2 Fragen zur gesetztlichen Regelung - finde in google nix richtiges

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cheffeundwackl

2 Fragen zur gesetztlichen Regelung - finde in google nix richtiges

Beitrag von cheffeundwackl »

Hallo, vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen. Ich selbst habe einen Mach1 Roller mit 1000 Watt. Dadurch wurde meine Tochter ziemlich angefixt. Die will jetzt natürlich auch so ein Teil. Da Sie erst 13 ist, scheidet ja ein richtiges Mofa aus. Aber wie sieht es mit den Teilen aus, die folgende Spezifikation erfüllen?
- bis 20 km/h
- bis 250Watt
- Optik eher Kickboard als eScooter. z. B.
https://www.aliexpress.com/item/Electri ... 459d&tpp=1
Das Problem, die Schule ist 4 km weg. Mit dem Bus recht umständlich, mit dem Fahrrad (naja, Sie ist faul). Jetzt war die Überlegung so ein Teil zu kaufen. Soweit ich mich informiert habe, läuft das ja unter dem Begriff Fahrrad, und Sie darf fahren, ohne Mopedzulassung. Daher würde ich einschätzen, meine Tochter darf das fahren. Wichtig wäre mir der rechtliche Aspekt, klar, wo kein Kläger, kein Richter. Die Dinger sind ja kaum von den (Kinder-)Skooter zu unterschieden. Aber was ist wenn tatsächlich was passiert. Ich finde über Google viele Einträge, nur die sind alt. Meines Wissens nach wurde die Gesetzeslage ja 2017 geändert.

Dann war ich in Frankreich im Urlaub, der Betreiber hatte 2 solche Bikes mit richtig fetten Rädern. Geschätzt 300 mm (Breite und Durchmesse :-). In den deutschen Shops habe ich keine solche Scooter mit STVO Zulassung gefunden. Beim Chinesen meines Vertrauens (Aliexpress) gibt's die Dinger tonnenweise. Z. B.
https://www.aliexpress.com/store/produc ... 02965.html
hat alles was die STVO so vorschreibt. Licht, Bremskreise, ... und CE. Hat jemand so was schon mal geschafft das mit Mopedkennzeichen zu zulassen?

Ich freu mich schon auf die Antworten (auch auf die Gefahr hin, dass ich befürchte, die gefallen mir nicht)

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Ganter Ingo™
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Re: 2 Fragen zur gesetztlichen Regelung - finde in google nix richtiges

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Gesetzeslage in 2017 geändert? Nein. Ist zwar beabsichtigt, aber im Moment schaffen die es in der Bananenrepublik Deutschland ja nicht mal, innerhalb von vier Wochen eine Regierung zu bilden.

Deshalb kannst Du das elektrische Kickboard erst einmal vergessen. Unzulässig, weil die Gesetzeslage noch nicht geändert wurde.

Zum zweiten Teil schaue mal in diesen Forenbereich: viewforum.php?f=65

Die Dinger gibt es auch mit Zulassung, aber keinesfalls für eine Dreizehnjährige. Für Deine Tochter bleiben derzeit leider nur folgende legale Möglichkeiten: Papa-Taxi. Bus, Frahrrad, Elektrofahrrad, Skateboard, Rollschuhe, Tretroller ohne Motor oder zu Fuß gehen.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
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Re: 2 Fragen zur gesetztlichen Regelung - finde in google nix richtiges

Beitrag von wiewennzefliechs »

Mit 13 darf man auf öffentlichen Straßen kein Kraftfahrzeug bewegen. Außer z. B. Kinder-Spielfahrzeugen, Krankenfahrstühlen und Pedelecs gilt aber hierzulande so gut wie alles als Kraftfahrzeug, was einen Motor hat. Sowas darf deine Tochter also nur auf Privatgrund fahren. Auf Privatgrund wiederum gelten aber keine Einschränkungen bzgl. Motorleistung und Geschwindigkeit. Problematisch wird es hier nur mit der Versicherung: auch auf Privatgrund kann man mit einem Fahrzeug fremdes Eigentum beschädigen. Das zahlt dann keine Versicherung, denn für nicht zugelassene Fahrzeuge bekommt man keine Kfz-Haftpflichtversicherung und die Privathaftpflicht zahlt üblicherweise nicht für durch Kraftfahrzeuge verursachte Schäden.

Konsequenz: wenn sich deine Tochter auf das Fahren auf Privatgrund beschränken möchte, kauf ihr den Roller, der ihr am besten gefällt. Leistung und Geschwindigkeit sind wie geschrieben zumindest aus rechtlicher Sicht egal. Richte dich aber darauf ein, dass du Schäden, die sie mit ihrem Gefährt anrichtet, selbst bezahlen musst.

Möchte sie auch auf öffentlichen Straßen fahren, wird sie sich noch 2 Jahre gedulden müssen. Dann kann sie die Mofa-Prüfbescheinigung erwerben und darf dann mit max. 4 kW und 25 km/h auch auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Mit 16 kann sie die Fahrerlaubnisse AM oder A1 erwerben. Erstere berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen mit bis zu 4 kW Leistung und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Mit letzterer dürfte sie sogar mit maximal 11 kW und (zumindest theoretisch) unbeschränkter Höchstgeschwindigkeit durch die Gegend heizen. Spätestens dann wird's für den Papa aber ein bisschen teurer :P

Pedelecs sind keine Kraftfahrzeuge im rechtlichen Sinn. Die dürfte deine Tochter auch auf öffentlichen Straßen fahren. Vielleicht wäre ja sowas eine Alternative. Wobei ich persönlich ja der Meinung bin, dass man mit 13 noch jung genug ist, um ohne elektrische Unterstützung zu radeln ;)

Gruß

Michael
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cheffeundwackl

Re: 2 Fragen zur gesetztlichen Regelung - finde in google nix richtiges

Beitrag von cheffeundwackl »

Hoppla, das ging schnell.
Vorab zur Präzisierung: das mit den dicken Rädern wird meines :-)
Elektroscooter für Tochter
Ich dachte da ist schon was geschehen, hatte da verschiedenes gelesen. So in der Art, dass der e-Roller als "kleiner" Pedelec gilt. Also muss Töchterchen weiter Bus oder Fahrrad fahren. ... und ja mit 13 kann man noch Fahrrad fahren, währe halt cool gewesen.

Unter dem Begriff Scrooser hab ich nicht gesucht, hab nicht gewusst, dass es das gibt. Sinngemäß hab ich die Forum-Beiträge so gelesen, Finger weg lassen. Schade. In Frankreich der hatte 2 Stück. Die dürfen dort ohne besondere Umrüstung, ohne Führerschein, ab 15 bis 40 kmh einfach so gefahren werden. Eine Versicherung hat er privat abgeschlossen. War einfach nur cool mit den Dingern zu fahren. Aber 5000€ für das Original ist es mir nicht Wert. Wobei ich mal spekuliere, da sind mind. 80% Chinateile drin.

Naja, ich setzt da mal auf "beobachten". Vielleicht tut sich was, oder jemand hat ne Möglichkeit gefunden, die China-Dinger hier offiziell zu fahren.

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Re: 2 Fragen zur gesetztlichen Regelung - finde in google nix richtiges

Beitrag von Elektro-Kai »

Ergänzend zum bereits gesagten, was vollkommen korrekt ist, möchte ich noch hinzufügen das Fahrzeuge bis 6 km/h Zulassungs- und Versicherungsfrei sind und somit auch mit 13 Jahren verwendet werden dürfen da es dann als Gehilfe zählt. Allerdings kann man bei 6 km/h aber natürlich auch einfach laufen ;)

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Re: 2 Fragen zur gesetztlichen Regelung - finde in google nix richtiges

Beitrag von kabee »

cheffeundwackl hat geschrieben:
Mi 18. Okt 2017, 12:05
Hoppla, das ging schnell.
Vorab zur Präzisierung: das mit den dicken Rädern wird meines :-)
Elektroscooter für Tochter
Ich dachte da ist schon was geschehen, hatte da verschiedenes gelesen. So in der Art, dass der e-Roller als "kleiner" Pedelec gilt. Also muss Töchterchen weiter Bus oder Fahrrad fahren. ... und ja mit 13 kann man noch Fahrrad fahren, währe halt cool gewesen.

Unter dem Begriff Scrooser hab ich nicht gesucht, hab nicht gewusst, dass es das gibt. Sinngemäß hab ich die Forum-Beiträge so gelesen, Finger weg lassen. Schade. In Frankreich der hatte 2 Stück. Die dürfen dort ohne besondere Umrüstung, ohne Führerschein, ab 15 bis 40 kmh einfach so gefahren werden. Eine Versicherung hat er privat abgeschlossen. War einfach nur cool mit den Dingern zu fahren. Aber 5000€ für das Original ist es mir nicht Wert. Wobei ich mal spekuliere, da sind mind. 80% Chinateile drin.

Naja, ich setzt da mal auf "beobachten". Vielleicht tut sich was, oder jemand hat ne Möglichkeit gefunden, die China-Dinger hier offiziell zu fahren.
Hallo,

ich weiß, bin etwas spät dran. Auch wenn der gute Verleiher in Frankreich das so gemacht hat, so bezweifle ich, dass seine privat abgeschlossene Versicherung für irgendwas gehaftet hätte, denn dort müssen solche Gefährte bei der Präfektur zugelassen werden und bekommen ein ganz normales Kennzeichen, wofür wiederum eine Konformitätsbescheinigung notwendig ist.

Anyway, das sollte dich im Nachhinein nicht belasten, wie in vielen Urlaubsregionen geht auch dort viel (alles) durch, solange es nicht zu einem Unfall kommt. Aber was anderes: Deine Tochter ist 13, wird dann in Kürze 14 und wird strafmündig. Wenn sie dann so ein Gefährt mit Motor und über der 6 km/h-Krücke fährt und erwischt wird, wird sie wohl Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Bedenke, dass grad auf dem Weg zur Schule immer mal wieder Kontrollen der Polizei stattfinden, bei denen auch etwas besser geschulte Kräfte Fahrzeuge kontrollieren (Höchstgeschwindigkeit, Papiere, Umbauten, etc.) und die auf sowas wie "nicht versicherter E-Scooter, ohne Führerschein gefahren" recht scharf sind.
Ich hätte es vermutlich mit 13/14/15 auch nicht verstanden und mich tierisch geärgert, vielleicht sogar bei entsprechend Geld auf eigene Faust so ein Fahrzeug angeschafft, aber du willst sicherlich deiner Tochter dabei helfen, zur vorgesehenen Zeit regulär ihren Führerschein machen zu können - von anderen Strafen ganz abgesehen. Deshalb hast du dich ja hier kundig gemacht.

Wie ich deinen Posts entnehmen kann, hast du ein Auge auf sowas wie den Scrooser gelegt. Wenn man sich den Preisunterschied zwischen China und hier so ansieht, sollten sich mit den eingesparten 4.000€ möglicherweise zulassungskonforme Umbauten und ein Einzelgutachten finanzieren lassen, wenn dir das originale COC-Dokument eines hier zulassungsfähigen Scrooser in die Hände fallen sollte. Und wenn nicht, bist du ja alt genug um selbst Verantwortung zu übernehmen und im umgünstigsten Fall mit leuchtendem Vorbild für deine Tochter 6 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich und ein paar Monate ohne Führerschein in Kauf zu nehmen.

Das ist übrigens nicht böse oder zynisch gemeint. Ich selbst gehe dieses Risiko auch ein, jedoch nicht mit einem solch auffälligen Fahrzeug und ich bin damit meist bei Nacht auf dem Dorf unterwegs.

Sebo91

Re: 2 Fragen zur gesetztlichen Regelung - finde in google nix richtiges

Beitrag von Sebo91 »

Hallo,
du könntest dir mal den Groover anschauen. Werbelink vom Moderator Ganter Ingo entfernt.

Der Groover soll in Deutschland als Pedelec zugelassen werden und sieht nicht so uncool aus ;) . Ob deine Tochter mit 13 Jahren fahren darf weiß ich leider nicht, das müsstest du selber herausfinden. Du kannst auf Anfrage oder per App auch die Beschleunigung und Geschwindigkeit drosseln, sodass sie sicher unterwegs ist. Motorisiert im Straßenverkehr teilnehmen ist trotzdem nicht gerade ungefährlich !

LG

Anmerkung Mod Ingo: Es reicht nun mit den Werbungen hier im Forum für den Groover, der nach wie vor keine Zulassung in Deutschland hat. Und Hinweise wie "das musst Du selber herausfinden" sind keinesfalls sachdienlich. Entweder hat man auch als Österreicher Ahnung von den deutschen Gesetzen, oder man erspart sich jeglichen Kommentar.

Im übrigen halte ich persönlich wenig von dem Groover. Von den elektrischen Tretrollern gibt es auf dem Markt reichlich Angebote. Und bei ebay sind sogar wesentlich besser ausgestattete Modelle für wesentlich günstigere Preise zu finden.

Sollte ich noch einmal derartige Prduktplazierungen sehen, behalte ich mir eine Verwarnung und/oder Sperre vor.

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Re: 2 Fragen zur gesetztlichen Regelung - finde in google nix richtiges

Beitrag von lasser »

Anmerkung Mod Ingo: ...
Im übrigen halte ich persönlich wenig von dem Groover. Von den elektrischen Tretrollern gibt es auf dem Markt reichlich Angebote. Und bei ebay sind sogar wesentlich besser ausgestattete Modelle für wesentlich günstigere Preise zu finden.
Es steht Dir als Mod nicht zu, Deine Meinung über hier geäußerte Vorschläge derartig - also im Zusammenhang mit Deiner Moderatorentätigkeit - zu verbreiten. Du bist als Mod der Neutralität verpflichtet. Wenn Du eine Meinung hast, dann schreib doch als normaler user…
Cemoto OS-310C, 3kW, Li-Ion 51,2V 60Ah, Akkus (1-4 Blei 48V 50Ah): 1.: 11 Mm, 2.: 5,3 Mm, 3.: 14,1 Mm, 4.: 11,6 Mm, 5. (Li-Ion): 10750km, 4,0 kWh/100km, (Langzeiterfahrung 1, 2 und 3)
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Re: 2 Fragen zur gesetztlichen Regelung - finde in google nix richtiges

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Okay, hast Recht und ich akzeptiere das. Entschuldigung an alle.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
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Re: 2 Fragen zur gesetztlichen Regelung - finde in google nix richtiges

Beitrag von lasser »

Ich danke Dir!
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