125er für B196 Neuling mit großer Reichweite

Wenn ihr euch unschlüssig seid, welcher Roller zu euren Bedürfnissen am besten passt.
flipphilipp
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Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite

Beitrag von flipphilipp »

-gelöscht weil in falschem Thread gepostet-
Zuletzt geändert von flipphilipp am Do 17. Okt 2024, 21:05, insgesamt 1-mal geändert.

Goggl
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Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite

Beitrag von Goggl »

Die Firma KYMCO nicht vergessen, hab ich nur gute Erfahrungen gemacht.......

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guewer
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Re: Wie es weiterging

Beitrag von guewer »

Wanderer hat geschrieben:
Sa 12. Okt 2024, 10:54
Nun bin ich jedenfalls gespannt, wie es weitergeht.
Und wie ging es dann weiter, wenn man Fragen darf, @Rolf?
Inoa S5-Li + 2. Akku + 2 Ladegeräte mit je 7A => Original 4A-Lader verkauft. 11/2023 12A China-Ladegerät gekauft und umgebaut. Seit 11/2022 Tuning-Controller verbaut. Windschild (empfehlenswert) seit 03/2022. Gesamtpreis per 01/2022: 2.930 €.

Wanderer
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Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite

Beitrag von Wanderer »

Ja, wie ging es weiter? Eigentlich gar nicht. Sprich, ich warte immer noch auf den Roller.
Ich habe so alle 4 Wochen angerufen, und jedesmal erfahren, dass der Roller noch nicht da ist (das letzte Mal war es kurz vor Weihnachten). Da wurde mir gesagt, dass der Roller eigentlich da sein müsste, aber nicht ankam. Seither habe ich wieder nichts gehört. Mir wird jedesmal versprochen, dass man sich bei mir meldet, sobald es neue Informationen gibt, aber das ist noch nie passiert. Ich erfahre nur etwas, wenn ich anrufe.
Auf Kleinanzeigen konnte ich schön beobachten, wie die Lieferungen erfolgten: ab Mitte November tauchte der Roller bei immer mehr Händlern als sofort verfügbar auf. Seit Mitte Dezember gab es wohl keine Auslieferungen mehr, denn seither nimmt die Zahl der angebotenen Roller kontinuierlich ab. Mittlerweile gehe ich davon aus, dass ich bei diesen Auslieferungen nicht mehr dabei bin. Ich konnte ja auch nicht bei einem anderen Händler zuschlagen, weil ich hier fest bestellt habe.
Wenn der Roller bis Ende Januar nicht da ist, muss ich mal sehen, ob und zu welchen Bedingungen ich die Bestellung stornieren kann. Das wird sicher auch teuer, aber ehrlicherweise frage ich mich halt auch, was mir ein Händler in der Nähe bringt, wenn der nichts rankriegt. Wie lange würde ich denn dann auf ein Erstatzteil warten müssen, wenn ich jemals eines brauchen würde?
Aber auch nach einer Stornierung müsste ich mich dann ja erstmal neu orientieren: nochmal ein halbes Jahr auf die nächste Lieferwelle warten? Doch einen mir nicht sympathischen Roller (Jupiter) nehmen? Notgedrungen auf meine Reichweitenwünsche verzichten?

Leider ist bei mir der Schwung und die Aufbruchstimmung, mit der ich den B196 gemacht hatte, völlig verflogen. Immerhin bin ich mit meinem 45km/h Roller in 2024 über 10.000km gefahren.

Das ist die momentane Situation.

Viele Grüße
Rolf

Wanderer
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Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite

Beitrag von Wanderer »

Nur damit das klar ist: ich möchte hier kein Händler-Bashing betreiben. Ich gehe davon aus, dass der Händler auch nichts für die Probleme kann.

Trotzdem bin ich mit der aktuellen Situation unzufrieden und auch etwas frustriert.

Viele Grüße
Rolf

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rainer*
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Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite

Beitrag von rainer* »

Ja, du kannst nur (schriftlich) eine Frist setzen und mit Stornierung drohen. Wenn die verstrichen ist, dann eine Nachfrist. Möglicherweise setzt das den Händler etwas in Schwung. Der muss das auch nicht als gottgegeben hinnehmen, sondern kann rum telefonieren. Beim Importeur oder bei befreundeten Händlern nachfragen. Das Fahrzeug ist ja keine Spezialanfertigung mit verschiedenen Extras wie beim Auto - der Roller ist ja sozusagen "von der Stange". Es stehen sicher noch irgendwo unverkaufte Fahrzeuge aus der Lieferung.

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Afunker
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Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite

Beitrag von Afunker »

Mein Tip:
Ab zu einem Anwalt für Verbraucherrecht oder zur Verbraucherzentrale!
Der wird eine Frist setzen.
Ist die Frist verstrichen, kann mit einer Nachfrist, die Stornierung der Bestellung und die Rückabwicklung des Kaufvertrages angedroht werden.

Sehe dich schnellstens nach einem anderen Händler mit dem gleichen Modell um....
Gruss Helmut

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Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km

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didithekid
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Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite

Beitrag von didithekid »

Hallo,

Momentan st zwar kein echtes Roller-Wetter, aber wenn ich der Geschichte richtig gefolgt bin, hattest Du den Tinbot F8 mit zwei Akkus bereits im Spätsommer bestellt und versprochen war Dir offenbar ein Ausliefertermin im September. Das ist ja nun nicht gerade Etwas, dass bei regulärem Geschäftsgebaren erwartet werden muss.
Ich drücke mal die Daumen, das der Roller bis März endlich da ist, wenn die frostfreie Saison wieder los geht.
Hattest Du den mal bei TINBOT nachgefragt, ob es da ein generelles Problem gibt, oder ob es an Deinem Händler liegt?
Immerhin ist die Firma ja in 63477 Maintal beheimatet.

Viele Grüße
Didi
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guewer
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Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite

Beitrag von guewer »

Afunker hat geschrieben:
Do 16. Jan 2025, 18:08
Mein Tip:
Ab zu einem Anwalt für Verbraucherrecht oder zur Verbraucherzentrale!
Der wird eine Frist setzen.
Weshalb? - Ein Anwalt kostet doch nur Geld. Und das mit der Fristsetzung kann man auch selbst machen. Einfach per Online-FAX (z.B. www.simple-fax.de) verschicken, damit der Erhalt des Schreibens - falls es vor Gericht geht - beweisbar ist.

Die KI gibt auch hier wertvolle Hilfestellung:
Wann kann ich vom Kaufvertrag wegen langer Lieferverzögerung zurücktreten?

ChatGPT:
In Deutschland können Sie grundsätzlich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer die vereinbarte Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist liefert. Hier sind die wichtigsten Schritte und Voraussetzungen:

Vereinbarte Lieferfrist überprüfen:
Prüfen Sie, ob im Kaufvertrag eine Lieferfrist festgelegt wurde. Wenn keine Frist genannt ist, gilt eine angemessene Frist, die sich nach den Umständen richtet.

Nachfrist setzen:
Falls die Ware nicht rechtzeitig geliefert wird, müssen Sie dem Verkäufer zunächst eine angemessene Nachfrist setzen. Diese Nachfrist sollte klar formuliert und schriftlich mitgeteilt werden (z. B. per E-Mail FAX oder Einschreiben).
Beispiel: „Ich setze Ihnen eine Nachfrist bis zum [Datum], um die Ware zu liefern.“

Verzug des Verkäufers:
Der Verkäufer gerät in Verzug, wenn die Nachfrist verstrichen ist und die Ware noch immer nicht geliefert wurde.

Rücktrittserklärung:
Wenn auch nach Ablauf der Nachfrist keine Lieferung erfolgt, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Beispiel:
„Hiermit trete ich gemäß § 323 BGB vom Kaufvertrag vom [Datum] über [Ware] zurück, da die vereinbarte Lieferung nicht erfolgte.“
Gut, bis März könnte man wie bereits gesagt noch warten, da die Wintermonate ohnehin kein Wetter zum Rollerfahren sind. Aber dann müsstest du spätestens Mitte Februar mit einer 4-Wochen-Fristsetzung das Schreiben dem Händler zukommen lassen.
Zuletzt geändert von guewer am Mi 22. Jan 2025, 06:00, insgesamt 2-mal geändert.
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Afunker
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Re: 125er für B196 Neuling mit großer Reichweite

Beitrag von Afunker »

guewer hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2025, 20:00
Afunker hat geschrieben:
Do 16. Jan 2025, 18:08
Mein Tip:
Ab zu einem Anwalt für Verbraucherrecht oder zur Verbraucherzentrale!
Der wird eine Frist setzen.
Weshalb? - Ein Anwalt kostet doch nur Geld. Und das mit der Fristsetzung kann man auch selbst machen. Einfach per Online-FAX, damit der Erhalt des Schreibens - falls es vor Gericht geht - beweisbar ist.
Da wäre ich mir nicht sicher, ohne Anwalt so eine Fristsetzung selbst zu machen.
Es gibt auch dort (trotz klarer Rechtslage) evtl. Fallstricke (AGB?), die nur ein Rechtsanwalt kennen könnte.
Ja ich weiss, solche Fallstricke sind vom Gesetz (BGB) nicht gedeckt.
Nur: Ich spreche aus Erfahrung, auch wenn das eine oder andere Jahre zurückliegt. (und da gab es schon die §§ im BGB)
Ein Anwalt wird zuerst von einer Rechtsschutzversicherung oder Verbraucherschutzzentrale bezahlt.
Wenn der andere "verliert", muss der alle Kosten nachträglich bezahlen.
Es hat also auch mehr "Gewicht", wenn solche Fristsetzungsschreiben von rechtskundigen Personen kommen...
Sorry für das OT ....
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.15000 Km gefahren :mrgreen:
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km

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