Jetzt muss ich mich hier nach längerer Zeit auch mal wieder einklinken.
Egal, wie es mit Gewährleistung oder Garantie aussieht – wenn der hier so schön bezeichnete Herr W aus F seinen Pflichten nicht nachkommen möchte, bleibt einem leider oft nichts anderes übrig, als rechtlich vorzugehen, um sein Recht durchzusetzen. Alternativ kann man auch andere potenzielle Kunden hier und über andere Kanäle warnen.
Die positiven Google-Rezensionen hatten mich damals leider auch geblendet. Es ist zwar schwer nachzuweisen, aber ich vermute, dass ein großer Teil der Bewertungen gefälscht ist oder möglicherweise im Austausch für Rabatte oder Ähnliches abgegeben wurde. Ein gewisser „Patrick Lorenz“ bewertet zum Beispiel mit 5 Sternen, arbeitet aber selbst bei Tisto – zufällige Namensgleichheit?
Aber zum eigentlichen Thema: Beweislastumkehr bei der Gewährleistung
Als Kunde hat man zwar grundsätzlich zwei Jahre Gewährleistung gegenüber dem Händler, aber nach 12 Monaten muss man selbst nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestanden hat. Das ist faktisch oft sehr schwierig, und wenn der Händler so unkooperativ ist wie Tisto, fast unmöglich. Wichtig dabei: Ein Mangel vor der Übergabe bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Produkt bereits defekt war. Wie bei deinem Tacho könnte zum Beispiel eine fehlerhafte Materialauswahl der Grund sein – der Mangel bestand also bereits vor der Übergabe, wurde aber erst später sichtbar. In der Praxis hat man daher oft nur ein Jahr Gewährleistung, obwohl es theoretisch zwei Jahre sind. Faire Händler handhaben das oft kulanter.
Deshalb war ich sehr erfreut, dass Tisto zusätzlich noch zwei Jahre Garantie bietet. Wie bereits erwähnt wurde, ist die Garantie ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, in dem er die Bedingungen frei festlegen kann. Er könnte also theoretisch zwei Jahre Garantie geben und dabei schreiben, dass diese nur für den linken Blinker gilt, unter der Bedingung, dass dieser wöchentlich vorgeführt wird. Diese Bedingungen müssen aber vor dem Kauf einsehbar sein und im Kaufvertrag berücksichtigt werden.
Genau diese Verpflichtungen hat Herr W aus F damals nicht erfüllt und tut dies auch heute nur teilweise. Er wirbt überall mit zwei Jahren Garantie, verlinkt aber nirgends die Garantiebedingungen, bzw. hatte damals überhaupt keine. Die Anforderungen sind zum Beispiel hier nachzulesen:
https://www.it-recht-kanzlei.de/werbung ... bschnitt_6.
Irgendwann hat er dann einfach Garantiebedingungen auf seiner Webseite hinzugefügt, versucht sich aber trotzdem rückwirkend darauf zu berufen.
In jedem Fall ist das alles eine riesengroße Sauerei und der Herr W aus F führt hier ein Geschäft ohne seinen wesentlichen Pflichten nachzukommen und behauptet Dinge die einfach nicht stimmen.
Ich denke da z.B. an sein Video mit der Aussage: "Jeder 10. Roller sei ein Roller von Tisto".
https://www.youtube.com/watch?v=VF1FtvUL_hI
Aber da ist grundlegend auch nicht viel Substanz hinter, wenn deutsche Ingenieure von
Schnellladegeräten mit 10 Ah reden.
Nur dann umso schlimmer, dass solche Leute ein Geschäft in DE führen "Können" und dürfen..