Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

Mächschen hat geschrieben:
So 11. Sep 2022, 11:34
Ummelden muss man bei Umzug immer, bei Umzug in einen anderen Bezirk immer mit eVB, aber man kann das Kennzeichen seit einigen Jahren behalten.
Hä? Ummelden ja, aber nicht in der Weise, wie du es verstanden hast.
Nur wenn ich gleichzeitig die Versicherung wechsele, nicht wenn ich nur von A nach B ziehe.
Der Sinn ist, dass ich nicht das Kennzeichen wechseln muss, was ich z.B. teuer (Wunschkennzeichen) in A bekommen habe und nach B mitnehmen will...
Wechsele ich gleichzeitig mit dem Umzug auch den Versicherer, dann wird eine neue eVB fällig. Das ist richtig.
Mächschen hat geschrieben:
So 11. Sep 2022, 11:34
Wenn dabei ein Kennzeichen mit E an einem Fahrzeug, das kein E bekommen darf, auffällt und das muss es eigentlich, braucht man ein passendes Kennzeichen...
By the Way: Wem fällt das auf und wer blickt bei all den Gesetzen und Verordnungen noch durch? Dem Polizeibeamten vor Ort in einer Kontrolle?
Die gucken eher auf illegale Auspuffe usw. bei Verbrennern, als wie auf so etwas.....
Gruss Helmut

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FDemmer
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von FDemmer »

Habe über 20 eine mal freiwillige Zulassung bekommen und keinen einzigen Fahrzeugbrief,sondern eine Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung, merkwürdig wieviele Fehler gemacht wurden.
Mächschen hat geschrieben:
So 11. Sep 2022, 17:23
Naja, ne Versicherung interessiert nicht, ob das Fahrzeug auch tatsächlich in Betrieb ist.

Wenn die mit sowas kommen oder mit bei Euro 5 L1e nen Gutachten, dass ein 240 x 130 Kennzeichen passt, zu verlangen, müsste man die eigentlich vor Gericht ziehen.

Fahrzeugbrief gibt's bei freiwilliger amtlicher Zulassung immer, wenn nicht jemand einen Fehler gemacht hat.

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FDemmer
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von FDemmer »

Seit wann bekommt man aufgrund einer COC bei freiwilliger Zulassung einen Kfz Brief ?
Mächschen hat geschrieben:
So 11. Sep 2022, 19:46
Die Zulassungsstelle kann sich das Fahrzeug beispielsweise vorführen lassen, da erstmalig ein Brief ausgestellt werden muss...

Die Behörde hat sich nach Recht und Gesetz zu richten und nicht irgendwem das Leben schwer zu machen, indem ohne eine Rexhtsgrundlage TÜV Gutachten gefordert werden!

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von conny-r »

KFZ Brief gibt es in dem Fall nicht.
Gruß Conny

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Stivikivi »

Einen Brief bekommt man wenn überhaupt nur auf Wunsch. Viele 125er haben lediglich den Schein.

Aber wie schon festgestellt macht jede Zulassung anders. Gibt immer noch welche die sich mit freiwilligen schwer tun.
Fahrzeuge

NIU N PRO 06/2019 [Alltagsmaschine]
ZERO SR/S ZF15.6 06/2020 [Pendlermaschine Sommer]

Bild Zero S ZF14.4 old love sold

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Mächschen
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Afunker hat geschrieben:
Mo 12. Sep 2022, 08:02
Mächschen hat geschrieben:
So 11. Sep 2022, 11:34
Ummelden muss man bei Umzug immer, bei Umzug in einen anderen Bezirk immer mit eVB, aber man kann das Kennzeichen seit einigen Jahren behalten.
Hä? Ummelden ja, aber nicht in der Weise, wie du es verstanden hast.
Nur wenn ich gleichzeitig die Versicherung wechsele, nicht wenn ich nur von A nach B ziehe.
Der Sinn ist, dass ich nicht das Kennzeichen wechseln muss, was ich z.B. teuer (Wunschkennzeichen) in A bekommen habe und nach B mitnehmen will...
Wechsele ich gleichzeitig mit dem Umzug auch den Versicherer, dann wird eine neue eVB fällig. Das ist richtig.
Mächschen hat geschrieben:
So 11. Sep 2022, 11:34
Wenn dabei ein Kennzeichen mit E an einem Fahrzeug, das kein E bekommen darf, auffällt und das muss es eigentlich, braucht man ein passendes Kennzeichen...
By the Way: Wem fällt das auf und wer blickt bei all den Gesetzen und Verordnungen noch durch? Dem Polizeibeamten vor Ort in einer Kontrolle?
Die gucken eher auf illegale Auspuffe usw. bei Verbrennern, als wie auf so etwas.....
Bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist eine neue eVB erforderlich, weil sich die Regionalklasse ändern kann.

