Parkverbot Tatbestand 141184

eMobility Rechtliches
Schwoab
Beiträge: 43
Registriert: Do 15. Jun 2023, 10:26
Roller: Kuma Sun-S
PLZ: 70469
Tätigkeit: Rentner
Kontaktdaten:

Parkverbot Tatbestand 141184

Beitrag von Schwoab »

Hallo zusammen
Bin Anfang August mit meinem E-Roller durch Stuttgart gefahren und habe ihn auf dem Gehweg so abgestellt, dass er den Fußgänger und Fahrradfahrer nicht behindert. Das Problem das ich übersehen habe, dass genau ab dem Fußgängerweg die Fußgängerzone begonnen hat. Darauf hin hab ich ein Knöllchen erhalten, das für mich unsichtbar am rechten Bremsgriff befestigt war und ich erst während der Fahrt zufällig in der Hand hatte. Das Knöllchen über 55,00€ hab ich mit nach Hause genommen und 3 Wochen auf die Schriftliche Verwarnung gewartet, die dann endlich eingetroffen ist. Auf der Anhörung stand dann: Ihnen wird zu Last gelegt, am 1.08. um 10:33 Uhr als Führer des Mofas Ihr Fahrzeug Rot (Kennz. )folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
Da mir bekannt ist, dass es Ordnungsämter sehr genau nehmen, habe ich mit folgenden Gründen als Unschuldig hingestellt. Grund: 1. Es gibt keine Mofas mit solchen Kennzeichen, 2 Ich bin nicht im Besitz eines Mofas, 3 ich bezweifle die Kompetenz des Beamten, der einen solchen Tatbestand beurteilt.
Ich habe dann mit Hilfe renommierten Suchmaschinen nach der Gesetzeslage recherchiert und bin zum Ergebnis gekommen, dass der Unterschied zwischen einem E-Scouter und E-Roller gesetzlich nicht verankert ist, obwohl da ein gravierender Unterschied besteht.
Gruss Schwoab aus Stuttgart.

Benutzeravatar
Alfons Heck
Beiträge: 1495
Registriert: Sa 28. Jan 2012, 21:24
Roller: Naxeon I AM pro + Elmoto Loop + My Esel E-Tour Komfort
PLZ: 60385
Wohnort: Frankfurt am Main - OT Bornheim
Kontaktdaten:

Re: Parkverbot Tatbestand 141184

Beitrag von Alfons Heck »

Dein Punkt 3 wird sicher mit größtem Wohlwollen berücksichtigt werden :lol:
Oder anders ausgedrückt:
Wie kann man nur die Kompetenz eines zuständigen Entscheiders anzweifeln?


Gruß
Alfons.
Naxeon I AM pro --- Elmoto Loop --- My Esel E-Tour Komfort --- seit 2015: Zoe + Kangoo HECKelektro-Shop.de

...Dosenbier und Kaviar...

Benutzeravatar
rainer*
Beiträge: 1583
Registriert: So 19. Sep 2021, 19:06
Roller: Supersoco TC Max
PLZ: 06108
Wohnort: Halle (Saale)
Kontaktdaten:

Re: Parkverbot Tatbestand 141184

Beitrag von rainer* »

Schwoab hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2024, 17:10
...und habe ihn auf dem Gehweg so abgestellt, dass er den Fußgänger und Fahrradfahrer nicht behindert.
Ein Gehweg ist ein Gehweg und keine Parkplatzfläche. Das steht so in der StVO. Seit dem Gerichtsurteil vor zwei, drei Monaten darf die Behörde (die Knöllchentante) auch nicht mehr bewusst weg schauen.
Und die Gehwege sind so bemessen, dass auch Rollstuhlfahrer und Kinderwagen da lang kommen.

Und ja, es ist vielerorts üblich auf dem Gehweg zu parken, es gibt ja auch wirklich Stellen, z.B. neben dem Mast der Straßenleuchte, wo man wirklich keinen behindert.

Benutzeravatar
error
Beiträge: 1376
Registriert: Di 20. Dez 2022, 19:37
Roller: NIU GT, Silence S01, Vectrix vx-1, Horwin CR6, Twizy
PLZ: 2
Kontaktdaten:

Re: Parkverbot Tatbestand 141184

Beitrag von error »

https://www.bussgeldkatalog.org/tatbest ... og-parken/

Zitat:
Bildschirmfoto 2024-08-23 um 20.52.03.png



Wenn dein Kuma Sun-S das Tatfahrzeug ist, könnte es schwierig werden sich da rauszureden/rauszuwinden. ;)
Schwoab hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2024, 17:10

Ich habe dann mit Hilfe renommierten Suchmaschinen nach der Gesetzeslage recherchiert und bin zum Ergebnis gekommen, dass der Unterschied zwischen einem E-Scouter und E-Roller gesetzlich nicht verankert ist, obwohl da ein gravierender Unterschied besteht.
Sicher?

Schwoab
Beiträge: 43
Registriert: Do 15. Jun 2023, 10:26
Roller: Kuma Sun-S
PLZ: 70469
Tätigkeit: Rentner
Kontaktdaten:

Re: Parkverbot Tatbestand 141184

Beitrag von Schwoab »

Such mal mit Google: e-roller parken in Fussgängerzone Du landest immer bei den E-Scooter und gerade die dürfen ja in der Fussgängerzone parken. Viele Beamte kennen nicht den Unterschied zwischen einem E-Scooter und einem E-Roller, Könnte ja auch ein Elektrokleinsfahrzeug sein. Das könnte auch der Grund sein, warum aus meinem E-Roller auf einmal ein Mofa wird. Ich war nie Beamter, muss aber sagen, dass es einfach ist, sich wie ein Beamter zu benehmen.
Gruss Schwoab aus Stuttgart.

Benutzeravatar
Fasemann
Beiträge: 2997
Registriert: Sa 14. Okt 2017, 22:05
Roller: Nova E-Retro Star
PLZ: 21614
Wohnort: Buxtehude
Tätigkeit: Kann so ziemlich vieles
Kontaktdaten:

Re: Parkverbot Tatbestand 141184

Beitrag von Fasemann »

Mit passender Versicherung und Lust auf Spaß,

https://www.die-rennkanzlei.de/


Der gute Mann hat vielleicht Lust auf sowas?
Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen

achim
Beiträge: 2610
Registriert: Do 3. Dez 2015, 11:18
Roller: Jupiter 11, Niu, GoE classic, Revoluzzer 45, SNE Streetsou
PLZ: 91088
Kontaktdaten:

Re: Parkverbot Tatbestand 141184

Beitrag von achim »

Bei uns hier ist das überhaupt kein Problem. Ich hsb noch nie gelöhnt mit dem Zweirad. Nicht mal beim Abstellen in der Fussgängerzone. Dass man sich so hinstellt, dass man niemanden behindert, versteht sich dabei von selbst.
Aber eigentlich gibt es doch immer genug Totraum wo man den Roller abstellen kann.
Wie ist das eigentlich bei Fahrrädern? Die stehen doch überall rum. Ich glaube aber mal gelesen zu haben, dass Fahrräder in der StVO gar nicht erfasst sind, was das Abstellen betrifft.

Schwoab
Beiträge: 43
Registriert: Do 15. Jun 2023, 10:26
Roller: Kuma Sun-S
PLZ: 70469
Tätigkeit: Rentner
Kontaktdaten:

Re: Parkverbot Tatbestand 141184

Beitrag von Schwoab »

Es ist unumstritten, dass ich mit meinem Fahrzeug in einer Fußgängerzone geparkt habe. Was mich stört, ist dass es mal erlaubt wird, dann wieder nicht, dann dürfen E-Scooter und E-Bikes überall parken. Wenn man aber mal eine Recherche über E-Roller macht, findet man im Netz unter Verkehrsdelikte nichts. Dann kommt noch hinzu, dass der Gesetzeshüter nicht mal in der Lage ist, einen E-Roller von einem Mofa zu unterscheiden, das ein Kennzeichen wie auf meinem E-Roller niemals haben kann. Hatte vor einem Jahr schon Probleme, als die Zulassungsstelle nicht wusste ob ich TÜV brauche oder ob ich das E auf dem Kennzeichen weg lassen darf. Das System hat viele offene Löcher.
Gruss Schwoab aus Stuttgart.

Benutzeravatar
Falcon
Beiträge: 1363
Registriert: Mo 25. Sep 2023, 15:12
Roller: Eagle / Falcon / Hawk
PLZ: 79114
Wohnort: Freiburg / Breisach
Tätigkeit: Kraftfahrzeug-Mechaniker
Meister
Inder
Beekeeper
Cleon, Foundation Mitarbeiter
Kontaktdaten:

Re: Parkverbot Tatbestand 141184

Beitrag von Falcon »

ja, mach mal nen prozess , profitieren alle von :)
könnte interessant werden .....


-
Dateianhänge
wirwarten.jpg
Ich bin hier nur die Signatur.

-
Bild

Benutzeravatar
error
Beiträge: 1376
Registriert: Di 20. Dez 2022, 19:37
Roller: NIU GT, Silence S01, Vectrix vx-1, Horwin CR6, Twizy
PLZ: 2
Kontaktdaten:

Re: Parkverbot Tatbestand 141184

Beitrag von error »

Schwoab hat geschrieben:
Fr 23. Aug 2024, 22:47
Es ist unumstritten, dass ich mit meinem Fahrzeug in einer Fußgängerzone geparkt habe.
Dann ist doch alles geklärt?
Bildschirmfoto 2024-08-23 um 20.52.03.png

Dein Kraftfahrzeug hatte in der Fußgngerzone nichts zu suchen. Deshalb auch die 55 Euro und nicht nur die einfache "Parkgebür".

Das ist dir doch netterweise über die Schlüsselzahl aus dem Tatbestandskatalog (ausreichend) erklärt worden?

Antworten

Zurück zu „eRoller und Scooter Rechtliches“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste