Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
- Ganter Ingo™
- Beiträge: 2589
- Registriert: Fr 23. Sep 2011, 11:59
- Roller: Revoluzzer 2.0 PLUS 45 km/h
- PLZ: 48145
- Wohnort: Münster, Mauritz-West
- Tätigkeit: Revoluzzer-Rentner
- Kontaktdaten:
Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
Und es ist doch ein Mofakennzeichen oder auch Mopedkennzeichen (korrekte Bezeichnung lautet übrigens Vericherungskennzeichen), nur wird es nicht angeschraubt, sondern auf das hintere Schutzblech aufgeklebt und ist demgemäß auch von der Größe etwas kleiner als das bekannte Blechschild. Der Sinn und Zweck bleibt aber der Gleiche.
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
Akku Lithium 20 Ah
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
Akku Lithium 20 Ah
-
- Beiträge: 137
- Registriert: Mi 27. Dez 2017, 17:06
- PLZ: 465
- Kontaktdaten:
Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
Es geht halt um die Größe des Kennzeichens. Das Mofakennzeichen wäre viel zu groß. Ich gehe davon aus, daß der geplante Aufkleber wesentlich kleiner sein wird. Von irgendeiner Sondergenehmigung wie von onkel4u beschrieben, habe ich auch noch nie gehört und ich verfolge die ganze Debatte ebenfalls seit Wochen aufmerksam.
-
- Moderator
- Beiträge: 7301
- Registriert: So 7. Feb 2016, 15:04
- Roller: Vormals Vectrix VX-2 und E-Max 80L
- PLZ: 41564
- Kontaktdaten:
Versicherungsplakette
„§ 29a
Versicherungsplakette
(1) Durch die Versicherungsplakette wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des
§ 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 2
Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug
eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung besteht.
(2) Die Regelungen über das Versicherungskennzeichen nach den §§ 26 und 27
sind mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden:
1. Abweichend von § 26 Absatz 1 Satz 6 genügt es, wenn die Bescheinigung über
die Versicherungsplakette für eine Inbetriebnahme aufbewahrt und zuständigen
Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird.
2. Abweichend von § 26 Absatz 2 besteht die Versicherungsplakette anstelle eines
Schildes aus einem Aufkleber, der eine dauerhafte Verklebung auf der Fahrzeugoberfläche gewährleistet und zusätzlich mit einem fälschungserschwerenden Hologramm ausgestattet ist.
3. Abweichend von § 27 Absatz 1 Satz 5 müssen Form, Größe und Ausgestaltung
der Versicherungsplakette dem Muster und den Angaben in Anlage 13 entsprechen.
(3) Die Versicherungsplakette ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Die Versicherungsplakette darf bis zu einem
Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand der Versicherungsplakette darf nicht weniger als 50 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungsplaketten müssen hinter dem Fahrzeug auf eine Entfernung von mindestens 8
m in der Fahrzeuglängsachse lesbar sein.
Versicherungsplakette
(1) Durch die Versicherungsplakette wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des
§ 1 Absatz 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 2
Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug
eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende KraftfahrzeugHaftpflichtversicherung besteht.
(2) Die Regelungen über das Versicherungskennzeichen nach den §§ 26 und 27
sind mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden:
1. Abweichend von § 26 Absatz 1 Satz 6 genügt es, wenn die Bescheinigung über
die Versicherungsplakette für eine Inbetriebnahme aufbewahrt und zuständigen
Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird.
2. Abweichend von § 26 Absatz 2 besteht die Versicherungsplakette anstelle eines
Schildes aus einem Aufkleber, der eine dauerhafte Verklebung auf der Fahrzeugoberfläche gewährleistet und zusätzlich mit einem fälschungserschwerenden Hologramm ausgestattet ist.
3. Abweichend von § 27 Absatz 1 Satz 5 müssen Form, Größe und Ausgestaltung
der Versicherungsplakette dem Muster und den Angaben in Anlage 13 entsprechen.
(3) Die Versicherungsplakette ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Die Versicherungsplakette darf bis zu einem
Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand der Versicherungsplakette darf nicht weniger als 50 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungsplaketten müssen hinter dem Fahrzeug auf eine Entfernung von mindestens 8
m in der Fahrzeuglängsachse lesbar sein.
-
- Beiträge: 6
- Registriert: Mi 24. Apr 2019, 17:39
- PLZ: 50189
- Kontaktdaten:
Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
Guten Morgen zusammen.
Hier der Link zur Ausnahmeregelung [Link entfernt]
Bleibt abzuwarten, ob soetwas kommt.
Hier der Link zur Ausnahmeregelung [Link entfernt]
Bleibt abzuwarten, ob soetwas kommt.
- vsm
- Administrator
- Beiträge: 3027
- Registriert: Mo 15. Mai 2017, 12:18
- PLZ: 12
- Kontaktdaten:
Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
Ich habe den Link entfernt. Grundsätzlich habe ich nichts gegen Links auf den EScooter.Blog, dann aber bitte unter den korrekten Voraussetzungen. Hinter dem Link verbirgt sich weder eine Abschrift irgendeiner Ausnahmeregelung, noch dem Entwurf der eKFV. Einzig sichere Quelle für beides bleibt das BMVI.
- Fasemann
- Beiträge: 3279
- Registriert: Sa 14. Okt 2017, 22:05
- Roller: Nova E-Retro Star
- PLZ: 21614
- Wohnort: Buxtehude
- Tätigkeit: Kann so ziemlich vieles
- Kontaktdaten:
Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
In HH wAr heute eine Beilage in der Blödzeitung, unter anderem auch mit diesem Thema.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
- Fasemann
- Beiträge: 3279
- Registriert: Sa 14. Okt 2017, 22:05
- Roller: Nova E-Retro Star
- PLZ: 21614
- Wohnort: Buxtehude
- Tätigkeit: Kann so ziemlich vieles
- Kontaktdaten:
Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
Hier der Rest, laut deren Test ab 1400 brauchbar, da kann ich auch gleich nen normalen Roller fahren oder E-BIKE.
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
-
- Beiträge: 6
- Registriert: Mi 24. Apr 2019, 17:39
- PLZ: 50189
- Kontaktdaten:
Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
Ja, es tut mir wahnsinnig leid, dass ich den Link falsch deklariert habe. Natürlich ist es kein Link zu Ausnahmeregelung, sondern lediglich ein Link, welcher dieses Thema anspricht, wie es wohl kommen wird.vsm hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 09:06Ich habe den Link entfernt. Grundsätzlich habe ich nichts gegen Links auf den EScooter.Blog, dann aber bitte unter den korrekten Voraussetzungen. Hinter dem Link verbirgt sich weder eine Abschrift irgendeiner Ausnahmeregelung, noch dem Entwurf der eKFV. Einzig sichere Quelle für beides bleibt das BMVI.
Keine Ahnung was jetzt so schlimm daran ist, meinen Beitrag zu zensieren. Aber auf Elektroroller-forum.de, einer Seite auf die die ganze Welt blickt, dürfen selbstversändlich nur fertige Gesetzestexte zitiert werden.
Was soll man als Adminstrator auf diesem Board auch sonst tun, außer sinnlos Beiträge zu editieren? Evtl. noch das eigene Zimmer aufräumen?

In diesem Sinne
- vsm
- Administrator
- Beiträge: 3027
- Registriert: Mo 15. Mai 2017, 12:18
- PLZ: 12
- Kontaktdaten:
Re: Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) - Kaufberatung
Es wird darüber orakelt, wie es vielleicht kommen wird (und jede Menge weggelassen, was wohl kommen wird). Wenn man das weiß, ist der Artikel auch durchaus lesenswert. Deswegen habe ich ihn ja auch erneut verlinkt.
Für meine Freizeit würden mir da schon ein paar schöne Dinge einfallen; Schöner jedenfalls, als der zehnten Person im Forum zu erklären, dass sein Scooter nicht "bald legal wird", so wie er es irgendwo als Kommentar gelesen hat...onkel4u hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 10:10[...]Keine Ahnung was jetzt so schlimm daran ist, meinen Beitrag zu zensieren. Aber auf Elektroroller-forum.de, einer Seite auf die die ganze Welt blickt, dürfen selbstversändlich nur fertige Gesetzestexte zitiert werden.
Was soll man als Adminstrator auf diesem Board auch sonst tun, außer sinnlos Beiträge zu editieren? Evtl. noch das eigene Zimmer aufräumen?[...]

Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste