Die Winterreifenpflicht für Motorräder wurde wieder aufgehoben, da nicht verfügbar.
Sage das mal so Motorradhändlern oder Reparaturwerkstätten...
Die bestehen darauf, dass man jetzt Winterreifen mit M+S Kennzeichnung aufzieht. Musste ich gerade bei meiner neuen Werkstatt erleben.
Ist klar warum: Die verdienen 2x im Laufe des Jahres mit dem aufziehen von Sommerreifen und Winterreifen kräftig mit....
Gruss Helmut
Ranis 2000 seit 08.2019 ca.17700 Km gefahren
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km
Weshalb ich ganzjährig meine M+S Reifen fahre, weil es eigentlich Ganzjahresreifen sind. Lediglich bei über 30°C im Schatten muss ich dann sachter fahren, weil sie doch etwas weich werden.
Zero S 11kWZF10.5
e-rider Thunder 5000: Ruht in Frieden
Die Begrenzung bei den Modellen ab 2024 macht mir eigentlich nichts aus. Das wäre für mich jetzt kein Problem und ich glaube der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und zurück ist für mich einfach ein notwendiges Übel mit dem ich leben muss oder eben immer mit M+S fahren, so wie MEroller
Vielleicht kann mir aber jemand diese Fahranfänger-Promotion von zero erklären. Da stehen folgende Bedingungen (ich nehme die entscheidenden Passagen auszugsweise):
Teilnahmebedingungen:
Das Programm läuft vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025.
Gültig nur für Kunden, die im Programmzeitraum ein neues oben definiertes Zero-Motorrad kaufen und den Führerschein A, A1, A2 oder ihrer CBT-, B196-, Code 111- oder Code 372-Bescheinigung/Führerschein im Kalenderjahr 2023/2024 erwerben oder erworben haben.
Gilt nur für neue, noch nicht zugelassene oder zur Garantie gemeldete 2023er, 2024er und 2025er ZERO SR/S, Zero SR/F, Zero SR, Zero S, Zero DSR/X, Zero DSR, Zero DS, Zero FXE und Zero FX Motorräder.
Motorradführerschein (hinten und vorne), aus dem hervorgeht, dass der Führerschein im Jahr 2023/2024 und nicht mehr als 3 Monate vor der Beantragung des Fahranfänger-Angebots erworben wurde.
Auf der einen Seite läuft die Aktion bis 31.12.2025, der Führerschein darf nicht länger als 3 Monate vor Beantragung des Angebotes sein....das wäre ja beim 31.12.2025 nicht älter als 01.10.2025 aber er muss auch in 2024 gemacht wurden sein.
Wenn der Führerschein nicht älter als 3 Monate sein darf und in 2024 gemacht sein muss (als spätestens 31.12.2024) ist eine Beantragung ja nur bis spätestens 31.03.2025 möglich gewesen, was widerrum den Zeitraum bis 31.12.2025 überflüssig machen würde.