Lohnt sich freiwillige Zulassung noch?

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MEroller
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Re: Lohnt sich freiwillige Zulassung noch?

Beitrag von MEroller »

Aber sogleich entfällt das nervende Schildchenwechseln am 28. oder 29.2. :D
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qwert0815
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Re: Lohnt sich freiwillige Zulassung noch?

Beitrag von qwert0815 »

Es gibt noch viel mehr Vorteile einer freiwilligen Zulassung:

1. Vollkasko möglich
2. TK ohne SB möglich (bieten nur ganz wenige Versicherer mit Versicherungskennzeichen)
3. man wird auf der Straße etwas ernster genommen, d.h. weniger häufig überholt.
4. Die Fahrerschutzversicherung

Obwohl sie seit Jahren existiert, ist die Fahrerschutzversicherung relativ unbekannt. Dabei sollte jeder Besitzer eines Fahrzeuges über den Abschluss einer solchen Versicherung intensiv nachdenken. Ein Unfall ist schnell passiert. Sofern man nicht selber der Verursacher ist und der Schädiger bekannt ist, sollte theoretisch die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung für die eigenen Personenschäden aufkommen. Dies ist aber nicht immer in der vollen Höhe der Fall. Auf den restlichen Kosten bleibt der geschädigte Besitzer eines Fahrzeuges sitzen. Im Falle eines selbst- oder mitverschuldeten Unfalls übernimmt weder die KFZ-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrers noch die eigene Versicherung oder eine Kaskoversicherung die Kosten für notwendige Behandlungen, behindertengerechte Umbauten, Verdienstausfall und andere Dinge. Der geschädigte Fahrer muss für jegliche Kosten selber aufkommen. Es sind lediglich andere Verkehrsteilnehmer und deren Mitfahrer abgesichert. Diese können ihre Ansprüche an die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeughalters stellen, egal ob dieser den Unfall verschuldet hat oder nicht. Diese finanziellen Belastungen kann eine Zusatzversicherung, nämlich die Fahrerschutzversicherung, die im Zusammenhang mit einer KFZ-Haftpflicht abgeschlossen werden kann, auffangen. Die Fahrerschutzversicherung schließt dabei die Lücke zwischen der KFZ-Haftpflicht und der allgemeinen Unfallversicherung. Mit der zusätzlichen Fahrerschutzversicherung sind alle Personenschäden des Fahrers abgesichert, die selbstverschuldet, oder mitverschuldet wurden, oder aber durch unbekannte Dritte oder durch höhere Gewalt entstanden sind. Auch bei Differenzen, die eine gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung evtl. nicht übernimmt, greift die Fahrerschutzversicherung. Diese Zusatzversicherung muss nicht zwangsläufig beim Abschluss einer KFZ-Haftpflicht bereits Bestandteil sein. Problemlos kann diese Zusatzversicherung auch in bereits bestehende Haftpflichtpolicen für KFZ integriert werden.

1. Die Vorteile der Fahrerschutzversicherung

Die Vorteile einer Fahrerschutzversicherung sind vor allem finanzieller Natur. So wird der Fahrer im Falle eines Unfalls immer dann finanziell abgesichert, wenn kein anderer dafür aufkommt wie z.B. falls der Unfallverursacher mittellos ist oder der Schädiger unbekannt. Ebenso kommt die eigene Versicherung nie für die eigenen (Personen)Schäden auf, sofern der Unfall selber verschuldet wurde. So werden die Kosten für Heilungen und medizinischer Versorgung des Fahrers vollständig von der Fahrerschutzversicherung übernommen, Verdienstausfälle beglichen oder Haushaltshilfen bezahlt usw. Ebenso ist jeder berechtigte Fahrer des Fahrzeugs abgesichert, egal ob es sich um den Versicherungsnehmer handelt oder z.B. die Ehefrau, Freunde, Kinder etc. Sollte der Fahrer den Unfall selber nicht überleben, greift die Fahrerschutzversicherung auch für die Hinterbliebenenrente.

2. Die Leistungen der Fahrerschutzversicherung

Zu den Leistungen der Fahrerschutzversicherung zählen u.a.:

die Kostenübernahmen bei Personenschaden des Fahrers, egal ob verschuldet oder mitverschuldet.
die Deckungssumme liegt zumeist höher als bei einer normalen Unfallversicherung
die Auszahlung vom Verdienstausfall
die Bezahlung einer Haushaltshilfe
die Kostenübernahme für Reha-Maßnahmen
die Übernahme der Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen
die Zahlung von Schmerzensgeld (in besonders schweren Fällen)
die Auszahlung von einer Hinterbliebenenrente

Die genauen Konditionen und Leistungen hängen allerdings vom jeweiligen Versicherungsanbieter ab. Auch wenn die meisten Versicherungsunternehmen die Leistungen sowohl bei selbst- als auch bei mitverschuldeten Unfällen übernehmen, tritt für gewöhnlich eine Leistungsverweigerung bei Straftaten in Kraft. Hierzu zählen u.a. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Drogenkonsum, Alkoholeinfluss oder die Teilnahme an (illegalen) Rennen. Zudem werden meistens auch Übungsfahrten von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Was, wie und in welcher Höhe abgesichert ist, ist in der Versicherungspolice genau festgelegt. Vor dem Abschluss des Vertrags sollte man sich eingehend beraten lassen.

