Zulassen kann man ja nur Kraftfahrzeuge.....
also mit Motor und über 6kmh.
Fahrrad ist damit aussen vor. Hat ja Pedale, und kann nicht (legal) per Gashebel mehr als 6kmh fahren...
THG mit 25 km/h möglich ?
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Re: THG mit 25 km/h möglich ?
Ich meinte z.B. ein Fahrrad mit leistungsschwachem hilfsmotor und geringer Höchstgeschwindigkeit ist elektrisch betrieben, aber trotzdem rechtlich ein Fahrrad, sowas kann man nicht zulassen.
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Re: THG mit 25 km/h möglich ?
So ein elektro Mofa mein ich, zählt halt als 25iger Roller.
Kreidler Amaze 50 jetzt geht's weiter
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Re: THG mit 25 km/h möglich ?
Man kann alles freiwillig zulassen, was mehr als 6kmh fährt, und für das es eine ABE oder ein COC Papier für die strassenzulassung gibt.
Auch ein "Fahrrad mit Hilfsmotor"
Allerdings nicht verwechseln mit einem Fahrrad, auch Pedelec ist ein Fahrrad, und kann legal nicht schneller als 6hm mit "Gashebel" fahren.
Einen 10kmh Kranlenfahrstuhl mit Strassenzulassung und Papieren kann man freiwillig zulassen.
Wichtig ist, dass es legal mehr als 6kmh aus eigener Kraft erreichen kann.
S-Pedelecs können das, zählen also eher als Moped. Und deshalb kann man diese auch freiwillig zulassen.
Die sind aber doppelt so teuer, wie ein Roller
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Re: THG mit 25 km/h möglich ?
Hey Leute, ich habe einen Futura Hawk 2.0 der zZt. 45kmh fährt und würde ihn gern wegen der THG Prämie freiwillig zulassen. Da ich aber nur eine Prüfbescheinigung zum führen eines Mofas habe, habe ich vor, ihn auf 25 kmh zu drosseln. In den schon geposteten Beiträgen habe ich gelesen, dass ich ihn wohl auch mit 25kmh freiwillig zulassen kann und die Prämie jedes Jahr neu beantragen kann. Ist das richtig? Oder muss ich ihn vorerst mit 45kmh anmelden und dann drosseln lassen ( mit nachträglichem Eintrag in den Fahrzeugschein ) ? Was ratet ihr mir ? Komme aus Berlin falls es regional Abweichungen geben sollte. Gruß Dennis
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