Frage wegen E-Scooter-Sitz

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sufah

Re: Frage wegen E-Scooter-Sitz

Beitrag von sufah »

Meine Frage an das S&S-Team:
Kommentar: Hallo liebes S&S-Team,

ich interessiere mich für einen Mach1 mit Strassenzulassung. Jetzt habe ich eine Frage: Darf man mit einem E-Scooter mit StVO-Strassenzulassung auch im Stehen ohne Sitz fahren? Gibt es da eine Vorschrift? Erlischt damit die Zulassung?
Antwort 1:
Am 01.08.2013 um 06:34 schrieb Mach 1 <info@mach1-scooter.com>:

Hallo,

Vielen Dank für Ihre Email. Normalerweise dürfen Sie damit auch im stehen fahren. Die Nummernschildhalterung ist bei vielen unserer Modelle so angebracht, dass der Sitz problemlos abgenommen werden kann und dieses dennoch am Scooter verbleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice der
Firma S&S Sportartikel - Inh. Dirk Sauret

Daraufhin meine Frage:
Danke für die Antwort. Jedoch habe ich nochmal eine Nachfrage. In einem Forum hat ein Revoluzzer-Fahrer in den EEC-Papieren einen Hinweis gefunden, dass die Genehmigung nur mit montiertem Sitz gilt. Gibt es beim Mach1 auch so einen Hinweis (siehe unten) in den Papieren?

Auszug: Nachtrag: In der Bedienungsanleitung von Revoluzzer und Revoluzzi steht

3.4 EEC Dokument (European Certificate of Conformity)
Die EEC Zulassung setzt den fest montierten Sitz für das Fahren im öffentlichen
Verkehrsraum voraus. Der Betrieb in stehender Position ist nicht zulässig. Der
REVOLUZZER / REVOLUZZI darf nur von einer einzelnen Person gefahren werden.

Also bei den Modellen ganz klar definiert. Ich denke, da müsste jeder bei seinem Modell in der Betriebserlaubnis nachschauen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort 2:
Hallo,

Es ist nicht so eindeutig. Es steht zwar drin, dass der Scooter 1 Sitz hat ( Number and position of seats 1, r1:1C), jedoch nicht, dass er nur mit diesem gefahren werden darf. Dies habe ich soeben bei den vorliegenden Papieren überprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice der
Firma S&S Sportartikel - Inh. Dirk Sauret

Hallo93

Re: Frage wegen E-Scooter-Sitz

Beitrag von Hallo93 »

Wieso sollte man den Revoluzzer nicht ohne Sitz im Straßenverkehr fahren dürfen und den Mach1 schon. Ergibt doch keinen Sinn. Hat mal jemand bei Revoluzzer nachgefragt?

Spricht ja eher gegen den Revoluzzer.

Im Internet steht, dass es komplett illegal ist ohne Sitz zu fahren.

Ich habe eine alten TP Roller der eine Betriebserlaubnis hat und komplett ohne Sitz geliefert/hergestellt wurde. Kein Sitz vorhanden. Hat die Zulassung ohne Sitz bekommen.
Zuletzt geändert von Hallo93 am Mi 6. Jan 2016, 19:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Frage wegen E-Scooter-Sitz

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Auf dem Revoluzzer bei einer Geschwindigkeit bis zu 45 km/h im Stehen zu fahren spricht eher gegen einen klaren Menschenverstand.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
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Hallo93

Re: Frage wegen E-Scooter-Sitz

Beitrag von Hallo93 »

Meiner hat ca. 20 km/h und hat die Betriebserlaubnis ohne Sattel. 20 km/h ist jetzt nicht sooo schnell, da braucht man keinen Sitz. Die Frage ist aber nicht nach dem Menschenverstand, sondern wie es rechtlich aussieht. Da ist es denke ich eine Grauzone.

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Re: Frage wegen E-Scooter-Sitz

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Alfred, geben wir es auf? Manche Menschen haben zu viele graue Zellen in ihrer Grauzone, vermute ich. 20 km/h sind nicht so schnell? Okay, dann düse mal einer testweise stehend mit 20 km/h gegen ein Hindernis und berichte dann, wenn es noch geht.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
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Elektro-Kai
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Re: Frage wegen E-Scooter-Sitz

Beitrag von Elektro-Kai »

Rechtlich gesehen muss das Fahrzeug in dem Zustand sein, wie es in der Typengenehmigung aufgeführt und somit auch geprüft ist.

In der praxis sollte das im normalfall keinen interessieren, da es zum Beispiel für Segways erlaubt ist ( soweit ich weiß allerdings auch nur durch eine Ausnahmegenehmigung, hab ich zumindest in erinnerung von vor paar Jahren - kann sich inzwischen geändert haben ;) )

Sogar bei kleinen Unfällen denk ich das es nicht weiter tragisch wäre. ABER: Ich könnte mir sehr gut vorstellen falls es zu einem Personenschaden mit bleibenden Schäden bei anderen Verkehrsteilnehmern kommt, würde die Versicherung die dafür Haften muss alles daran setzen einen Gutachter zu finden der nen fehlenden Sitz als (Mit)Ursache bescheinigt um nicht allein auf den Kosten Sitzen zu bleiben ;)

Insofern würde ich da im Zweifelsfall weder Händler noch Versicherung zurate ziehen, da beide etwas verkaufen wollen sondern einen Juristen der sich mit dem Thema besser auskennt.

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