Piaggio One „Sonnenstich“

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Freitag
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Piaggio One „Sonnenstich“

Beitrag von Freitag »

Scheinbar ist die Piaggio One ein reiner Indoor-Roller. Sonne in Mitteleuropa mag der Roller nicht. In der zweiten Saison sieht der Roller bereits so aus.
Nein keine Waschanlage, Solarium, Chemie oder sonst was. Im Winter in der Garage, im Sommer an der frischen Luft. Laufleistung bisher 2.000km.

Piaggio stellt sich bockig und sagt „äußere Einflüsse“. Aha, ja was denn sonst.
Der Importeur stellt sich genauso mühsam.
Man wird sehen…
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Nagel
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Re: Piaggio One „Sonnenstich“

Beitrag von Nagel »

*gelöscht*
Zuletzt geändert von Nagel am Do 22. Feb 2024, 22:15, insgesamt 1-mal geändert.

Freitag
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Re: Piaggio One „Sonnenstich“

Beitrag von Freitag »

Update:
Nach mehr als 2 Monaten herumärgern wegen Ausreden (äußere Einflüsse) seitens Piaggio Italien hat nun der Importeur hier in AT die ausgeblichenen Teile im Rahmen der Gewährleistung kostenfrei ausgetauscht.
Einen von mir erbetenen schriftlichen Beleg für den Austausch (welcher ja einer neuerlichen Gewährleistung unterliegt) konnte ich nicht bekommen.

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Motek
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Re: Piaggio One „Sonnenstich“

Beitrag von Motek »

hm,

das hätte ich als Händler (andere Branche) auch nicht gemacht bzw habe ich aus genau diesem Grund noch nie gemacht. Das halte ich für nachvollziehbar, es gibt eine Gewährleistungszeit, und wenn die rum ist, ist es durch. Auch wenn das jetzt für dich doof ist. Ich drücke dir die Daumen, dass die neuen Teile UV-beständiger sind.

Viele Grüße
Matthias
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nie wieder Kette :twisted:

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rainer*
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Re: Piaggio One „Sonnenstich“

Beitrag von rainer* »

Freitag hat geschrieben:
Do 23. Nov 2023, 16:32
Einen von mir erbetenen schriftlichen Beleg für den Austausch (welcher ja einer neuerlichen Gewährleistung unterliegt) konnte ich nicht bekommen.
Nein, das unterliegt keiner neuen Gewährleistungsfrist. Die geht nur bis zum Ende des Gewährleistungszeitraums des Rollers. Der Hersteller muss die die Gewährleistung für das gesamte Produkt für 24 Monate geben. Austauschteile bekommen das gleiche Ablaufdatum wie das Hauptprodukt. Auch wenn das Gerät komplett getauscht werden würde, gilt 24 Monate nach Kauf, das es mit der Gewährleistung vorbei ist.

Abgesehen davon sollte man bei solch einer UV instabilen Farbe vielleicht mal mit einem UV-Schutzlack drüber gehen?

Freitag
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Re: Piaggio One „Sonnenstich“

Beitrag von Freitag »

Soweit mir bekannt bei "beweglichen Gütern":
"Ist die Ware mangelhaft und muss ein Teil repariert werden, dann erhält der Käufer auf den REPARIERTEN Teil erneut 2 Jahre Gewährleistung.

Beispiel: Angenommen es wird im Rahmen der Gewährleistung eine Reparatur eines Motors durchgeführt, aber das restliche Fahrzeug funktioniert einwandfrei. Dann erhält der Käufer erneut 2 Jahre Gewährleistung auf den reparierten Motor, nicht aber auf das restliche Fahrzeug. Tritt bei einem Gerät der gleiche Fehler mehrmals auf, hat der Käufer das Recht erneut eine Reparatur zu verlangen."

Es würde mich wundern wenn es in DE und AT unterschiedlich wäre.
mfg Robert
(Händler, andere Branche)

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