Das sollte man in den Artikel zur freiwillgen Zulassung hinzufügen

Das liegt im Ermessen der Behörde. Entweder sie verlangen nichts (möglicherweise ist das Modell bereits bekannt als tauglich), oder sie schauen im Rahmen einer Vorführung drauf oder bestehen eben auf ein Gutachten. Da in der Verwaltung meistens drauf geachtet wird, das alle Entscheidungen risikolos sind, wird oftmals das Gutachten verlangt. Da so ein Gutachten nunmal verlangt werden darf, wird es m.E. schwer sein, dagegen anzugehen. Es wird ja eine Forderung des Gesetzgebers geprüft, die es für kleine Nummernschilder nicht gibt. Auch wenn diese "Prüfung" sicher kein Hexenwerk ist
Ja, das stimmt. Und das ist eben keine Beleuchtung für das hintere Nummernschild. Wenn trotzdem eine dran ist, ist das freiwillig und muss nicht den Normen entsprechen. Und das muss eben geprüft werden. Woher soll bitte ein Verwaltungsfachangestellter wissen, bei welcher 45er zufällig schon ein zulässiges Lämpchen verbaut ist?
Da reicht es ja dann mal kurz seinen popo zu heben und raus zu gehen. So wäre ich jedenfalls als Sachbearbeiter. Aber eine andere Anstalt mit Gewinnbeteiligung einzubringen ist mehr als fragwürdig.rainer* hat geschrieben: ↑Mi 1. Mär 2023, 18:54Ja, das stimmt. Und das ist eben keine Beleuchtung für das hintere Nummernschild. Wenn trotzdem eine dran ist, ist das freiwillig und muss nicht den Normen entsprechen. Und das muss eben geprüft werden. Woher soll bitte ein Verwaltungsfachangestellter wissen, bei welcher 45er zufällig schon ein zulässiges Lämpchen verbaut ist?
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