DAS halte ich jetzt aber für eine Finte: Ich war mit meinen und anderen L3e-A1 Elektrozweirädern schon 7, in Worten SIEBEN mal bei der HU, und kein einziges mal wurde eine Lärmmessung auch nur irgendwie erwähnt oder angedachtZerginator hat geschrieben: ↑Do 28. Okt 2021, 20:09Der TÜV zieht bei unseren Fahrzeugen auch eine Dezibelmessung durch, ...
BMW CE 04
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Re: BMW CE 04
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Re: BMW CE 04
Genau wie die angedachte Abgasuntersuchung.
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Re: BMW CE 04
Moin,Zerginator hat geschrieben: ↑Do 28. Okt 2021, 20:09Hallo Norbert, du vergisst eines. Das kann man alles supereinfach über Software machen aber die Regulierungen sind antik und der Gesetzgeber ist noch weit weg von Elektro oder gar Software. Also baut man künstliche Begrenzengen auf Hardwareebene ein, und verbiegt damit die Regel die für 2 Takt Verbrenner geschaffen wurde so zur Unkenntlichkeit, dass gemeingefährlicher Komplettbullshit rauskommt.
Rational hat damit garnichts zu tun.
Der TÜV zieht bei unseren Fahrzeugen auch eine Dezibelmessung durch, obwohl man den Elektroantrieb nicht hört sondern nur Abrollgeräusche. Und dann fällt man erstmal durch weil die Winterreifen zu laut sind, zieht Sommerreifen drauf, der Messswert passt und alle sind glücklich. Sinn macht das gar keinen. Aber die Vorschrift ist befriedigt.
Sorry, das ist Unsinn. In der Regel 85 für Leistungsmessung wird sehr klar auf E-Antriebe eingegangen, hast Du das überhaupt gelesen?
Der Akku spielt bei der Leistungsmessung keine Rolle, der wird da sogar ausdrücklich ausgenommen!
Warum last Ihr Euch alle von diesen Aussagen von BMW so verblenden, sie hätten das durch den Akku gedrosselt? Der Test wird mit einer Spannungsquelle gemacht und ist nach 30 Minuten beendet. Der Test darf kürzer sein, wenn der Akku die 30 Minuten nicht schaffen würde, das ist alles, was der Akku damit zu tun hat.
Der Test muss mit Vollgas gemacht werden. Das wären 23kW oder von mir aus 15kW, wenn er 23kW nicht lange durchhält.
Mit 15kW würde der kastrierte Akku nur 24 Minuten halten aber es steht deutlich drin, daß es dann ok ist, wenn der Test nur so lange läuft. Macht der Roller also dauerhaft auch nur diese 15kW für 24 Minuten, ist das Messergebnis 15kW. Kein L3e-A1.
Irgendein Wirtschaftsing. frisch von der Uni hat das falsch verstanden und sie haben diesen dusseligen Fehler gemacht, weil BMW mit Elektro und A1 sonst nichts am Hut hat und das erstmal keiner gemerkt hat. Hätte man den Petrolheads mal gesagt, daß der Tank der 125er nur 2l fassen darf, wären sie vielleicht früher drüber gestolpert.
Mehr oder weniger wurde mir das bestätigt aber um es nicht so offen zuzugeben, haben sie sich Takatukaland aus dem Arsch gezogen, wegen denen sie es angeblich so hätten machen müssen. Das ist komplett erstunken und erlogen, begreift das doch endlich!
Und zur Lärmmessung: Das habe ich in über 30 Jahren noch nie erlebt oder gehört, auch bei Verbrennern nicht. Warum schreibst Du sowas?
Beim E-Auto wird auch keine AU gemacht.
Du fantasierst.
Oder Du bist der Mitleser von BMW
Gruß,
Norbert
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Re: BMW CE 04
Ich rede nicht von der HU. Da interessiert das niemanden, sondern von einer Einzelabnahme was am ehesten einer Homologation entspricht. TÜV ist nicht das selbe wie Hauptuntersuchung, auch wenn das gerne im Spachgebrauch so verwendet wird.MEroller hat geschrieben: ↑Do 28. Okt 2021, 22:39DAS halte ich jetzt aber für eine Finte: Ich war mit meinen und anderen L3e-A1 Elektrozweirädern schon 7, in Worten SIEBEN mal bei der HU, und kein einziges mal wurde eine Lärmmessung auch nur irgendwie erwähnt oder angedachtZerginator hat geschrieben: ↑Do 28. Okt 2021, 20:09Der TÜV zieht bei unseren Fahrzeugen auch eine Dezibelmessung durch, ...
Bei einer Einzelabnahme eines Umbaus auf Elektro, und darum geht es hier, ist eine Geräuschmessung beinder Vorbeifahrt vorgeschrieben, was bei einem Elektroumbau keinen richtigen Sinn macht, weil es nur eines wird als vorher - leiser. Aber Vorschrift ist Vorschrift. Das meinte ich als Beispiel.
Dient übrigends zum Ausfüllen des Feldes "U.3 Fahrgeräusch in dB" in Teil I der Zulassungsbescheinigung.
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Re: BMW CE 04
Da hat er recht, der Norbert.
Hier denke ich, liegt aber ein Lesefehler vor.
Für die "Nutzleistung" = Spitzenleistung steht in dem Dokument:
"...Lauf, bei dem sich der Leistungsregler in der Endstellung befindet".
Das ist Vollgas. Das gilt aber für die Ermittlung der Spitzenleistung.
Für die "30-Minuten-Leitung" (und das ist die Dauerleistung, die bei uns hier 11 kW nicht überschreiten darf), steht im Dokument aber:
" Das elektrische Antriebssystem muss auf dem Prüfstand mit einer Leistung betrieben werden, die nach den
Angaben des Herstellers am ehesten der höchsten 30-Minuten-Leistung gleichkommt."
D.h. nicht zwingend Vollgas, und es obliegt dem Hersteller, die Gasstellung zu definieren.
Im Testlauf für die "30-Minuten-Leistung" läuft, so verstehe ich das zumindest, der Motor von Anfang an nur mit 11 kW (wenn dann 11 kW als Ergebnis rauskommen sollen). Das muß er dann 30 min durchhalten.
Und was auch noch wichtig ist:
"Leistung und Drehzahl sind aufzuzeichnen. Die Leistung muss in einem Bereich von ± 5 % des Leistungswerts
zu Prüfbeginn liegen. "
D.h. die Leistung muß die 30 min lang so gut wie konstant sein. Mit hoher Leistung starten und dann deutlich abfallen lassen ist nicht.
Patrick
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Re: BMW CE 04
Die höchste 30 Minuten Leistung wäre doch dann sicher in dem Fall 30 Minuten 120 km/h?
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Re: BMW CE 04
Korrekt, in dem Bereich rum sind mechanische 11kW nötig, um die Geschwindigkeit zu halten. Allerdings kann meine Zero mit den derzeitigen ~9kWh ausfahrbar die 120km/h über 40 Minuten lang durchhaltenZerginator hat geschrieben: ↑Fr 29. Okt 2021, 16:08Die höchste 30 Minuten Leistung wäre doch dann sicher in dem Fall 30 Minuten 120 km/h?
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Dann müsste der BMW das ja auch min. die 30min. durchhalten, aber eben auch noch etwas länger, was ja trotzdem innerhalb der 11kW-Spezifikationen liegt.
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Re: BMW CE 04
Moin,patba hat geschrieben: ↑Fr 29. Okt 2021, 15:34(...)Hier denke ich, liegt aber ein Lesefehler vor.
Für die "Nutzleistung" = Spitzenleistung steht in dem Dokument:
"...Lauf, bei dem sich der Leistungsregler in der Endstellung befindet".
Das ist Vollgas. Das gilt aber für die Ermittlung der Spitzenleistung.
Für die "30-Minuten-Leitung" (und das ist die Dauerleistung, die bei uns hier 11 kW nicht überschreiten darf), steht im Dokument aber:
" Das elektrische Antriebssystem muss auf dem Prüfstand mit einer Leistung betrieben werden, die nach den
Angaben des Herstellers am ehesten der höchsten 30-Minuten-Leistung gleichkommt."
D.h. nicht zwingend Vollgas, und es obliegt dem Hersteller, die Gasstellung zu definieren.
Im Testlauf für die "30-Minuten-Leistung" läuft, so verstehe ich das zumindest, der Motor von Anfang an nur mit 11 kW (wenn dann 11 kW als Ergebnis rauskommen sollen). Das muß er dann 30 min durchhalten.
Und was auch noch wichtig ist:
"Leistung und Drehzahl sind aufzuzeichnen. Die Leistung muss in einem Bereich von ± 5 % des Leistungswerts
zu Prüfbeginn liegen. "
D.h. die Leistung muß die 30 min lang so gut wie konstant sein. Mit hoher Leistung starten und dann deutlich abfallen lassen ist nicht.
Patrick
Da hat er recht, der Patrick
Hab ich wirklich falsch gelesen und vor allem nicht begriffen, daß Nutzleistung = Höchstleistung ist.
Ok, es wird also nicht Vollgas gegeben sondern auf 11kW eingeregelt, damit er vor allem am Anfang nicht die max. 23kW macht.
Das ist schon der erste deutliche Hinweis, daß hier gar keine Begrenzung geprüft wird.
Die ungedrosselte Version wird ja von der Hardware her gleich sein (wenn der teure Akku schon gleich ist). Also würde das Ding mit der Gleichspannungsquelle auch 15kW 30 Minuten durchhalten. Die Kiste könnte man als 15kW deklarieren, auch wenn der Akku die 30 Minuten nicht schaffen würde, das geht eindeutig aus der Anmerkung bei 5.3 hervor.
Der Akku begrenzt da also gar nichts, daß der zu klein für 30 Min. mit 15kW wäre ok, hier wird nicht mit Akku getestet.Anmerkung: Wird die höchste 30-Minuten-Leistung durch die Batterie begrenzt, so darf die höchste 30- Minuten-Leistung eines Elektrofahrzeuges geringer sein als die in dieser Prüfung ermittelte höchste 30-Minuten-Leistung seines Antriebssystems.
Somit ist vollkommen klar, daß man mit dem Akku gar nicht auf 11kW begrenzen kann, er somit also direkt auf 11kW begrenzt sein muss (was ich ja die ganze Zeit schreibe). Oder BMW muss das noch machen
Der nette Mann von BMW hat sich nochmal gemeldet. Ich hatte ihn auch auf diesen Thead hingewiesen aber auch geschrieben, daß er das nicht persönlich nehmen soll, was hier so teilweise (auch von mir) geschrieben wird.
Alles kein Thema, so ist das eben in Foren. Ich habe das Gefühl, die kannten das wohl wirklich nicht und mein Generve hat wirklich was bewegt. Die haben jetzt Termine gemacht und setzen sich alle nochmal mit der Entwicklung zusammen. Um den C Evo hat sich zum Ende hin kaum noch einer gekümmert, das war ja schon alt. Jetzt ist das wohl alles wieder neu für die.
Gruß,
Norbert
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Re: BMW CE 04
Schaut mal hier:
https://youtu.be/0o3J_wByb4w
Es empfiehlt sich, die Abspielgeschwindigkeit zu reduzieren.
https://youtu.be/0o3J_wByb4w
Es empfiehlt sich, die Abspielgeschwindigkeit zu reduzieren.
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