VR One

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MEroller
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Re: VR One - KFZ-Steuerbescheid!

Beitrag von MEroller »

MEroller hat geschrieben:... Weichere Federn und weniger scharfe Dämpfer wären erst mal eine Wohltat für die Lendenwirbelsäule. Max 420kg bei 144kg Leergewicht ist einfach völliger Kokolores für so ein Rollerchen, und mag es noch so viel Wums unter der unscheinbaren und nicht aus allen Winkeln ansehlichen Hülle haben :evil:
Tja, und das Dicke Ende dieser 420kg kommt jetzt erst:
Ich hatte datiert auf den 06.10.2014 völlig überraschend Post vom Hauptzollamt Ulm bekommen, mit dem Kraftfahrzeugsteuerbescheid für meinen L3e Elektroroller :shock: Wir hatten das Thema "Zoll und KFZ-Steuer" dann lang und breit irgendwo hier im Forum diskutiert, aber jetzt geht es um die Einstufung des vR one:

E-Fahrzeuge würden nach dem max. zulässigen Gesamtgewicht besteuert, und zwar alle angefangenen 200kg davon (bis max. 2000kg) deren € 11,25. Dank dem völlig überdrehten Zuladungsmeister vR one sind das in seinem Fall gleich DREI mal 11,25, also geschlagene €33,75 :!: Gnädigerweise wird E-Fahrzeugen auch dann noch 50% dieser Summe großzügig erlassen - das wären dann rechnerisch noch € 16,86, was aber laut KFZ-Steuerbescheid auf € 16 abgerundet wurde. Das hört sich jetzt nicht nach viel an, bis man mitbekommt, was ein Verbrenner-Stinker-125er kostet, wenn der Zoll, entgegen den bisherigen Finanzbehörden, trotz Geringfügigkeit gemäß der "Kleinbetragsverordnung ( KBV ) vom 10. Dez. 1980", diese tatsächlich erhebt: alle angefangenen 25cm³ €1,84, sprich lediglich € 9,20, abgerundet also nur € 9,00 :evil:

D.h. mein sauberes E-Fahrzeug zahlt dann in ein paar Jahren fast das doppelte an KFZ Steuer als sein Verbrenner-Pendent :roll:

Ich beantrage hiermit offiziell von vR bikes die Ablastung von in Deutschland zugelassenen vR one auf ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 399kg, um diesen Behördenwahnsinn in erträglichere Schranken zu weisen, nämlich immer noch höhere €11,00.

EDIT:
Andererseits liegt der Zoll hier falsch, da die davon ausgehen, dass es sich beim vR one um Kraftrad in vollem Umfang handelt. Er ist aber ein LEICHTKRAFTRAD

gemäß § 2 10. FZV: "Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ...".

Gemäß § 3 (2) c) FZV sind Leichtkrafträder "Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren".

Dann kommt nach der Fahrzeugzulassungsverordnung das KFZ-Steuergesetz:

§ 3 1. Kraftfahrzeugsteuergesetz: " Von der Steuer befreit ist das Halten von ... Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind"

Warum ich mir als einfacher Bürger diese Recherchemühen machen muss anstatt der zuständige Zoll erschließt sich mir jetzt nicht, aber meinen Einspruch gegen diesen Quark erhalte ich somit aufrecht.
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STW
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Re: VR One

Beitrag von STW »

Ja, kämpfe gegen die Bürokratie. Sei stark, ich drücke Dir die Daumen:

Das wird bestimmt so schön wie mit dem Passierschein A38: https://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk :D
RGNT V2 ab 01/23 > 13000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

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wiewennzefliechs
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Re: VR One

Beitrag von wiewennzefliechs »

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Re: VR One

Beitrag von MEroller »

Passierschein A38: :lol:
Ganz so schwer habe ich es noch nicht, immerhin ist es bislang dieselbe Person, mit der ich zu tun habe. Ich habe sie auch gleich gebeten, allen anderen L3e Leichtkraftradfahrern in ihrem Bereich einen korrigierten KFZ-Steuerbescheid von 0€ pro Jahr auszustellen, um die Sache möglichst gleich im Keim zu ersticken und den Kollegen das wahnsinning werden vielleicht zu ersparen - nebst der unrechtmäßigen Steuer fürs 125er Moped...

