Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
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Re: Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
Ein LPG Fahrzeug erkennt man sowieso nicht also egal.
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Re: Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
In der Garagenverodnungen der Länder ist das geregelt. in jedem Land ein kleines bischen anders. In Sachsen-Anhalt so:
GaVO § 20 Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen
(1) Kraftfahrzeuge dürfen in Treppenräumen oder Räumen nach § 34 Abs. 3 Satz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Fluren und Kellergängen nicht abgestellt werden.
(2) Kraftfahrzeuge dürfen in sonstigen Räumen, die keine Garagen sind, nur abgestellt werden, wenn
1. das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellten Kraftfahrzeuge nicht mehr als 12 l beträgt,
2. Kraftstoff außer dem Inhalt der Kraftstoffbehälter abgestellter Kraftfahrzeuge in diesen Räumen nicht aufbewahrt wird und
3. diese Räume keine Zündquellen oder leicht entzündlichen Stoffe enthalten und von Räumen mit Feuerstätten oder leicht entzündlichen Stoffen durch Türen abgetrennt sind
Als Klartext: Kein Abstellen von E-KFZ in notwendigen Treppenhäusern und Durchgängen zu den Treppenhäusern und Kellergängen (mache ich schon mal in Abstimmung mit dem Vermieter falsch, aber Batterie ist nie im Fahrzeug). Wenn bei uns im Treppenhaus ein Benziner stehen würde, würde ich schon mal wegen des Gestanks beim Vermieter Amok laufen...
In Wohnungen darf ein KFZ schon stehen, wenn im gleichen Raum wie das KFZ keine Gastherme, Kaminofen, Gasherd oder sowas ist. Der Punkt Zündquelle ist doof, da könnte man eventuell jeden (nicht Ex-geschützten) Lichtschalter rein drücken. Aber die Frage stellte sich sicher früher auch weniger - wer will denn den Gestank eines Benzin- oder Diesel-KFZ in der Wohnung haben. Und das Zündquellenthema zielt ziemlich eindeutig auf Benzinfahrzeuge.
Die Baugesetze differenzieren bei solchen Punkten (noch) nicht zwischen verschiedenen Antriebsarten. KFZ ist eben KFZ. Mal abgesehen davon - wie viele Verbrenner-KFZ brennen ab, weil es mit der Elektrik ein Problem gab und sich das aus einem Kabelbrand entwickelt. Ein Elektrofahrzeug hat m.E. keine höhere Brandgefahr. Nur der Brand ist nicht so explosiv wie bei einem Benziner und das Löschen zieht sich dafür länger hin.
@Afunker: Wenn das Abstellen von KFZ in der Wohnung nicht ausgeschlossen ist , ist es m.E. baurechtlich erlaubt. Falls Dein Vermieter nicht was in seinem Mietvertrag dagegen hat. Genauso würde ich es bei mit gemieteten Gartenanteilen / Terrassenflächen sehen (keine Gemeinschaftsflächen). Ist aber nur meine persönliche Meinung und keine Beratung, bin kein Rechtsanwalt und darf nur im Baurecht beraten.
GaVO § 20 Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen
(1) Kraftfahrzeuge dürfen in Treppenräumen oder Räumen nach § 34 Abs. 3 Satz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Fluren und Kellergängen nicht abgestellt werden.
(2) Kraftfahrzeuge dürfen in sonstigen Räumen, die keine Garagen sind, nur abgestellt werden, wenn
1. das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellten Kraftfahrzeuge nicht mehr als 12 l beträgt,
2. Kraftstoff außer dem Inhalt der Kraftstoffbehälter abgestellter Kraftfahrzeuge in diesen Räumen nicht aufbewahrt wird und
3. diese Räume keine Zündquellen oder leicht entzündlichen Stoffe enthalten und von Räumen mit Feuerstätten oder leicht entzündlichen Stoffen durch Türen abgetrennt sind
Als Klartext: Kein Abstellen von E-KFZ in notwendigen Treppenhäusern und Durchgängen zu den Treppenhäusern und Kellergängen (mache ich schon mal in Abstimmung mit dem Vermieter falsch, aber Batterie ist nie im Fahrzeug). Wenn bei uns im Treppenhaus ein Benziner stehen würde, würde ich schon mal wegen des Gestanks beim Vermieter Amok laufen...
