Antwort 1:Kommentar: Hallo liebes S&S-Team,
ich interessiere mich für einen Mach1 mit Strassenzulassung. Jetzt habe ich eine Frage: Darf man mit einem E-Scooter mit StVO-Strassenzulassung auch im Stehen ohne Sitz fahren? Gibt es da eine Vorschrift? Erlischt damit die Zulassung?
Am 01.08.2013 um 06:34 schrieb Mach 1 <info@mach1-scooter.com>:
Hallo,
Vielen Dank für Ihre Email. Normalerweise dürfen Sie damit auch im stehen fahren. Die Nummernschildhalterung ist bei vielen unserer Modelle so angebracht, dass der Sitz problemlos abgenommen werden kann und dieses dennoch am Scooter verbleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice der
Firma S&S Sportartikel - Inh. Dirk Sauret
Daraufhin meine Frage:
Antwort 2:Danke für die Antwort. Jedoch habe ich nochmal eine Nachfrage. In einem Forum hat ein Revoluzzer-Fahrer in den EEC-Papieren einen Hinweis gefunden, dass die Genehmigung nur mit montiertem Sitz gilt. Gibt es beim Mach1 auch so einen Hinweis (siehe unten) in den Papieren?
Auszug: Nachtrag: In der Bedienungsanleitung von Revoluzzer und Revoluzzi steht
3.4 EEC Dokument (European Certificate of Conformity)
Die EEC Zulassung setzt den fest montierten Sitz für das Fahren im öffentlichen
Verkehrsraum voraus. Der Betrieb in stehender Position ist nicht zulässig. Der
REVOLUZZER / REVOLUZZI darf nur von einer einzelnen Person gefahren werden.
Also bei den Modellen ganz klar definiert. Ich denke, da müsste jeder bei seinem Modell in der Betriebserlaubnis nachschauen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Es ist nicht so eindeutig. Es steht zwar drin, dass der Scooter 1 Sitz hat ( Number and position of seats 1, r1:1C), jedoch nicht, dass er nur mit diesem gefahren werden darf. Dies habe ich soeben bei den vorliegenden Papieren überprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenservice der
Firma S&S Sportartikel - Inh. Dirk Sauret