Was ich mal wieder nicht verstehe (bin wohl doch eine bisschen schwer von Begriff...): Jetzt war die ganze Aktion des Verschiebens der KFZ-Steuerhoheit vom Finanzamt hin zum inzwischen dank Schengen arbeitsloseren Zoll schon an sich eine recht verschwiegene Sache, und wahrscheinlich sogar so geheim, dass der Zoll das selber nicht mitbekommen hat. Und auf Einmal haben die armen ein Riesenstapel Post von den Zulassungämtern auf den Schreibtisch bekommen, haben schnell geg0ogelt nach "KFZ-Steuerberechnung online" und haben angefangen, dort ihre Zahlen zu holen. Ohne sich wirklich ausreichend mit den einschlägigen Vorschriften und Gesetzen auseinandergesetzt zu haben :roll:
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Re: VR One

Beitrag von MEroller »

Diese Aussage kann ich zwar in keiner Weise nachvollziehen, aber was noch schwerer wiegt: Warum wurde DANN die Erhebung der KFZ-Steuer dem Zoll zugeschoben? Einer Behörde, die schon alle Hände voll zu tun hat, schiebt man doch nicht so mir-nichts-dir-nichts einen Riesenbrocken weiterer Arbeit zu?
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Re: VR One

Beitrag von STW »

MEroller hat geschrieben:...Warum wurde DANN die Erhebung der KFZ-Steuer dem Zoll zugeschoben? Einer Behörde, die schon alle Hände voll zu tun hat, schiebt man doch nicht so mir-nichts-dir-nichts einen Riesenbrocken weiterer Arbeit zu?
Seitdem der Zoll dem Schäuble (ehemals Justizminister, jetzt Finanzen) untersteht, wird auch der Zoll zur Geheimdienstbehörde umgebaut.

- Die machen Telefonüberwachung, ohne sich an geltendes Recht zu halten, und benötigen deshalb gelegentlich gerichtliche Korrektur: OLG Köln, Aktenzeichen 16 Wx 16/12
- Der Zoll darf Grundstücke und Räume betreten und durchsuchen, sogar ohne richterlichen Beschluss, wenn sie was von Gefahr im Verzug vorschieben können: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Pruefu ... _node.html
- Nächster Schritt ist ein neues Zollermächtigungsgesetz, der Zoll erhielte damit ungefähr die Befugnisse von Geheimdiensten, aber dafür ohne parlamentarische Kontrolle (naja, die funktioniert ja sowieso nicht, wie man bein BND sieht): https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_Bl ... ollgeneral Wenn schon die GdP meckert, will das ja was heißen. Schließlich schreien die ja immer als erste nach mehr Datensammelei.

Und damit man alle relevanten Daten beieinander hat und "sinnvoll" verknüpfen kann, schieben wir eben noch die Zulassungsdaten zum Zoll.
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Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

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Re: VR One

Beitrag von MEroller »

Oh oh, das hört sich ja noch viel schlimmer an als ich schon vermutete. Habe heute auf jeden Fall meinen Rechtsanwalt schon mal über meinen KFZ-Steuer-Diskurs mit dem Zoll informiert, für alle Fälle...

Eigentlich geht es hier ja um den vR one, und der meine ist immer noch bei der HV Kilian und nicht bei mir :evil:
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Re: VR One

Beitrag von MEroller »

Heute ist folgende Email in meinem Postfach, vom Hauptzollamt Ulm :mrgreen:
...
nach Prüfung der Unterlagen komme ich zu dem Ergebnis, dass nach heutiger Gesetzeslage Ihr Elektro-Leichtkraftrad nach § 3 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)ab 25.09.2024 von der Steuer befreit ist.

Ein entsprechender Bescheid kann Ihnen derzeit nicht erteilt werden, da Ihr Fahrzeug momentan nach § 3 d KraftStG steuerbefreit ist. Die Änderungen im
IT-System wurden vorgenommen.

Hierdurch wurde Ihrem Einspruch vom 11.10.2014 vollumfänglich abgeholfen.
Geht doch :!: :D Aber die Sache mit dem nicht korrigierten Bescheid ist mal wieder typischer Amtsschimmel. Einfach zurücknehmen und damit auch offiziell zugeben geht scheinbar nicht...
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Re: VR One

Beitrag von MEroller »

