erstmal umschiffen muss.

Auch was das Fahren abseits der Strasse angeht (zB auf Fahrradwegen), regt sich bei nem Mofa Kennzeichen niemand drüber auf, weiss nicht, wie das wäre, wenn man hinten eine Riesen-Werbetafel spazieren fahren würde...
.
Jetzt aber mal halblang. :x
Gruß Conny

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