Ich meinte viel mehr, wenn der neuen Zulassungsstelle das E auffällt, muss es weg.

Die Pozilei kann es auch an die Zulassungsstelle geben, die wissen aber nicht einmal, was ne freiwillige Zulassung ist, wie sollen die das mit dem E dann wissen?

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

FDemmer hat geschrieben:
Mo 12. Sep 2022, 08:20
Seit wann bekommt man aufgrund einer COC bei freiwilliger Zulassung einen Kfz Brief ?
Mächschen hat geschrieben:
So 11. Sep 2022, 19:46
Die Zulassungsstelle kann sich das Fahrzeug beispielsweise vorführen lassen, da erstmalig ein Brief ausgestellt werden muss...

Die Behörde hat sich nach Recht und Gesetz zu richten und nicht irgendwem das Leben schwer zu machen, indem ohne eine Rexhtsgrundlage TÜV Gutachten gefordert werden!
Schon seit Jahren gibt es zu jeder Zulassung einen Brief.

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Stivikivi hat geschrieben:
Mo 12. Sep 2022, 08:44
Einen Brief bekommt man wenn überhaupt nur auf Wunsch. Viele 125er haben lediglich den Schein.

Aber wie schon festgestellt macht jede Zulassung anders. Gibt immer noch welche die sich mit freiwilligen schwer tun.
Nein, bei der L3e Klasse gibt's den Brief nur auf Antrag, bei der freiwilligen Zulassung dagegen immer.

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von MEroller »

Mächschen hat geschrieben:
Mo 12. Sep 2022, 09:09
Nein, bei der L3e Klasse gibt's den Brief nur auf Antrag, bei der freiwilligen Zulassung dagegen immer.
Mächschen, scheinbar bist Du auf einem anderen Planeten unterwegs :D Klar ist jede Zulassunsstelle ihr eigenes Königreich, so dass alles mal vorkommen kann, aber daraus generell auf alle Zulassungsstellen oder gar die offiziellen Vorschriften schließen geht leider nicht.
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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

Mächschen hat geschrieben:
Mo 12. Sep 2022, 09:07
Bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist eine neue eVB erforderlich, weil sich die Regionalklasse ändern kann.
Es ändert sich doch nicht die Regionalklasse...Das Krad/PKW bleibt doch z.B. in KL weiterhin angemeldet, bei der gleichen Versicherung....
Da ändert sich doch nichts.
Warum glaubst du, fahren neuerdings viele Opelmitarbeiter, mit Opel PKWs und dem Kennzeichen WI-..... herum?
Angemeldet in Wiesbaden, aber wohnen in KL und Umgebung?
Oder vor Jahren schon, viele in meiner Umgebung mit Kennzeichen für Rendsburg in SW-Holstein....
Du kannst dein Fahrzeug dort anmelden, wo die Versicherung in der Regionalklasse und Schadenshäufigkeit günstiger ist, als im übrigen Bundesgebiet.
Du bist nicht gezwungen, in dem Zulassungsbezirk zuzulassen, wo du wohnst.
Wir haben Freizügigkeit in Europa. Ich könnte auch als Deutscher (wenn ich eine Villa auf Malle habe) in Spanien meine KFZ anmelden, sofern das dort (Steuern/Versicherung) billiger ist, als wie hier in D....
Mächschen hat geschrieben:
Mo 12. Sep 2022, 09:07
Ich meinte viel mehr, wenn der neuen Zulassungsstelle das E auffällt, muss es weg.

Die Pozilei kann es auch an die Zulassungsstelle geben, die wissen aber nicht einmal, was ne freiwillige Zulassung ist, wie sollen die das mit dem E dann wissen?
Der Pozilei und der Zulassungsstelle ist das vieeel zu viel Arbeit und Papierkram, die (Pozilei wie Zulassungsstelle) haben wichtigeres zu tun.
Die Zulassungsstelle kam hier in KL seit 2021 mit Neuzulassungen, Führerscheinumschreibungen, Führerscheinkarten-Neuzuteilung nicht mehr nach....
Viele Mitarbeiter waren Covid 19 Positiv, mussten in Quarantäne oder gar für 4-8 Wochen ins KH und waren lange danach krank geschrieben.

Übrigens: Ich bekomme immer den Daumen hoch, wenn ich mit meinem Motorrad leise an der Pozilei vorbeifahre und das Kennzeichen sehen.
Gruss Helmut

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