Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand
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Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand
Ein lesenswertes Urteil wegen Akkubrand in Halle und mehr als 200.000 EUR Schaden:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.j ... E001591390
Hoffentlich war der Roller zugelassen, dann muss die KFZ Haftpflicht den Schaden bezahlen.
Mail von meinem Fachhändler:
Haftungsfrage geklärt:
Gerichtsurteil nach Brand durch E-Zweirad
Dieser Tage sorgt ein Urteil für mediale Aufmerksamkeit, welches das Landgericht Lübeck bereits im Sommer des vergangenen Jahres gefällt hat. Gegenstand der Verhandlung war ein Brand einer Lagerhalle, ausgelöst durch ein ladendes E-Zweirad.
Ein Brand in einer Lagerhalle im schleswig-holsteinischen Geesthacht hat im vergangenen Jahr für eine juristische Auseinandersetzung gesorgt. Im Juli des vergangenen Jahres sprach das Landgericht Lübeck den beklagten Mieter der Lagerhalle schuldig und verurteilte ihn zu mehr als 200.000 Euro Zahlungen an die Kläger. Durch eine Veröffentlichung des Landgerichts steht der Fall aktuell in der medialen Aufmerksamkeit.
Brandursache wirft Haftungsfrage auf
Dem öffentlich einsehbaren Tatbestand ist zu entnehmen, dass die Ursache des Brandes zwischen den Parteien strittig ist. In Verdacht steht laut der gerichtlichen Entscheidung jedoch ein E-Bike vom Modell Sparta des Herstellers Denzel Bike, das den Brand verursacht haben soll. Das E-Zweirad, das Geschwindigkeiten bis 85 km/h ermöglicht, war im Besitz des Mieters, der es am Vortag des Brands an ein Ladegerät angeschlossen hatte und bei Verlassen der Halle am Abend nicht ausgesteckt hatte. Der Beklagte habe die Zahlung der Schäden zunächst verweigert und begründet, es könne nicht von ihm verlangt werden, den Ladevorgang zu überwachen, heißt es vom Landgericht.
Unabhängig davon, ob er sich falsch verhalten habe, entschied das Gericht, dass der Beklagte die Verantwortung für den Schaden tragen muss. Er hafte auch ohne ein Fehlverhalten nach dem Straßenverkehrsgesetz, das für E-Bikes mit Höchstgeschwindigkeiten bis 85 km/h gilt. Weil der Akku fest in dem E-Bike verbaut war, habe sich hier die sogenannte Betriebsgefahr realisiert.
Weitere Details des Rechtsstreit lassen sich hier nachlesen.
Unpräzise Berichtserstattung
Unerwähnt bleibt in einigen Berichten zu diesem Gerichtsurteil, dass nicht alle Elektrofahrräder der sogenannten Gefährtungshaftung des StVG unterliegen. Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt Leistung gelten rechtlich als Fahrräder, sind damit nicht zulassungspflichtig und nicht von der Gefährtungshaftung des StVG betroffen.
--
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Alles Gute wünscht: Engel Elektromobile GmbH Der e-Fachhandel! Guido Engel Tel: 06103 386 9449 www.elektromobile-rhein-main.de
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.j ... E001591390
Hoffentlich war der Roller zugelassen, dann muss die KFZ Haftpflicht den Schaden bezahlen.
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Gerichtsurteil nach Brand durch E-Zweirad
Dieser Tage sorgt ein Urteil für mediale Aufmerksamkeit, welches das Landgericht Lübeck bereits im Sommer des vergangenen Jahres gefällt hat. Gegenstand der Verhandlung war ein Brand einer Lagerhalle, ausgelöst durch ein ladendes E-Zweirad.
Ein Brand in einer Lagerhalle im schleswig-holsteinischen Geesthacht hat im vergangenen Jahr für eine juristische Auseinandersetzung gesorgt. Im Juli des vergangenen Jahres sprach das Landgericht Lübeck den beklagten Mieter der Lagerhalle schuldig und verurteilte ihn zu mehr als 200.000 Euro Zahlungen an die Kläger. Durch eine Veröffentlichung des Landgerichts steht der Fall aktuell in der medialen Aufmerksamkeit.
