Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Zur Diskussion (wirtschaftlicher) Fördermöglichkeiten rund um die E-Mobilität
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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

boby8631 hat geschrieben:
Fr 20. Mai 2022, 19:36
Offiziell darf kein Kennzeichen mit E ausgestellt werden in der Fahrzeugklasse. Haben die mir auf der Zulassung vor zwei Wochen mitgeteilt, dazu wäre in den Zulassungen gerade ein Rundschreiben rumgegangen. Da hast du mit deiner Wuxi nochmal Glück gehabt.
Die Fahrzeugklasse ist für das E-Kennzeichen nicht relevant!
Man kann auch einen Roller der L1E Klasse oder ein S-Pedelec mit 45 Km/h so zulassen.
Die Zulassungsstellen sollten mal besser ihre Gesetze und Verordnungen lesen,
die eindeutig nicht zwischen L1E und L3E Klasse bei der Zulassung unterscheiden.
In § 9a der STVZO wird auf Antrag für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug, zu dem amtlichen Kennzeichen der Buchstabe E hinzugefügt und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 evtl. auch Teil 2, eingetragen.
In § 3 der FZV Absatz 2 und 3 steht was von freiwilliger Zulassung auf Antrag
und das dann eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (wenn man möchte auch noch Teil 2) erstellt wird.
Das einzige Problem das es geben könnte wäre, dass das Fahrzeug beim KBA noch nicht gemeldet ist
(trifft auf ca. 90% der E-Roller und Motorräder zu, nach meiner Kenntnis)
und dann eine Übereinstimmungserklärung (Bescheinigung) des TÜV erforderlich wird.

Ich sage nur: Bis der erste dagegen klagen tut. Insbesondere in den Städten, die ach so darauf aus sind, die E-Mobilität zu fördern. :roll:
Oder die, welche das E-Kennzeichen benötigen, um an Ladesäulen während des Ladens parken zu dürfen. :roll:
Letzteres trifft auch auf die zu, die den Roller oder Motorrad im Landkreis zulassen wollen und in die nächste Stadt fahren, um z.B. einzukaufen.
Wenn man weiterdenkt, wird damit indirekt Kaufkraft aus den Innenstädten (aus den schon wegen der Pandemie arg gebeutelten) abgezogen....
Gruss Helmut

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

OIIIOIIIO hat geschrieben:
Do 29. Okt 2020, 23:17
mir eine PN
Moin Olli,

leider kann ich auf die PN nicht antworten, aber danke für deine Reaktion, hoffe, es ist für dich okay, öffentlich zu antworten.

Eine Ablichtung vom KFZ-Schein wäre nett, individueller Teil der Fahrgestellnummer, Name & Adresse interessieren mich nicht, aber Kennzeichen + Daten wären perfekt.

Was hat die Zulassungsstelle an Unterlagen von dir verlangt?

Gruß

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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

@ boby 8631:
Bitte mal auf deiner für dich zuständigen Zulassungsstelle nachfragen und das mit den vorläufigen Papieren wie CoC und Betriebserlaubnis.
Das nachfolgende ist keine Rechtsberatung:
Sollte die Mitarbeiterin/Mitarbeiter das mit der freiwilligen Zulassung verneinen, den oder die Dienststellenleiterin verlangen
und den Gesetzestext wie vorab genannt (FZV § 3 Absatz 2+3, STVZO §9a) ausgedruckt vorlegen.
Ich würde vorab schon mal den Antrag für eine freiwillige Zulassung nach dieser FZV (und die EbV-Nr.) bereit halten....Wer weiss wer weiss....
Gruss Helmut

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von boby8631 »

Afunker hat geschrieben:
Sa 21. Mai 2022, 16:40
@ boby 8631:
Bitte mal auf deiner für dich zuständigen Zulassungsstelle nachfragen und das mit den vorläufigen Papieren wie CoC und Betriebserlaubnis.
Das nachfolgende ist keine Rechtsberatung:
Sollte die Mitarbeiterin/Mitarbeiter das mit der freiwilligen Zulassung verneinen, den oder die Dienststellenleiterin verlangen
und den Gesetzestext wie vorab genannt (FZV § 3 Absatz 2+3, STVZO §9a) ausgedruckt vorlegen.
Ich würde vorab schon mal den Antrag für eine freiwillige Zulassung nach dieser FZV (und die EbV-Nr.) bereit halten....Wer weiss wer weiss....
Ich hab meine freiwillige Zulassung schon, alles gut. Bin auch nicht auf das E im Kennzeichen schaf, weil dann bräuchte ich das nächst größere Kennzeichen. Ich sag nur was die Zulassung Mainz mir mitgeteilt hat dass eben ein Rundschreiben der Landesbehörden rumging dass es kein E gibt in den L Klassen.

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Mächschen »

Nur die L1e Klassen bekommen offiziell kein E, die größeren, wie z.B. L3e-A1 (bis 11 kW) dagegen schon ;)

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Fasemann
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Fasemann »

https://pommes-maen.de/freiwillige-zula ... ccm-moped/

Hier sind noch mal viele Punkte erklärt.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen

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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

Mächschen hat geschrieben:
Sa 21. Mai 2022, 18:23
Nur die L1e Klassen bekommen offiziell kein E, die größeren, wie z.B. L3e-A1 (bis 11 kW) dagegen schon ;)
Dagegen spricht § 9a der STVZO. Ebenso §3 Absatz 2 und 3 der FZV....
In unserem Rechtsstaat müssen Gesetze und Verordnungen für Alle gleich sein! (Grundgesetz, Rechtsstaatsgebot)
So auch hier.
:roll: :roll:
Gruss Helmut

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Andy_T »

Soweit ich das verstanden habe, sollte das « E » im Kennzeichen für die THG-Quote ja irrelevant sein…

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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Afunker »

Andy_T hat geschrieben:
So 22. Mai 2022, 11:37
Soweit ich das verstanden habe, sollte das « E » im Kennzeichen für die THG-Quote ja irrelevant sein…
Für die THG-Quote ja. Aber das Kennzeichen mit E drin, wird automatisch so in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Das aber ist Vorraussetzung bei dem Antrag auf die THG-Quote...Es muss "Elektro" als Antrieb, in der Zulassungsbescheinigung stehen.
Nachzulesen bei der Beantragung zur THG-Quote.

Von den weiteren Vorteilen, die ein E-Buchstabe im Kennzeichen bringt, ganz zu schweigen....(Parkgebühren, Parkplätze ect.)
Gruss Helmut

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Re: Freiwillige Zulassung für THG Quote (NIU,UNU,...)

Beitrag von Evolution »

Bitte einfach mal dort lesen, wo es veröffentlicht ist:

viewtopic.php?f=34&t=6391

Bei freiwilliger Zulassung gibt es keinen Anspruch auf ein E-Kennzeichen.

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