Für Privatleute bestehen beim Import nach Deutschland keinerlei Registrierungspflichten nach ElekteroG, sofern nicht gewerblich oder zumindest gewerbsmäßig gehandelt wird. Die Entsorgung des Geräts muss dann allerdings evtl. kostenpflichtig z.B. über die kommunalen Sammelstellen erfolgen. In der Praxis wird aber wohl niemand kontrollieren, ob das Gerät bei Entsorgung eine WEEE-Nr. trägt.
Erfahrungen mit meinen VLDL 15A-Schnellladegeräten
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Re: Erfahrungen mit meinen VLDL 15A-Schnellladegeräten
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Re: Erfahrungen mit meinen VLDL 15A-Schnellladegeräten
ok, vielen Dank für die Info, hilft schon weiter.vsm hat geschrieben: ↑So 4. Aug 2019, 12:28Für Privatleute bestehen beim Import nach Deutschland keinerlei Registrierungspflichten nach ElekteroG, sofern nicht gewerblich oder zumindest gewerbsmäßig gehandelt wird. Die Entsorgung des Geräts muss dann allerdings evtl. kostenpflichtig z.B. über die kommunalen Sammelstellen erfolgen. In der Praxis wird aber wohl niemand kontrollieren, ob das Gerät bei Entsorgung eine WEEE-Nr. trägt.
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