Parkverbot Tatbestand 141184
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Parkverbot Tatbestand 141184
Hallo zusammen
Bin Anfang August mit meinem E-Roller durch Stuttgart gefahren und habe ihn auf dem Gehweg so abgestellt, dass er den Fußgänger und Fahrradfahrer nicht behindert. Das Problem das ich übersehen habe, dass genau ab dem Fußgängerweg die Fußgängerzone begonnen hat. Darauf hin hab ich ein Knöllchen erhalten, das für mich unsichtbar am rechten Bremsgriff befestigt war und ich erst während der Fahrt zufällig in der Hand hatte. Das Knöllchen über 55,00€ hab ich mit nach Hause genommen und 3 Wochen auf die Schriftliche Verwarnung gewartet, die dann endlich eingetroffen ist. Auf der Anhörung stand dann: Ihnen wird zu Last gelegt, am 1.08. um 10:33 Uhr als Führer des Mofas Ihr Fahrzeug Rot (Kennz. )folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
Da mir bekannt ist, dass es Ordnungsämter sehr genau nehmen, habe ich mit folgenden Gründen als Unschuldig hingestellt. Grund: 1. Es gibt keine Mofas mit solchen Kennzeichen, 2 Ich bin nicht im Besitz eines Mofas, 3 ich bezweifle die Kompetenz des Beamten, der einen solchen Tatbestand beurteilt.
Ich habe dann mit Hilfe renommierten Suchmaschinen nach der Gesetzeslage recherchiert und bin zum Ergebnis gekommen, dass der Unterschied zwischen einem E-Scouter und E-Roller gesetzlich nicht verankert ist, obwohl da ein gravierender Unterschied besteht.
Bin Anfang August mit meinem E-Roller durch Stuttgart gefahren und habe ihn auf dem Gehweg so abgestellt, dass er den Fußgänger und Fahrradfahrer nicht behindert. Das Problem das ich übersehen habe, dass genau ab dem Fußgängerweg die Fußgängerzone begonnen hat. Darauf hin hab ich ein Knöllchen erhalten, das für mich unsichtbar am rechten Bremsgriff befestigt war und ich erst während der Fahrt zufällig in der Hand hatte. Das Knöllchen über 55,00€ hab ich mit nach Hause genommen und 3 Wochen auf die Schriftliche Verwarnung gewartet, die dann endlich eingetroffen ist. Auf der Anhörung stand dann: Ihnen wird zu Last gelegt, am 1.08. um 10:33 Uhr als Führer des Mofas Ihr Fahrzeug Rot (Kennz. )folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
Da mir bekannt ist, dass es Ordnungsämter sehr genau nehmen, habe ich mit folgenden Gründen als Unschuldig hingestellt. Grund: 1. Es gibt keine Mofas mit solchen Kennzeichen, 2 Ich bin nicht im Besitz eines Mofas, 3 ich bezweifle die Kompetenz des Beamten, der einen solchen Tatbestand beurteilt.
Ich habe dann mit Hilfe renommierten Suchmaschinen nach der Gesetzeslage recherchiert und bin zum Ergebnis gekommen, dass der Unterschied zwischen einem E-Scouter und E-Roller gesetzlich nicht verankert ist, obwohl da ein gravierender Unterschied besteht.
Gruss Schwoab aus Stuttgart.
- Alfons Heck
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Re: Parkverbot Tatbestand 141184
Dein Punkt 3 wird sicher mit größtem Wohlwollen berücksichtigt werden
Oder anders ausgedrückt:
Wie kann man nur die Kompetenz eines zuständigen Entscheiders anzweifeln?
Gruß
Alfons.
Oder anders ausgedrückt:
Wie kann man nur die Kompetenz eines zuständigen Entscheiders anzweifeln?
Gruß
Alfons.
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Re: Parkverbot Tatbestand 141184
Ein Gehweg ist ein Gehweg und keine Parkplatzfläche. Das steht so in der StVO. Seit dem Gerichtsurteil vor zwei, drei Monaten darf die Behörde (die Knöllchentante) auch nicht mehr bewusst weg schauen.
Und die Gehwege sind so bemessen, dass auch Rollstuhlfahrer und Kinderwagen da lang kommen.
Und ja, es ist vielerorts üblich auf dem Gehweg zu parken, es gibt ja auch wirklich Stellen, z.B. neben dem Mast der Straßenleuchte, wo man wirklich keinen behindert.
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Re: Parkverbot Tatbestand 141184
https://www.bussgeldkatalog.org/tatbest ... og-parken/
Zitat:
Wenn dein Kuma Sun-S das Tatfahrzeug ist, könnte es schwierig werden sich da rauszureden/rauszuwinden.
Zitat:
Wenn dein Kuma Sun-S das Tatfahrzeug ist, könnte es schwierig werden sich da rauszureden/rauszuwinden.
Sicher?Schwoab hat geschrieben: ↑Fr 23. Aug 2024, 17:10
Ich habe dann mit Hilfe renommierten Suchmaschinen nach der Gesetzeslage recherchiert und bin zum Ergebnis gekommen, dass der Unterschied zwischen einem E-Scouter und E-Roller gesetzlich nicht verankert ist, obwohl da ein gravierender Unterschied besteht.
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Re: Parkverbot Tatbestand 141184
Such mal mit Google: e-roller parken in Fussgängerzone Du landest immer bei den E-Scooter und gerade die dürfen ja in der Fussgängerzone parken. Viele Beamte kennen nicht den Unterschied zwischen einem E-Scooter und einem E-Roller, Könnte ja auch ein Elektrokleinsfahrzeug sein. Das könnte auch der Grund sein, warum aus meinem E-Roller auf einmal ein Mofa wird. Ich war nie Beamter, muss aber sagen, dass es einfach ist, sich wie ein Beamter zu benehmen.
Gruss Schwoab aus Stuttgart.
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Re: Parkverbot Tatbestand 141184
Mit passender Versicherung und Lust auf Spaß,
https://www.die-rennkanzlei.de/
Der gute Mann hat vielleicht Lust auf sowas?
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Von 2017 an 2x GoE zusammen mit 25 Tkm verkauft 4/24
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 02/24 und 1000 km mit Lithium.
4/24 Tisto Luna mit 700 km eingezogen
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Re: Parkverbot Tatbestand 141184
Bei uns hier ist das überhaupt kein Problem. Ich hsb noch nie gelöhnt mit dem Zweirad. Nicht mal beim Abstellen in der Fussgängerzone. Dass man sich so hinstellt, dass man niemanden behindert, versteht sich dabei von selbst.
Aber eigentlich gibt es doch immer genug Totraum wo man den Roller abstellen kann.
Wie ist das eigentlich bei Fahrrädern? Die stehen doch überall rum. Ich glaube aber mal gelesen zu haben, dass Fahrräder in der StVO gar nicht erfasst sind, was das Abstellen betrifft.
Aber eigentlich gibt es doch immer genug Totraum wo man den Roller abstellen kann.
Wie ist das eigentlich bei Fahrrädern? Die stehen doch überall rum. Ich glaube aber mal gelesen zu haben, dass Fahrräder in der StVO gar nicht erfasst sind, was das Abstellen betrifft.
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Re: Parkverbot Tatbestand 141184
Es ist unumstritten, dass ich mit meinem Fahrzeug in einer Fußgängerzone geparkt habe. Was mich stört, ist dass es mal erlaubt wird, dann wieder nicht, dann dürfen E-Scooter und E-Bikes überall parken. Wenn man aber mal eine Recherche über E-Roller macht, findet man im Netz unter Verkehrsdelikte nichts. Dann kommt noch hinzu, dass der Gesetzeshüter nicht mal in der Lage ist, einen E-Roller von einem Mofa zu unterscheiden, das ein Kennzeichen wie auf meinem E-Roller niemals haben kann. Hatte vor einem Jahr schon Probleme, als die Zulassungsstelle nicht wusste ob ich TÜV brauche oder ob ich das E auf dem Kennzeichen weg lassen darf. Das System hat viele offene Löcher.
Gruss Schwoab aus Stuttgart.
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Re: Parkverbot Tatbestand 141184
ja, mach mal nen prozess , profitieren alle von
könnte interessant werden .....
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Re: Parkverbot Tatbestand 141184
Dann ist doch alles geklärt?
Dein Kraftfahrzeug hatte in der Fußgngerzone nichts zu suchen. Deshalb auch die 55 Euro und nicht nur die einfache "Parkgebür".
Das ist dir doch netterweise über die Schlüsselzahl aus dem Tatbestandskatalog (ausreichend) erklärt worden?
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