Urteil habe ich jetzt nicht gelesen, aber wenn ein Akku außerhalb des Rollers brennt, zahlt die Gebäude/Hausratversicherung und im Zweifel die Privathaftpflicht. Kann natürlich im Gewerbebereich anders sein.
Im Inneren des Rollers dann ggf. wie im Urteil die Kfz Haftpflicht. Die Klagen laufen dann meist unter den Versicherungen untereinander, wenn die sich nicht einigen (erst muss die Gebäude/ Hausratversicherung zahlen) und sich das ggf. wieder holt.
Eventuell kommt noch die Produkthaftung des Herstellers in Betracht.
Spannend wird es, wenn irgendwie Fahrlaessigkeit ins Spiel kommt.
Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand
-
- Beiträge: 62
- Registriert: So 19. Nov 2023, 12:11
- PLZ: 00000
- Kontaktdaten:
- EEKFZ
- Beiträge: 324
- Registriert: Di 2. Aug 2022, 02:58
- Roller: TRINITY Neptun 4.0
- PLZ: 73430
Re: Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand
Gestern ist so ein Teil mit 20 Sachen einfach vorbei gefahren!
Jesus sprach: "Es werde Licht", doch es funktionierte nicht.
Die Welt gehört den Elektrikern.
Wenn PN nicht funktioniert: maverixx@ok.de
Die Welt gehört den Elektrikern.
Wenn PN nicht funktioniert: maverixx@ok.de
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste