Ich hatte mich auf diesen Beitrag verlassen (
viewtopic.php?p=85320#p85320) und meine HUK-Beraterin vor Ort mündlich bei Versicherungsabschluss gefragt, ob der Akku mitversichert ist. Sie hat bejaht.
Tatsächlich steht in den Versicherungsbedingungen der HUK (
https://www.huk.de/content/dam/hukde/do ... m60320.pdf):
A.2.1 Was ist versichert?
Ihr Fahrzeug
Versichert ist Ihr Fahrzeug. Bestandteile des Fahrzeugs
sind mitversichert, wenn sie
• nach dem Gesetz zulässig sind und
• im Fahrzeug fest eingebaut sind oder
• am Fahrzeug fest angebaut sind.
Als Bestandteil sehe ich demnach nicht den Akku an, da er nicht ein- oder angebaut ist. Allerdings frage ich mich, ob er "nur" Bestandteil ist, da ich ohne ihn nicht fahren kann.
Ich bin nächste Woche bei der HUK und frage nach bzw. wähle nur die TK, wenn mir schriftlich bestätigt wird, dass der Akku mitversichert ist.
Bei der Züricher finde ich keine Versicherungsbedingungen (
https://www.zurich.de/de-de/privatkunde ... tz-mit-vkz). Aber der Preis 101,15 EUR Jährlich und die hohe Selbstbeteiligung (10% und mindestens 250€ je Schaden) sagen mir nicht zu.
Den Bot Julia der WGV (
https://www.wgv.de/versicherungen/kfz/moped/) habe ich mit meiner Frage herausgefordert
Ich habe einen E-Roller bis 45km/h. Ist der herausnehmbare Akku mitversichert?
Alle mit dem Fahrzeug fest verbundenen Teile sind in gemäß der Teileliste der Bedingungen mitversichert.
Bei welchen weiteren Anliegen, kann ich Sie unterstützen?
Der Akku ist nicht fest verbunden und wesentlicher Bestandteil des Fahrzeugs.
Puh, Sie fordern mich ganz schön. Meine menschlichen Kollegen unterstützen Sie gerne bei Ihren Anliegen (Tel. 0711 1695-1500).