
Erfolgreiche Petitionen sind nicht ganz so leicht zu machen. Erst einmal muss man dafür sorgen, dass die Petition überhaupt als solche angenommen und nicht gleich abschlägig beschieden wird. Wenn das Anliegen bereits durch die Gesetzeslage abgedeckt ist, eine ähnliche Petition schon mal abgelehnt oder gar beraten wurde, dann ist die Chance groß, dass das Thema erst gar nicht als Online-Petition freigeschaltet wird. Also erstmal studieren, was gab es schon zu dem Thema an Petitionen, welche davon haben es bis zur Beratung geschafft. Die erste Hürde ist die Bundestagsverwaltung, hier die Mitarbeiter des Petitionsausschusses, die die Dinger bearbeiten. Da wird nach Schema F entschieden, und gleichartige Petitionen auf eine reduziert, oder eben vor der Weitergabe an die Abgeordneten festgestellt, ob das Thema schon mal Beratungsgegenstand war. Chance einer Einflussnahme ist hier gleich Null, also muss die Petition gleich so gut geschrieben und formuliert sein, dass die Freischaltung schon eher zwangsläufig erfolgen muss.
Ist die erste Hürde genommen, d.h. das Teil steht wirklich als Online-Petition im E-Pet-System, muss mobilisiert werden. Hier natürlich über die üblichen Social-Media-Kanäle, um möglichst viel Mitzeichnungen zu erhalten. Eventuell kann man diesen Weg schon beim Erstellen der Petition begehen, um möglichst viele und gute Argumente zu bekommen, die mitverwurstet werden können. Parallel den eigenen Wahlkreisabgeordneten informieren (egal, ob er dafür oder dagegen ist, und ob er im Pet-Ausschuss sitzt oder nicht) und die Abgeordneten des Petitionsausschusses, von denen man meint, sie würden anhand des Partei- und Wahlprogrammes am ehesten das Anliegen unterstützen. Hier ist es durchaus sinnvoll, diese per Mail anzuschreiben, auf die Petition hinweisen, und weitere, die Petition begründende Fakten und Quellen zu benennen oder gleich beizufügen.
Das bis hierhin im Groben. Es hat durchaus seinen Grund, dass NGOs und andere Interessengruppen dafür teilweise Spezialisten und ganze Teams haben.
Sollte die magische Mitzeichnerzahl soweit überschritten werden, dass man eine persönliche Einladung zur Sitzung des Petitionsausschusses erhält, dann gibt es nochmal ein paar Sachen zu beachten - aber darüber unterhalten wir uns dann, wenn es soweit wäre.