Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist die zuständige Behörde für alle Fragen der Produktsicherheit von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen im öffentlichen Straßenverkehr (ausgenommen schienengebundene Fahrzeuge).
Die Grundlage hierfür ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Das ProdSG gilt, "wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden" (§ 1 Absatz 1 ProdSG). Eine Markteinführung ist nur dann erlaubt, "wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet" (§ 3 Absatz 2 ProdSG).
Hersteller sind gemäß ProdSG verpflichtet, das KBA zu unterrichten, sofern Anhaltspunkte für eine Gefährdungssituation durch von ihnen in Verkehr gebrachte Produkte vorliegen. Hinweise auf mangelhafte Produkte werden jedoch auch von Verbrauchern, Behörden, Versicherungen und Presse an das KBA herangetragen.
Sollte sich bei der Untersuchung des Sachverhaltes ergeben, dass es sich um ein ernstes Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt oder für andere öffentliche Interessen handelt, das heißt, dass ein Eingreifen der Marktüberwachungsbehörde erforderlich ist, ordnet das KBA die Durchführung von Rückrufaktionen und anderen erforderlichen Gegenmaßnahmen (zum Beispiel Warnung der Öffentlichkeit) an. Informationen über die Gefährdung werden zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht und den entsprechenden Behörden im Ausland sowie Verbrauchern zugänglich gemacht. Auf diese Weise soll eine vollständige Benachrichtigung der betroffenen Halterinnen und Halter beziehungsweise eine vollständige Mangelbeseitigung erreicht werden. Wird dies durch Nichtteilnahme einzelner Halterinnen und Halter an der Rückrufaktion verhindert, veranlasst das KBA die Stilllegung des betroffenen Fahrzeuges durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Ich kann an dieser Stelle nur anregen, das KBA zu unterrichten.
Ersatzteile nach Sturz
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Re: Ersatzteile nach Sturz
Das KBA kam mir neulich auch in den SInn.
Die könnten zudem den Hersteller/Importeu dazu bewegen, etwas zu unternehmen.
Aber wie sieht das bei Maschinen mit Versicherungskennzeichen überhaupt aus? Werden die beim KBA erfasst?
Die könnten zudem den Hersteller/Importeu dazu bewegen, etwas zu unternehmen.
Aber wie sieht das bei Maschinen mit Versicherungskennzeichen überhaupt aus? Werden die beim KBA erfasst?
Re: Ersatzteile nach Sturz
@turbofoen
wie du in der auf der Seite des KBA erhältlichen Richtlinie "Kodex" unter Punkt 2.1.1 lesen kannst...
->https://www.kba.de/DE/Marktueberwachung ... nn=1638258
...sind davon alle Fahrzeuge und Teile ( z.B. auch Kindersitze ) die im Straßenverkehr benutzt werden, abgedeckt!
Somit sollte auch die Fahrzeugpalette von Soco dadurch erfasst werden.
bei Fragen an das KBA kann dieses sowohl telefonisch oder per Mail u. Fax erreicht werden.
"dort werden sie geholfen" hat Verona P. mal gesagt ist aber schon länger her...
interessant wirds dann aber wohl hier ->https://www.kba.de/DE/Marktueberwachung ... .live21304
btw. mich wundert sowieso, dass hier nach der Aktion "gebrochene Felgen" noch keiner eine Meldung gemacht hat. Als öfter aufgetretener Mangel wâre das sicherlich möglich wenn nicht sogar notwendig.
wie du in der auf der Seite des KBA erhältlichen Richtlinie "Kodex" unter Punkt 2.1.1 lesen kannst...
->https://www.kba.de/DE/Marktueberwachung ... nn=1638258
...sind davon alle Fahrzeuge und Teile ( z.B. auch Kindersitze ) die im Straßenverkehr benutzt werden, abgedeckt!
Somit sollte auch die Fahrzeugpalette von Soco dadurch erfasst werden.
bei Fragen an das KBA kann dieses sowohl telefonisch oder per Mail u. Fax erreicht werden.
"dort werden sie geholfen" hat Verona P. mal gesagt ist aber schon länger her...
interessant wirds dann aber wohl hier ->https://www.kba.de/DE/Marktueberwachung ... .live21304
btw. mich wundert sowieso, dass hier nach der Aktion "gebrochene Felgen" noch keiner eine Meldung gemacht hat. Als öfter aufgetretener Mangel wâre das sicherlich möglich wenn nicht sogar notwendig.
- escubic
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Re: Ersatzteile nach Sturz
wir haben das KBA bereits informiert, es ist aber nicht klar ob es zuständig ist da unser Wohnsitz nicht in D ist und eine Anknüpfung an Deutschland nur durch den Verkaufsort Hamburg gegeben ist. Ich gehe davon aus dass sich das Felgenproblem nur durch einen generellen Rückruf und Einbau einer neu konstruierten Vorderfelge (z.B. die Speichenfelge der TC MAX) lösen lässt.
Re: Ersatzteile nach Sturz
da der Verkäufer seinen Firmensitz in D-Land hat, was ja wohl auch auf der Rechnung steht, sollte er nach meinem Rechtsverständnis auch durch das KBA betreut werden. Der Wohnort des Käufers sollte hierauf eigentlich keinen relevanten Einfluss haben, da der Händler das Fahrzeug ja auch in D-Land in den Verkehr bringt. sprich verkauft. Hier is ja dann auch die Betriebssicherheit im DEUTSCHEN Strassenverkehr tangiert.
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