Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

In jedem wirtschaftlich orientierten Unternehmen ist die Lösung auf Personalmangel = Personal einzustellen.

Wenn ich mir so ansehe wie unsere Steuergelder verschwendet werden anstatt Probleme anzugehen bleibt mir die Spucke weg.

Man kann so eine Zulassung auch beschleunigen wenn man sich nicht allzu doof anstellt und erstmal 1000x Rückfragen muss.

Bei uns dauert solch ein Prozess keine 15-20 Minuten mehr. Auch dank meiner Vorarbeit.
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FDemmer
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von FDemmer »

Wenn ich das schon höre "Personalbindung", kriege ich das Kotzen. Seit wann hat sich schon jemals eine Behörde an irgendwelchen Kosten oder Aufwand gestört ? Wird doch sowieso vom dummen Steuerzahler bezahlt. Der Grund ist das im Coronazeitalter nur noch mit 50%iger Leistung gearbeitet wird und das sollte sich auch nie wieder ändern, denn schließlich will sich doch kein Behördenmitarbeiter überarbeiten oder ? Ist doch merkwürdig das, seit es Terminvergabe gibt ein Termin erst in zwei bis drei Wochen möglich ist und die Zulassungsstelle ohne Termin nur noch einmal pro Woche geöffnet ist. Bis zu Coronazeiten hat das doch alles funktioniert, und das kommt niemandem merkwürdig vor ?
Jemand hat geschrieben:
Mi 7. Dez 2022, 12:23
ttt hat geschrieben:
Mi 7. Dez 2022, 11:03
Anbei das Schreiben.
Ich kann sogar die meisten der im Dokument genannten Punkte nachvollziehen. Vor allem, dass eKF kein Kennzeichen kriegen sollen. Aber auch die Sache mit der Personalbindung ist verständlich. Man braucht sich nur mal anhören, wie lange es hier im Forum teilweise vor Ort gedauert hat, bis die freiwillige Zulassung durch war.

Jedem war klar, dass die freiwillige Zulassung eine Sache wird, die eventuell irgendwann nicht mehr klappen wird...

ttt
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von ttt »

Mit der freiwilligen Zulassung binde ich hier 3 Personen in der Behörde. Einer weiß nicht wie es geht, einer versucht zu helfen und die Teamleitung steht nebendran und überwacht.
Tut mir ja leid, aber das könnte man sicher auch schneller und stressfreier für alle Beteiligten gestalten.

koko

Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von koko »

Ich verstehe nicht! jetzt muss man eine Rechenschaft abgeben warum man einen Roller anmelden will.

Die machen aktuell alles um keine mehr anzumelden.

Ist das keine Schikane ?

Was meint Ihr dazu ?


Sehr geehrter Herr

nach § 3 Abs. 3 FZV können auf Antrag die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge
zugelassen werden. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensentscheidung der Zulassungsbehörde.

Da der Betrieb der Fahrzeuge jederzeit mit einem Versicherungskennzeichen möglich wäre, bitten wir Sie, um über Ihre Anträge abschließend entscheiden zu können,
ergänzend zu Ihrer letzten E-Mail, um eine ausführliche, substantielle schriftliche Darstellung und Begründung, weshalb aus Ihrer Sicht die Notwendigkeit einer freiwilligen Zulassung
nach § 3 Abs. 3 FZV besteht und ob und wie die Fahrzeuge in Betrieb genommen werden sollen.

In Erwartung Ihrer schriftlichen Rückantwort verbleiben

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rainer*
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von rainer* »

Ich würde mit der Versicherung argumentieren und fertig. Sind drei Zeilen. Mal abgesehen davon, dass nicht im Gesetz steht "in begründeten Ausnahmefällen" oder so, empfinde ich die angebliche Pflicht zur Begründung als Schikane. Sollen sie doch ein Ablehnungsbescheid machen - der macht auf jeden Fall erheblich mehr Arbeit als das Durchwinken der freiwilligen Zulassung.

rainer*

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Stivikivi
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Das system was man jahrelang mit aufgebaut hat und nun gegen einen zurückschlägt muss man erdulden 🤭
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FDemmer
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von FDemmer »

Ich habe zwei Disziplinarverfahren angestrengt und habe bei der Zulassungstelle in Remscheid und hier im Berliner Raum die freiwillige Zulassung mit einem kleineren Nummernschild erhalten. Obwohl das ja angeblich nicht möglich ist. Man muß auch mal auf den Putz hauen und sich nicht abwimmeln lassen. Wir leben in einem "freien" Land und ich muß nicht begründen warum ich eine freiwillige Zulassung haben will wenn die Möglichkeit besteht. Ich wurde zum Beispiel gefragt was ich mit den vielen Rollern mache, die Antwort von mir , "Die stelle ich in mein Wohnzimmer" und auf die Antwort ob wie die Fahrzeuge in Betrieb genommen werden, würde ich antworten durch draufsitzen und Schlüssel drehen z:B. Es handelt sich auch nicht um einen Ermessensbescheid der Zulassungsstelle sondern um die Auslegung des jeweiligen Sachbearbeiters oder des Leiters der Zulassungstelle.
koko hat geschrieben:
Mi 7. Dez 2022, 16:12
Ich verstehe nicht! jetzt muss man eine Rechenschaft abgeben warum man einen Roller anmelden will.

Die machen aktuell alles um keine mehr anzumelden.

Ist das keine Schikane ?

Was meint Ihr dazu ?


Sehr geehrter Herr

nach § 3 Abs. 3 FZV können auf Antrag die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge
zugelassen werden. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensentscheidung der Zulassungsbehörde.

Da der Betrieb der Fahrzeuge jederzeit mit einem Versicherungskennzeichen möglich wäre, bitten wir Sie, um über Ihre Anträge abschließend entscheiden zu können,
ergänzend zu Ihrer letzten E-Mail, um eine ausführliche, substantielle schriftliche Darstellung und Begründung, weshalb aus Ihrer Sicht die Notwendigkeit einer freiwilligen Zulassung
nach § 3 Abs. 3 FZV besteht und ob und wie die Fahrzeuge in Betrieb genommen werden sollen.

In Erwartung Ihrer schriftlichen Rückantwort verbleiben

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von qwert0815 »

Moin,

ist doch ganz einfach. "ich will mit dem Ding ins außereuropäische Ausland fahren" und fertig. Da das mit dem Versicherungskennzeichen nicht möglich ist, erübrigt sich die Diskusion.

LG Martin

The Rob
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von The Rob »

Ich finde alles was in dem Dokument steht völlig in Ordnung.
Vielen Dank dafür!

Insbesondere finde ich interessant, dass da ein Aspekt geklärt ist, den ich mich schon länger gefragt habe.
Richtig ist: Verkleinerte Kennzeichen sollen/dürfen nicht erteilt werden (über Ausnahmen entscheiden die Ämter)
Falsch ist: Die Schlussfolgerung daraus, dass es keine Kennzeichen kleiner als 280*200 geben darf.

Mit "verkleinert" ist nur gemeint, dass nicht die kleinere Schrift (und damit die geringere Höhe von 130mm) genutzt werden darf, aber die Kennzeichenbreite darf sehrwohl kleiner als 280mm sein, so klein halt wie es das erteilte Kennzeichen zulässt.

Chris118
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Chris118 »

Hi Leute,

nachdem ich meinen Niu nach einem Jahr verkauft hatte hat mich nach einem weiteren Jahr wieder die Sehnsucht gepackt. Nach 2 bis 3 Wochen Suche habe ich doch tatsächlich meinen ehemaligen Roller wieder bei Kleinanzeigen gefunden. Also den Verkäufer kontaktiert, einig geworden und letztes WE abgeholt.

Diese Woche dann die Freiwillige Zulassung. Guten viel unkomplizierter als angenommen. Jetzt hole ich mir noch ein kleines Nummernschild, nachdem die Dame von sich aus die Breite vom Nummernschildhalter ausgemessen hat 😀

Jetzt noch schnell THG anmelden ....

Grüße Christian

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