Seit gestern ist es wohl amtlich, dass man ab 2020 mit einer Nachschulung den B-Führerschein um die Klasse A1 erweitern kann. https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... ad-fahren/
Da drängt sich mir die Frage auf: Was muss ich tun, um die CUX dann auch rechtskonform entdrosselt zu fahren? Ich nehme mal an, eine Einzelabnahme beim TÜV?
Hat jemand damit schon Erfahrung? Was sind die Kosten und was zieht es nach sich? Muss die CUX dann auch regelmäßig ne HU bekommen?
A1 mit B-Führerschein und entdrosselt vom TÜV abnehmen lassen
-
- Beiträge: 14
- Registriert: Fr 19. Jul 2019, 22:01
- Roller: Super Soco CUX 2019
- PLZ: 10318
- Kontaktdaten:
- wefunkster
- Beiträge: 337
- Registriert: Sa 16. Mär 2019, 14:23
- Roller: Zero FXE
- PLZ: 50
- Wohnort: Köln
- Tätigkeit: Generalistischer Dilettant
- Kontaktdaten:
Re: A1 mit B-Führerschein und entdrosselt vom TÜV abnehmen lassen
Mehrere tausend Euro.* Für das Geld kannst Du Dir direkt nen vernünftigen A1 Roller oder Moped holen.
Und ja. Mit großem Kennzeichen kommt dann auch die Pflicht zur HU.
*EDIT: Deine CUx wird dann wie ein völlig neuer, in Deutschland nicht zugelassener Roller oder ein Eigenbau bewertet und muss komplett neu für die entsprechende Klasse begutachtet und zugelassen werden. Das machen dann (zurecht) gut bezahlte Ingenieure und nicht der TÜV "Prüfer". Das kann durchaus im oberen vierstelligen Bereich liegen, bei Autos sogar bis in den fünfstelligen Bereich reichen.
PPS: Andererseits ... wenn Du dann den A1 hast und "offen" fährst ist es "nur" noch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat mehr. Im Falle eines Unfalls dürfte sich dann aber Deine Versicherung mit Regressansprüchen bei Dir melden, wenn die Entdrosselung nachweisbar ist.
Und ja. Mit großem Kennzeichen kommt dann auch die Pflicht zur HU.
*EDIT: Deine CUx wird dann wie ein völlig neuer, in Deutschland nicht zugelassener Roller oder ein Eigenbau bewertet und muss komplett neu für die entsprechende Klasse begutachtet und zugelassen werden. Das machen dann (zurecht) gut bezahlte Ingenieure und nicht der TÜV "Prüfer". Das kann durchaus im oberen vierstelligen Bereich liegen, bei Autos sogar bis in den fünfstelligen Bereich reichen.
PPS: Andererseits ... wenn Du dann den A1 hast und "offen" fährst ist es "nur" noch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat mehr. Im Falle eines Unfalls dürfte sich dann aber Deine Versicherung mit Regressansprüchen bei Dir melden, wenn die Entdrosselung nachweisbar ist.
Energie!!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 93 Gäste