Brandursache wirft Haftungsfrage auf
Dem öffentlich einsehbaren Tatbestand ist zu entnehmen, dass die Ursache des Brandes zwischen den Parteien strittig ist. In Verdacht steht laut der gerichtlichen Entscheidung jedoch ein E-Bike vom Modell Sparta des Herstellers Denzel Bike, das den Brand verursacht haben soll. Das E-Zweirad, das Geschwindigkeiten bis 85 km/h ermöglicht, war im Besitz des Mieters, der es am Vortag des Brands an ein Ladegerät angeschlossen hatte und bei Verlassen der Halle am Abend nicht ausgesteckt hatte. Der Beklagte habe die Zahlung der Schäden zunächst verweigert und begründet, es könne nicht von ihm verlangt werden, den Ladevorgang zu überwachen, heißt es vom Landgericht.
Unabhängig davon, ob er sich falsch verhalten habe, entschied das Gericht, dass der Beklagte die Verantwortung für den Schaden tragen muss. Er hafte auch ohne ein Fehlverhalten nach dem Straßenverkehrsgesetz, das für E-Bikes mit Höchstgeschwindigkeiten bis 85 km/h gilt. Weil der Akku fest in dem E-Bike verbaut war, habe sich hier die sogenannte Betriebsgefahr realisiert.
Weitere Details des Rechtsstreit lassen sich hier nachlesen.
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Unerwähnt bleibt in einigen Berichten zu diesem Gerichtsurteil, dass nicht alle Elektrofahrräder der sogenannten Gefährtungshaftung des StVG unterliegen. Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt Leistung gelten rechtlich als Fahrräder, sind damit nicht zulassungspflichtig und nicht von der Gefährtungshaftung des StVG betroffen.
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- MEroller
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Re: Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand
Denzel e-bikes Sparta ist natürlich ein höchst abgefahrenes Teil aus Russland und sicher nicht für den hiesigen Straßenverkehr zugelassen?!
Aber das ist schon ein sehr heftiges Urteil
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Re: Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand
Vom moralischen Standpunkt aus würde ich auch die Besitzer normaler Pedelecs bis 25km/h bei Bränden in der Pflicht sehen, auch im Hinblick darauf, dass nahezu identische Pedelecs mit 45km/h ja einer Versicherungspflicht unterliegen.
Insofern ist das ein spannendes Thema für E-Zweiräder, die nicht zugelassen sind (Motocross, Wettbewerbsfahrzeuge etc.) oder abgemeldet irgendwo herumstehen.
Und Grundsätzlich: wenn sich mein Verbrenner in Rauch auflöst, dann hafte ich natürlich auch.
Die spannende Frage ist, ob der Mieter die 200T€ im Rahmen einer möglichen Produkthaftung vom Hersteller eintreiben könnte.
Insofern ist das ein spannendes Thema für E-Zweiräder, die nicht zugelassen sind (Motocross, Wettbewerbsfahrzeuge etc.) oder abgemeldet irgendwo herumstehen.
Und Grundsätzlich: wenn sich mein Verbrenner in Rauch auflöst, dann hafte ich natürlich auch.
Die spannende Frage ist, ob der Mieter die 200T€ im Rahmen einer möglichen Produkthaftung vom Hersteller eintreiben könnte.
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NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19
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Re: Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand
Für mich (bin kein Rechtsanwalt - nur Laie) ist die Sache klar. Das Mietobjekt wurde durch ein Ereignis beschädigt, das im Hoheitsbereich des Mieters lag. Warum das geschehen ist, ist eigentlich unerheblich. Es ist kein Kabelbrand eines alten Kabels des gemieteten Gebäudes gewesen -was dann Vermietersache wäre.
Müsste also die Haftpflicht ziehen - die will hier aber nicht zahlen. In der Regel sind bei Haftpflichtversicherungen Schäden durch Kraftfahrzeuge (sowie Luftfahrzeuge und Schiffe) ausgeschlossen - das ist meistens auch nicht relevant, da diese Geräte über eine Pflichtversicherung verfügen.
Das Problem ist mir bekannt, da auf Sportflugplätzen oftmals Fahrzeuge genutzt werden, die nicht (mehr) auf die Straße dürfen aber noch funktionieren und zu schade für den Schrottplatz sind. Und die sind wie das E-Bike auch nicht angemeldet und nehmen nicht am öffentlichen Verkehr teil - und dadurch unterliegend die auch nicht einer Pflichtversicherung. Man muss schauen, wie man sich da versichert, für solche (gewerblichen) Fälle gibt es Spezialversicherungen. Oder man ist unversichert, da bleibt der Schaden an einem selber hängen und man landet ggf. in der Privatinsolvenz.
Und wie bemerkt, mit der gleichen Thematik müssten auch die Motorsportvereine befassen.
Müsste also die Haftpflicht ziehen - die will hier aber nicht zahlen. In der Regel sind bei Haftpflichtversicherungen Schäden durch Kraftfahrzeuge (sowie Luftfahrzeuge und Schiffe) ausgeschlossen - das ist meistens auch nicht relevant, da diese Geräte über eine Pflichtversicherung verfügen.
Das Problem ist mir bekannt, da auf Sportflugplätzen oftmals Fahrzeuge genutzt werden, die nicht (mehr) auf die Straße dürfen aber noch funktionieren und zu schade für den Schrottplatz sind. Und die sind wie das E-Bike auch nicht angemeldet und nehmen nicht am öffentlichen Verkehr teil - und dadurch unterliegend die auch nicht einer Pflichtversicherung. Man muss schauen, wie man sich da versichert, für solche (gewerblichen) Fälle gibt es Spezialversicherungen. Oder man ist unversichert, da bleibt der Schaden an einem selber hängen und man landet ggf. in der Privatinsolvenz.
Und wie bemerkt, mit der gleichen Thematik müssten auch die Motorsportvereine befassen.
Zuletzt geändert von rainer* am Mi 29. Jan 2025, 16:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand
Krasses Thema. Ich habe mir das verlinkte Urteil mehrmals durchgelesen um die Situation in allen Details zu verstehen. Mich wundert dass nirgendwo eine Gebäudeversicherung erwähnt wird.
Auf jeden Fall hat mich das Urteil dazu gebracht meine eigene Situation zu überdenken.
Auf jeden Fall hat mich das Urteil dazu gebracht meine eigene Situation zu überdenken.
Die Haftung des Beklagten ergibt sich auch unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der aus dem Mietvertrag mit den Klägern folgenden Obhutspflicht (§§ 535, 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB). Denn der Beklagte hat als Mieter einen Brand im Objekt der Kläger fahrlässig dadurch verursacht, dass er die Aufladung des Denzel-Bikes nicht überwachte, sondern die gemietete Halle verließ, ohne den Ladevorgang vorher zu beenden..
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Re: Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand
Unabhängig der Verletzung einer Obhutspflicht, sollte eine Haftung sich aus reiner Gefährdungshaftung ergeben, da es sich hier um ein KFZ handelt (schneller als 6kmh mit Motorkraft). Nicht ohne Grund gibt es hierfür eine Versicherungspflicht. Dabei ist sogar fraglich, ob Versicherungen ein solches nicht zugelassenes Fahrzeug sogar versichern müssten. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Ein Pedelec ist per Definition kein KFZ, also greift nicht die Gefährdungshaftung und auch keine Versicherungspflicht. Vergleiche mit S-pedelec braucht man (wenn auch naheliegend) da nicht zu stellen.
Dieses Haftungsproblem haben leider auch alle monowheel-, onewheel- esk8boardbesitzer. Mit meinen Esk8 erwischt zu werden würde mich in D schnell mehrere tausend Euro kosten, da Straftatbestand und nicht nur Owi.
In Frankreich könnte ich es versichern und legal fahren - dort ist die Autolobby nicht so stark.
Intéressant wird es dann, wenn ein Akku ohne Fahrzeug geladen wird....
Ein Pedelec ist per Definition kein KFZ, also greift nicht die Gefährdungshaftung und auch keine Versicherungspflicht. Vergleiche mit S-pedelec braucht man (wenn auch naheliegend) da nicht zu stellen.
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Re: Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand
Die Versicherung muss gar nix - es herrscht bei uns Vertragsfreiheit. Das Problem, was eine Standard-KFZ-Versicherung damit hat, ist, das das Fahrzeug nicht zugelassen ist und wahrscheinlich nicht mal zulassungsfähig ist. Höchstens eine "Ruheversicherung" würde gehen, dann darf das Fahrzeug logischerweise aber nicht benutzt werden.greifswald hat geschrieben: ↑Mi 29. Jan 2025, 18:56Unabhängig der Verletzung einer Obhutspflicht, sollte eine Haftung sich aus reiner Gefährdungshaftung ergeben, da es sich hier um ein KFZ handelt (schneller als 6kmh mit Motorkraft). Nicht ohne Grund gibt es hierfür eine Versicherungspflicht. Dabei ist sogar fraglich, ob Versicherungen ein solches nicht zugelassenes Fahrzeug sogar versichern müssten.
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Re: Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand
Ein S-Pedelec hat eine entsprechende Zulassung. Ein Pedelec über 25 km/h gilt bei uns als (unversicherbares) Kraftfahrzeug. - Genau wie die E-Skates etc.greifswald hat geschrieben: ↑Mi 29. Jan 2025, 18:56Ein Pedelec ist per Definition kein KFZ, also greift nicht die Gefährdungshaftung und auch keine Versicherungspflicht. Vergleiche mit S-pedelec braucht man (wenn auch naheliegend) da nicht zu stellen.
Das ist wohl der Kernpunkt. Leider schließen wohl alle privaten Haftpflichtversicherungen die Haftung im Zusammenspiel mit Kraftfahrzeugen aus.greifswald hat geschrieben: ↑Mi 29. Jan 2025, 18:56Dieses Haftungsproblem haben leider auch alle monowheel-, onewheel- esk8boardbesitzer. Mit meinen Esk8 erwischt zu werden würde mich in D schnell mehrere tausend Euro kosten, da Straftatbestand und nicht nur Owi.
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Ich bin leider kein Jurist, nur "Täter".greifswald hat geschrieben: ↑Mi 29. Jan 2025, 18:56Intéressant wird es dann, wenn ein Akku ohne Fahrzeug geladen wird....

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Re: Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand
Da muss ich dir leider widersprechen. Es gibt Ausnahmen von der Vertragsfreiheit. Bei Pflichtversicherungen gibt es Kontrahierungszwang.rainer* hat geschrieben: ↑Mi 29. Jan 2025, 19:25Die Versicherung muss gar nix - es herrscht bei uns Vertragsfreiheit. Das Problem, was eine Standard-KFZ-Versicherung damit hat, ist, das das Fahrzeug nicht zugelassen ist und wahrscheinlich nicht mal zulassungsfähig ist. Höchstens eine "Ruheversicherung" würde gehen, dann darf das Fahrzeug logischerweise aber nicht benutzt werden.greifswald hat geschrieben: ↑Mi 29. Jan 2025, 18:56Unabhängig der Verletzung einer Obhutspflicht, sollte eine Haftung sich aus reiner Gefährdungshaftung ergeben, da es sich hier um ein KFZ handelt (schneller als 6kmh mit Motorkraft). Nicht ohne Grund gibt es hierfür eine Versicherungspflicht. Dabei ist sogar fraglich, ob Versicherungen ein solches nicht zugelassenes Fahrzeug sogar versichern müssten.
Die KFZ-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Eine Versicherung darf dir nicht den Mindestschutz versagen. Anderes populäres Beispiel wäre eine Krankenversicherung.
Hier würde das jetzt ausarten, aber still bleiben kann ich auch nicht

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Re: Haftung; Elektroroller setzt Halle in Brand
1.Für meine Begriffe war das ein zulassungspflichtiges S-Pedelec mit mehr als 25 Km/h (45 Km/h und mehr) und somit eine Haftpflichtversicherung.
2.Inwieweit dessen Haftpflichtversicherung bei diesem Brandschaden greift, sollte in den AGBs stehen...?
3.Meine Wuxi habe ich seit Kauf 2019 immer mit max. Deckung in der Haftpflicht und Teilkasko mit 100/150 € SB versichert.
4.Es gab seitdem keinen Brand, ob in einer Garage über Nacht oder sonstwo...
5.Es kommt mir so vor, dass der Akku des Bikes und/oder das Ladegerät, nicht besonders gut war.
Ausserdem fehlen Angaben über den verwendeten Akku und dem Ladegerät.
2.Inwieweit dessen Haftpflichtversicherung bei diesem Brandschaden greift, sollte in den AGBs stehen...?
3.Meine Wuxi habe ich seit Kauf 2019 immer mit max. Deckung in der Haftpflicht und Teilkasko mit 100/150 € SB versichert.
4.Es gab seitdem keinen Brand, ob in einer Garage über Nacht oder sonstwo...
5.Es kommt mir so vor, dass der Akku des Bikes und/oder das Ladegerät, nicht besonders gut war.
Ausserdem fehlen Angaben über den verwendeten Akku und dem Ladegerät.
Gruss Helmut
Ranis 2000 seit 08.2019 ca.15000 Km gefahren
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km
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