Versicherung bei freiwilliger Zulassung

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dildo_shwaggins
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von dildo_shwaggins »

Ok, dann teile ich mal meine Erfahrungen. Ich habe den Führerschein seit 2006, aber nie ein eigenes Kfz, also auch keine Versicherung besessen.
SF-Klasse daher 0. Die VHV, bei der ich auch in Haftpflicht bin, hat mir dieses Angebot gemacht - ich bin nicht so ganz zufrieden, die meinten, das läge an der freiwilligen Zulassung, dass das so teuer wäre. Probiere später noch die LVM.




Versicherungsvorschlag AG-Nummer XX zur Kraftfahrtversicherung
für Ihr Neufahrzeug: Leichtkraftroller 51 bis 125 ccm / km/h: ohne Begrenzung,
- (-)
Versicherungsbeginn 18.10.2022 / 0 Uhr mit Ablauf 01.01.2023 / 0 Uhr
Versicherungsumfang Klassik Garant 2.0
Kfz-Haftpflicht 100 Mio. EUR pauschal 51,69 EUR
Vollkasko mit 300 EUR Selbstbeteiligung
inklusive Teilkasko mit 150 EUR Selbstbeteiligung

154,08 EUR
Ihr jährlicher Gesamtbeitrag inkl. 19% Versicherungsteuer 205,77 EUR
Dem Versicherungsvorschlag liegen folgende Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) zugrunde:
Kfz-Haftpflichtversicherung SF0 (Beitragssatz 75%)
Vollkaskoversicherung SF0 (Beitragssatz 75%)
Damit Sie umfassend versichert sind - mögliche Erweiterungen Ihres Versicherungsschutzes
Auslandsschutz Unverschuldeter Unfall im Ausland - Wir kümmern uns
Exklusiv Unser Premiumschutz für alle, die mehr wollen
Schutzbrief Unsere europaweite Unfall- und Pannenhilfe

Fahrerschutz Schützt den berechtigten Fahrer beim Lenken des Fahr-
zeuges

GAP-Deckung Schutz vor finanziellen Nachteilen bei geleasten oder kredit-
finanzierten Fahrzeugen

Die Leistungen sind optional und können auf Wunsch zusätzlich versichert werden. Maßgeblich ist ausschließlich





EDIT: Glaube, die haben falsch den Hubraum eingetragen - ich besitze den Ecooter E2S, bis 45 km/h
Zuletzt geändert von dildo_shwaggins am Di 18. Okt 2022, 11:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Speedy98
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Speedy98 »

Versuchs mal bei der HUK. Einfach anrufen. Die spielen alles mit dir durch (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko) und nennen dir direkt die potentiellen Preise. Hat bei mir letztes mal 15min gedauert und war eine sehr nette Dame.

qwert0815
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von qwert0815 »

Moin,

bei Deinem Angebot ist die SF Klasse falsch angegeben. Lt Annahmerichtlienen der VHV müsste für die Die Führerscheoinregelung gelten:

FÜHRERSCHEIN-REGELUNG

SF ½
Haftpflicht 65 %
Vollkasko 45 %

Der Versicherungsnehmer kann nachweisen, dass er
aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) erteilt wurde, seit mindestens drei Jahren
zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein
amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt ist.

Also den Preis nochmal neu berechnen lassen. Der Tarif ist schon richtig. Da meines Wissens (Versicherungsmakler mit 20 Jahren Beruferfahung) kein Versicherer extra einen Tarif für L1e Roller mit freiwilliger Zulassung kalkuliert. Daher wird behelsweise immer der Tarif fpr die nächst grüßeree Klasse 51-125ccm genommen.

Fahrerschutz ist besonders für Zweiradfahrer sehr zu empfehlen!

Viel Erfolg!

UNd noch meine persönliche Meinung zur tollem Haftpflichtunterstützungskasse Kraftfahrender Beamten (HUK) . Die hat u.a. einen miserablen Ruf unter Verkehrsrechtsanwälten wegen miserabler Schandensabwicklung. Ich denke das sind wohl, neben meiner Berufsgruppe ,wohl die einzigen die im Hinblick aud die Schadensbearbeitung eine Versicherung wirklich beurteilen können. Wer sich das in der Kasikoversicherung antuhen möchte gern. NUr bitte denkt auch an die potentiell durch Euch geschädigten die sich im Erstfall mit Eurer billigen Versicherung rumärgern. Meinung ENDE!

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yakamoto
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von yakamoto »

qwert0815 hat geschrieben:
Di 18. Okt 2022, 16:59
...

UNd noch meine persönliche Meinung zur tollem Haftpflichtunterstützungskasse Kraftfahrender Beamten (HUK) . Die hat u.a. einen miserablen Ruf unter Verkehrsrechtsanwälten wegen miserabler Schandensabwicklung. Ich denke das sind wohl, neben meiner Berufsgruppe ,wohl die einzigen die im Hinblick aud die Schadensbearbeitung eine Versicherung wirklich beurteilen können. Wer sich das in der Kasikoversicherung antuhen möchte gern. NUr bitte denkt auch an die potentiell durch Euch geschädigten die sich im Erstfall mit Eurer billigen Versicherung rumärgern. Meinung ENDE!
Ich kann deine Meinung verstehen, aber meine letzten beiden Schäden - ein VollKasko bei mir und einen Haftpflicht bei von mir Geschädigten - sind innerhalb kürzester Zeit reguliert worden.
Der Haftpflicht sogar schneller und ohne Gutachten sondern nur per WerkstattRechnung :!:

Aber ich kann damit bei der HUK auch ein Einzelfall sein... 8-)
Nach zwei Jahrzehnten 50er-Verbrenner-Roller ab jetzt nur noch eRoller!!! :mrgreen:

dildo_shwaggins
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von dildo_shwaggins »

qwert0815 hat geschrieben:
Di 18. Okt 2022, 16:59
Moin,

bei Deinem Angebot ist die SF Klasse falsch angegeben. Lt Annahmerichtlienen der VHV müsste für die Die Führerscheoinregelung gelten:

FÜHRERSCHEIN-REGELUNG

SF ½
Haftpflicht 65 %
Vollkasko 45 %

Der Versicherungsnehmer kann nachweisen, dass er
aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) erteilt wurde, seit mindestens drei Jahren
zum Führen von Pkw oder von Krafträdern, die ein
amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt ist.

Also den Preis nochmal neu berechnen lassen. Der Tarif ist schon richtig. Da meines Wissens (Versicherungsmakler mit 20 Jahren Beruferfahung) kein Versicherer extra einen Tarif für L1e Roller mit freiwilliger Zulassung kalkuliert. Daher wird behelsweise immer der Tarif fpr die nächst grüßeree Klasse 51-125ccm genommen.

Fahrerschutz ist besonders für Zweiradfahrer sehr zu empfehlen!

Viel Erfolg!

UNd noch meine persönliche Meinung zur tollem Haftpflichtunterstützungskasse Kraftfahrender Beamten (HUK) . Die hat u.a. einen miserablen Ruf unter Verkehrsrechtsanwälten wegen miserabler Schandensabwicklung. Ich denke das sind wohl, neben meiner Berufsgruppe ,wohl die einzigen die im Hinblick aud die Schadensbearbeitung eine Versicherung wirklich beurteilen können. Wer sich das in der Kasikoversicherung antuhen möchte gern. NUr bitte denkt auch an die potentiell durch Euch geschädigten die sich im Erstfall mit Eurer billigen Versicherung rumärgern. Meinung ENDE!
Hi, ich habe noch einmal angerufen und den Sachverhalt dargestellt - die Dame am Telefon war hartnäckig der Auffassung, dass das bei freiwilliger Zulassung nicht drin ist. Sondern es nur die SF-Klasse 0 gibt in diesem Fall. Ich habe gesagt, dass das aber nicht in den Richtlinien drinsteht, aber sie hat drauf bestanden. Wirklich komisch, aber kein Gespräch drin.

Zum Tarif, ja, das stimmt, hat mir gestern ein anderer VHV-Berater auch bestätigt. Ich versuche es jetzt mal bei der HUK, obschon ich wegen der ganzen Warnungen hier etwas skeptisch bin.

dildo_shwaggins
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von dildo_shwaggins »

So, die HUK bietet bei meinem Tarif überhaupt keine Vollkaskoversicherung an... Hier das Angebot, selbe Daten wie bei VHV (auch die nehmen keine Führerscheinregelung an)...

Hubraum 50 ccm

Von Ihnen gewünschter Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung bei der HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg Kfz-Haftpflichtversicherung SF-Klasse 0, Beitragssatz 100 %

100 Mio. € Versicherungssumme 52,55 €
Kaskoversicherung Teilkasko 150 € Selbstbeteiligung 27,03 €
Ihr Jahresbeitrag inkl. 19 % Versicherungsteuer 79,58 €

Folgende Angaben sind in der Beitragsberechnung berücksichtigt
Versicherungsnehmer Geburtsdatum XX.XX.XXXX
Berufliche Tätigkeit Angaben berücksichtigt
Zulassung auf Versicherungsnehmer oder Ehepartner, Lebenspartner im gemeinsamen

Haushalt
Jährliche Fahrleistung 2.000 km
Regelmäßiger Stellplatz Sonstiger Stellplatz
Fahrer Ausschließlich Versicherungsnehmer
Fahreralter Mindestens 25 Jahre
Wohneigentum Kein Wohneigentum vorhanden

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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von qwert0815 »

nochmal du hast bei der VHV anrecht auf SF1/2. Ansonsten vergleichst Du Äpfel mit Brinen.

dildo_shwaggins
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von dildo_shwaggins »

qwert0815 hat geschrieben:
Mi 19. Okt 2022, 11:47
nochmal du hast bei der VHV anrecht auf SF1/2. Ansonsten vergleichst Du Äpfel mit Brinen.
Ich habe der Mitarbeiterin der VHV genau das gesagt - sie widerspricht. Bei FREIWILLIGER ZULASSUNG kann keine halbe SF-Klasse angewählt werden. Selbst wenn die MA unrecht hat, kann ich als Kunde dagegen ja nicht viel machen, wenn sie die SF bei 0 lässt, ist sie halt bei 0.

dildo_shwaggins
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von dildo_shwaggins »

qwert0815 hat geschrieben:
Mi 19. Okt 2022, 11:47
nochmal du hast bei der VHV anrecht auf SF1/2. Ansonsten vergleichst Du Äpfel mit Brinen.
also nicht falsch verstehen, ich danke für Deinen Rat, ich wusste z.B. gar nichts von dieser SF. Aber geltend machen konnte ich die bisher nicht. Ist das ein gesetzlicher oder vertraglicher (je nach Versicherung also unterschiedlicher) Anspruch? Weißt du da näheres?

Zen07
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Re: Versicherung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Zen07 »

dildo_shwaggins hat geschrieben:
Mi 19. Okt 2022, 16:14
Ist das ein gesetzlicher oder vertraglicher (je nach Versicherung also unterschiedlicher) Anspruch? Weißt du da näheres?
Also ich kenne mich da jetzt auch nicht so gut aus, aber bei der LVM steigt man ebenfalls in SF0 ein, auch wenn man schon länger den Führerschein hat. Deshalb hatte ich meinen Vertrag auf den 1.7. zurückdatieren lassen (lohnt sich vermutlich jetzt nicht mehr), damit ich ab 2023 dann die SF 1/2 habe.

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