THG-Quotenhandel - schon registriert?

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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Goggl
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Goggl »

Schwabenblitz hat geschrieben:
Do 3. Feb 2022, 12:34
Meine Zero wurde akzeptiert und beim Bundesamt für Umwelt eingereicht. Mal sehen. Ende März soll das Geld kommen. Danke noch für den Tipp.

Ich trink dann ein Märzen :D auf euch.
Prost !

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davidflorian
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von davidflorian »

Ich habe mich für juicfy green und die steueroptimierte Variante entschieden. 255€ jährlich für mich und zusätzlich 100€ Spende für einen wählbaren guten Zweck.

Montag habe ich das Online-Formular ausgefüllt und bereits zwei Tage später, am Mittwoch, 255€ Eingang auf meinem Konto verzeichnet :D

Ich kann den Anbieter zumindest für seine Schnelligkeit empfehlen :!:

Wenn ihr meine Empfehlung über diesen Link nutzt, freue ich mich zusätzlich über 25€:
https://juicify.green/?REF=99F8F7

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davidflorian
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255€ steuerfrei und jährlich auch für uns (Treibhausgasminderungsquote)

Beitrag von davidflorian »

Ich halte es für legitim, auch in unserem Silence Forum, auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass wir jährlich bis zu 255€ steuerfrei „Geld verdienen“ können.

Ich bin nur zufällig über „Norberts“ BMW CE 04 Forum darauf aufmerksam geworden.

Der Hauptforum zur TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 ist hier zu finden:
viewtopic.php?f=99&t=27708

Dort beschriebe ich auch, welchen Anbieter ich empfehle, und wie innerhalb von nur zwei Tagen die erste Zahlung über 255€ auf meinem Konto gelandet ist :D
viewtopic.php?f=99&t=27708&p=240085#p240085

Wenn ich es richtig verstehe, wird die Förderung bis mindestens 2030 ausgezahlt. Es geht also um schlappe 2.040€ (steuerfrei) :!: Schlagt unbedingt zu.

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Pfriemler
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Pfriemler »

Mal blöd gefragt: Ich habe noch kein Elektrozweirad. Aber eine Prämie von 275 Euro bei mehreren Jahren Haltezeit wäre schon ein schöner Anreiz. Zwar wäre mir eine Kaufprämie lieber, aber "is besser wie nix" bisher.
Vielleicht kann mir jemand die Fragen - auch für andere Leser - fix beantworten, ohne gleich alle Gesetzestexte lesen zu müssen.

a) Gilt der Handel auch künftig für alle noch zu erwerbenden Fahrzeuge? edit: ja, dann natürlich nur anteilig für das Jahr.
b) wie schnell muss ich reagieren, bevor Vater Staat "mein" Zertifikat meistbietend verhökert? Oder habe ich "Vorkaufsrecht" und kann es jederzeit "wiederholen"? (edit: dann vermutlich und verständlicherweise erst ab Zeitpunkt der Antragstellung)
c) warum muss das Ganze wieder über Zwischenhändler laufen? Die verdienen sich doch offenbar ein goldenes Näschen daran...
(edit: Sch... Lobbyismus)
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HerbyK
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von HerbyK »

🤔Den fred von Anfang lesen, da sind wichtige Info enthalten und 50%deiner Fragen erübrigen sich 😄
Schreibe mal kurz, was ich schon weiß

Zu Frage "😄0" 275 Euro : Steuergrenze ist 255
Das betrifft streng genommen auch Davidflorian mit seinen letzten Satz....

Zu c) du musst nicht, aber du musst dann jmd. finden, der dir für dein Scheinchen was bietet, und ob sich der Aufwand wegen einem Scheinchen für diesen dann lohnt? (so habe ich hier verstanden) Frag doch mal bei deinem stromanbieter..., mein Ökoanbieter überlegt es sich gerade noch, ob er da was anleiert)
Ich steh' wohl manchmal auf der Leitung, aber immer gerne auf Strom :lol:
Will ich Ventile hören, dann nur von meiner Pan European :mrgreen:

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rainer*
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von rainer* »

Ich würde nicht auf eine dauerhafte Zahlung in der Höhe wetten wollen. Die haben einfach gepannt und im Tunnelblick auf Autos die E-Mopeds vergessen. Das war m.E. mehr ein Zufall, das wir davon - vermutlich - profitieren werden. Ich könnte mir vorstellen, das die Quote im zu unserem Nachteil angepasst wird und die Motorräder dann mit 50 EUR/Jahr abgespeist werden. Da sie ja weniger Strom verbrauchen als ein Auto.

Ich glaube erst an die Zahlung, wenn der Bescheid vorliegt. Deshalb habe ich auch nicht die Sofortzahlung vor der Prüfung angenommen.

rainer*

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Norbert
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Re: 255€ steuerfrei und jährlich auch für uns (Treibhausgasminderungsquote)

Beitrag von Norbert »

Moin,

es ist noch nicht klar, ob man das über 255€ versteuern müsste, es gibt gute Argumente dagegen.
Bei Elektrovorteil.de gäbe es ca. 358€ bei 15% Provision. Nimmst Du nur 255€ schenkst Du denen den Rest. Jetzt rate mal, was die für eine Meinung dazu haben, ob man das wohl versteuern muss...

Gruß,
Norbert

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davidflorian
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Re: 255€ steuerfrei und jährlich auch für uns (Treibhausgasminderungsquote)

Beitrag von davidflorian »

Moin,

ich bin genügsam und glaube an die Freigrenze von maximal 255 Euro. Beträge über 255€ sind übrigens voll steuerpflichtig und nicht nur der 255€ übersteigende Betrag.

Bestimmte Anbieter zahlen in 2022 auch über 358€. Auch soll der Betrag bis 2030 steigen, wenn ich die richtigen Quellen im Netz gefunden habe.

Ich freue mich, dass es überhaupt eine finanzielle Unterstützung für uns e125er gibt und gehe lieber steuerrechtlich solide vor.

Ahoi!

David

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davidflorian
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von davidflorian »

Ich habe diese Quelle vom VZBV entdeckt und habe auch ein eBike:

„Für alle batteriebetriebenen Fahrzeuge der individuellen Mobilität (E-Bikes/Pe- delecs, E-Tretroller, Elektroscooter und -motorräder) soll gleichermaßen eine pauschalierte THG-Quote geltend gemacht werden können“

https://www.vzbv.de/sites/default/files ... -Autos.pdf

Hat einer bereits die Prämie für sein eBike beantragt und wo?

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Norbert
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Re: 255€ steuerfrei und jährlich auch für uns (Treibhausgasminderungsquote)

Beitrag von Norbert »

Moin,

ja, wenn es denn steuerpflichtig ist. Das sagen bisher nur die, die sich die Differenz von Deinen 255€ zu dem realen Preis von 4XY€ in die Tasche stecken.
Wenn man die Einnahme durch den Roller erzielt, dann muss man auch die Ausgaben dafür geltend machen können. Das ist für Arbeitnehmer so, für Freiberufler und Gewerbe. Es gibt keinen Grund, warum das hier nicht so sein sollte.

Gruß,
Norbert

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