3. Die Fahrerschutzversicherung – als eine sinnvolle Ergänzung

Die jährliche Unfallstatistik für Deutschland zeigt erschreckende Zahlen. So passieren jedes Jahr etwa 2,2 Mio. Unfälle auf den deutschen Straßen. Darunter befinden sich über 300.000 verletzte Fahrzeuginsassen, wovon etwa 4000 tödlich verletzt werden. In etwa in 70% der Fälle zählt auch der Fahrer zu den Verletzten. So kann man statistisch davon ausgehen, dass jährlich etwa 200.000 Fahrzeugführer von einer Fahrerschutzversicherung profitieren würden, sofern jeder eine abschließen würde.

Bisher ist diese Zusatzversicherung nicht sehr weit verbreitet. Dabei sollte sie angesichts der Unfallzahlen ein absolutes Muss sein. Ein Unfall ist schnell passiert und kann jeden treffen – egal ob es sich dabei um Gelegenheitsfahrer oder um Vielfahrer handelt. Hinter einem selbstverschuldeten Unfall steckt nur in den seltensten Fällen Absicht oder etwa Bösartigkeit. Es muss noch nicht mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegen oder ähnliches. Einen kleinen Moment der Unachtsamkeit reicht oftmals schon aus um einen schwerwiegenden Unfall zu verursachen und auch selber verletzt zu werden. Ebenso ist bei nicht selbstverschuldeten Unfällen nicht immer gewährleistet, dass der Unfallverursacher den Schaden stets zu 100% ersetzen muss, auch wenn man selbst keine Schuld trägt. So bleibt man häufig, trotz eigener Unschuld, auf den Kosten sitzen und erhält nicht den vollen finanziellen Ausgleich. Auch in diesem Fall greift eine Fahrerschutzversicherung. Aufgrund dessen gewährleistet der Abschluss einer Fahrerschutzversicherung den vollen Schutz vor Verletzungsrisiken beim Fahren eines Fahrzeugs und deren finanziellen Folgen.

4. Die Allgemeine Bedingungen einer Fahrerschutzversicherung

Bei einer Fahrerschutzversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die zur eigentlichen KFZ-Haftpflichtversicherung hinzugefügt werden kann. Demnach muss eine entsprechende KFZ-Haftpflicht bei dem Versicherungsunternehmen wo der Fahrer sein Fahrzeug versichert hat vorliegen um eine Fahrerschutzversicherung abschließen zu können. Sie kann auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden und ist keine Pflichtversicherung. Zudem muss der Versicherungsnehmer das 23. Lebensalter erreicht haben. Selbstverständlich kann die Fahrerschutzversicherung nicht nur nachträglich in die Haftpflicht integriert werden, sondern bereits beim Abschluss der Haftpflichtversicherung ein Bestandteil sein. Im Gegenteil zu einer Unfallversicherung, welche für gewöhnlich bei Anspruch einen im Vertrag festgelegten Betrag auszahlt, übernimmt die Fahrerschutzversicherung die tatsächlich anfallenden Kosten. Sollten im Rahmen die Unfallversicherung die Kosten höher liegen als der Versicherungsanspruch, muss der versicherte für die Differenz selber aufkommen. Sind die Kosten geringer darf der Versicherte den Restbetrag behalten. Diese Risiken entfallen durch die tatsächliche Kostenübernahme bei der Fahrerschutzversicherung.

5. Die Kosten für diese Versicherung

Die Prämienhöhe für eine Fahrerzusatzversicherung fällt relativ gering aus. Je nach Anbieter liegt diese zwischen einem Betrag von 30 bis 60 Euro im Jahr für PKW Bei einer freiwilligen Zulassung ca. 20-30€. Die Kosten der Fahrerschutzversicherung lassen sich anteilig von der KFZ-Haftpflichtversicherung ermitteln. Bei den meisten Anbietern beträgt dieser Anteil etwa 10%. Es ist aber auch möglich, dass der Betrag höher oder geringer ausfällt. Die genaue Höhe der Prämie hängt vom jeweiligen Versicherungsanbieter ab. Gesetzlich existieren keine Vorgaben. Die Fahrerschutzversicherung ist eine Zusatzversicherung, die die Versicherer selber erarbeitet haben.

DBuegel
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Re: Lohnt sich freiwillige Zulassung noch?

Beitrag von DBuegel »

Habe VHV 21€/a Haftpflicht. 35% habe alle KfZ Versicherungen da (keine Ahnung, ob das auch was ausmacht?)

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conny-r
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Re: Lohnt sich freiwillige Zulassung noch?

Beitrag von conny-r »

Habe auch VHV Klassik SF 45 kostet 14 EUR :lol:
Gruß Conny

Meo
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Re: Lohnt sich freiwillige Zulassung noch?

Beitrag von Meo »

Die SF ist nach ca 3 Jahren sowieso ziemlich niedrig. Soweit ich weiß ist es aber auch nicht selbstverständlich dass man die SF Rabatte zwischen Auto und Motorrad beliebig hin und her schieben kann. Deswegen nehme ich gar nicht erst die ganz gute Klasse mit ins Motorrad rein, sondern eine SF1 von einem verkauften Drittwagen, da das 50cc Zweirad sowieso nur wenig kostet. Bei mir ist es glaub ich ca 40€ mit Vollkasko bei der Huk. Da hab ich es sogar ganzjährig ohne Saisonkennzeichen, macht ja nichts viel aus.

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