MEroller hat geschrieben:Seit heute Abend ist der vR one ContiMove365-bereift, 50€ hat mich der Wechsel in einer zweiradverrückten Reifen-Werkstatt gekostet.
Noch eine Warnung an alle, die ihren 130/70-12-bereiften E-Roller mit o.g. Reifen "gleicher" Größe ausrüsten wollen: der ContiMove ist erheblich größer in Durchmesser und Umfang als z.B. der Originale Heidenau K61. Mit dem bisherigen Lynch-Scheibenläufer-Büstenmotor waren original noch 10 bis 15mm Luft zum Motor, und auch nicht viel mehr zum Schutz"blech". Der ContiMove ging da gerade noch so dran vorbei, wobei mir schien, dass die Gumminippel aus der Reifenform schon streiften.
Der neue bürstenlose PMSM ist noch etwas größer als der Lynch, und jetzt hat es wohl die letzte Luft aufgebraucht, so dass ein etwas längerer Zahnriemen eingesetzt werden muss, um das Hinterrad etwas weiter nach hinten scheiben zu können, was ja dank der notwendigen Riemenspannung auch möglich ist bei diesem Roller. EDIT: Der Riemen wird mittels Motorverschiebung gespannt, die Hinterachse ist genauso fest positioniert in der Schwinge wie ein Radnabenmotor...

Radnabenmotoren könnten dagegen ein wirklich böses Erwachen erleben - bei meinem E-Pferdchen streiften die Gumminippel des neu montierten ContiMove ebenfalls ganz leicht an der Querspange der Hinterradschwinge, und dort ist nun wirklich keinerlei Verstellbarkeit nach hinten. Auch eng positionierte vordere Schutzbleche sind mal schnell am Schrappen mit diesem Reifenriesen von Conti...

Ansonsten habe ich an dem Reifen bislang nichts auszusetzen :D
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Re: VR One

Beitrag von MEroller »

So, nachdem ich erst heute (fast ein Jahr verspätet :evil: ) endlich die äußerst edel aufgemachte Betriebsanleitung zum vR one erhalten habe hier gleich mal die erste wichtige Erkenntnis bezüglich Reifengrößen in besagter Anleitung:
Sommerreifen sollen die Größe 130/70-12" haben, aber
Winterreifen sollen die Größe 120/70-12" haben! Das wusste von Roll schon im April 2012, als es noch kaum Roller-Winterreifen gab. Dass selbige einfach größer ausfallen als Sommerreifen gleicher Größe! Rein rechnerisch müsste ein 120/70 Reifen im Durchmesser etwa 14mm kleiner ausfallen als ein 130/70. Was dann von den Winterausführungen so gut wie aufgebraucht werden dürfte... Mann oh Mann, was hätte mir dieses Wissen rechtzeitig an Ärger erspart :!: :roll:
MEroller hat geschrieben:
MEroller hat geschrieben:Seit heute Abend ist der vR one ContiMove365-bereift, 50€ hat mich der Wechsel in einer zweiradverrückten Reifen-Werkstatt gekostet.
Noch eine Warnung an alle, die ihren 130/70-12-bereiften E-Roller mit o.g. Reifen "gleicher" Größe ausrüsten wollen: der ContiMove ist erheblich größer in Durchmesser und Umfang als z.B. der Originale Heidenau K61. Mit dem bisherigen Lynch-Scheibenläufer-Büstenmotor waren original noch 10 bis 15mm Luft zum Motor, und auch nicht viel mehr zum Schutz"blech". Der ContiMove ging da gerade noch so dran vorbei, wobei mir schien, dass die Gumminippel aus der Reifenform schon streiften.
Der neue bürstenlose PMSM ist noch etwas größer als der Lynch, und jetzt hat es wohl die letzte Luft aufgebraucht, so dass ein etwas längerer Zahnriemen eingesetzt werden muss, um das Hinterrad etwas weiter nach hinten scheiben zu können, was ja dank der notwendigen Riemenspannung auch möglich ist bei diesem Roller. EDIT: Der Riemen wird mittels Motorverschiebung gespannt, die Hinterachse ist genauso fest positioniert in der Schwinge wie ein Radnabenmotor...

Radnabenmotoren könnten dagegen ein wirklich böses Erwachen erleben - bei meinem E-Pferdchen streiften die Gumminippel des neu montierten ContiMove ebenfalls ganz leicht an der Querspange der Hinterradschwinge, und dort ist nun wirklich keinerlei Verstellbarkeit nach hinten. Auch eng positionierte vordere Schutzbleche sind mal schnell am Schrappen mit diesem Reifenriesen von Conti...

Ansonsten habe ich an dem Reifen bislang nichts auszusetzen :D
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