In Wohnungen darf ein KFZ schon stehen, wenn im gleichen Raum wie das KFZ keine Gastherme, Kaminofen, Gasherd oder sowas ist. Der Punkt Zündquelle ist doof, da könnte man eventuell jeden (nicht Ex-geschützten) Lichtschalter rein drücken. Aber die Frage stellte sich sicher früher auch weniger - wer will denn den Gestank eines Benzin- oder Diesel-KFZ in der Wohnung haben. Und das Zündquellenthema zielt ziemlich eindeutig auf Benzinfahrzeuge.
Die Baugesetze differenzieren bei solchen Punkten (noch) nicht zwischen verschiedenen Antriebsarten. KFZ ist eben KFZ. Mal abgesehen davon - wie viele Verbrenner-KFZ brennen ab, weil es mit der Elektrik ein Problem gab und sich das aus einem Kabelbrand entwickelt. Ein Elektrofahrzeug hat m.E. keine höhere Brandgefahr. Nur der Brand ist nicht so explosiv wie bei einem Benziner und das Löschen zieht sich dafür länger hin.
@Afunker: Wenn das Abstellen von KFZ in der Wohnung nicht ausgeschlossen ist , ist es m.E. baurechtlich erlaubt. Falls Dein Vermieter nicht was in seinem Mietvertrag dagegen hat. Genauso würde ich es bei mit gemieteten Gartenanteilen / Terrassenflächen sehen (keine Gemeinschaftsflächen). Ist aber nur meine persönliche Meinung und keine Beratung, bin kein Rechtsanwalt und darf nur im Baurecht beraten.
- Afunker
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Re: Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
Ich habe bisher nur mal beim Gesamtverband der Versicherer nachgesehen.
Da steht nichts, dass E-Fahrzeuge wegen Brandgefahr weder im Haus, noch am Haus nicht abgestellt sein dürfen.
Also versicherungsrechtlich, steht dem nichts entgegen.
Ich frage mal beim grössten Automobilverein, dem ADAC nach, was die darüber wissen...
Da steht nichts, dass E-Fahrzeuge wegen Brandgefahr weder im Haus, noch am Haus nicht abgestellt sein dürfen.
Also versicherungsrechtlich, steht dem nichts entgegen.
Ich frage mal beim grössten Automobilverein, dem ADAC nach, was die darüber wissen...
Gruss Helmut
Ranis 2000 seit 08.2019 ca.15000 Km gefahren
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km
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Re: Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
Hallo,
verbietet der Vermieter auch Handys, Tablets, Powerbanks und Notebooks, mit der gleichen, aber weniger geschützten Akku-Technologie in seinem Haus?
Die Gefahr, dass gedankenlose Mieter ihr (schon mal zu Boden gefallenes) Handy in der Wohnung aufladen, ohne es dabei in eine feuer- und exlosionssichere Box zu legen, ist ja evident.
Und in Malaysia soll da ja sogar schon mal ...... passiert sein; oder war es Senegal?
VG
Didi
verbietet der Vermieter auch Handys, Tablets, Powerbanks und Notebooks, mit der gleichen, aber weniger geschützten Akku-Technologie in seinem Haus?
Die Gefahr, dass gedankenlose Mieter ihr (schon mal zu Boden gefallenes) Handy in der Wohnung aufladen, ohne es dabei in eine feuer- und exlosionssichere Box zu legen, ist ja evident.
Und in Malaysia soll da ja sogar schon mal ...... passiert sein; oder war es Senegal?
VG
Didi
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- Afunker
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Re: Abstellen vor Haus wegen Brandgefahr?
Es gibt eine Meldung, wonach in verschiedenen deutschen Großstädten Tiefgaragen gebaut werden,
die speziell auch Ladestationen für E-Fahrzeuge haben.
Noch ein Urteil:
https://efahrer.chip.de/news/e-autos-ti ... eil_108320
und
https://efahrer.chip.de/news/sind-e-aut ... obe_102971
Solchen und anderen Argumenten, sollte mein Vermieter aufgeschlossen sein....Mal sehen....
die speziell auch Ladestationen für E-Fahrzeuge haben.
Noch ein Urteil:
https://efahrer.chip.de/news/e-autos-ti ... eil_108320
und
https://efahrer.chip.de/news/sind-e-aut ... obe_102971
Solchen und anderen Argumenten, sollte mein Vermieter aufgeschlossen sein....Mal sehen....
Gruss Helmut
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