
TINBOT RS 1
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Re: TINBOT RS 1
Würde ich beim Händler und beim Hersteller einfach höflich per Email anfragen, ob ABS vorne funktionieren sollte, wenn nichts in meinem Kaufvertrag dazu drinsteht. 

- Tuereintreter
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Re: TINBOT RS 1
Also:
Ich habe mich mal ein wenig schlau gemacht. Hier mal die Infos:
Gefähliches ABS in der EU erlaubt (heißt die Überschrift)
Seit Januar 2017 (Euro 4-Regelung) müssen neue Motorräder mit mehr als 125 Kubik Hubraum mit ABS ausgestattet sein. In der Tat sind sie seither meistens sowohl am Vorderrad als auch am Hinterrad mit ABS ausgerüstet. Dazu sind die Hersteller jedoch nicht verpflichtet. Die Verordnung Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments (vom 15. Januar 2013) regelt: "Neue Krafträder der Unterklassen L3e-A2 und L3e-A3, die auf dem Markt bereitgestellt, zugelassen oder in Betrieb genommen werden, sind mit einem Anti-Blockier-System auszurüsten."
ABS für Motorräder bis 48 PS und darüber
Mit L3e-A2 sind Motorräder mit bis zu 35 kW (48 PS) Leistung gemeint. In die A3-Klasse fallen alle, die mehr als 35 kW leisten. Die Verordnung regelt an keiner Stelle, dass diese Motorräder an beiden Rädern mit ABS auszustatten sind. Welches der beiden Räder mit einem Anti-Blockier-System ausgestattet sein muss, konkretisiert die Regelung ebenfalls nicht. Spielraum haben die Hersteller zudem bei Abschalt-Optionen fürs ABS, etwa für Rennstrecke oder Gelände – meist nur das Hinterrad betreffend.
Anti-Blockier-System am Vorderrad besonders wichtig
Es liegt nahe, dass die Hersteller ihrer Verpflichtung auf jeden Fall am Vorderrad nachkommen, denn ein blockierendes Vorderrad führt in den meisten Fällen zum Sturz, während ein blockierendes Hinterrad oft noch rechtzeitig wahrgenommen und abgefangen werden kann. Und wenn das Steuergerät für die Technik sowieso schon an Bord ist, ist es kostenmäßig kein allzu großer Sprung, auch das Hinterrad mit ABS auszustatten – was die meisten Hersteller deshalb auch machen.
ABS für 125er
Für die 125er-Klasse schreibt die EU Folgendes vor: "Neue Krafträder der Unterklasse L3e-A1, die auf dem Markt bereitgestellt, zugelassen oder in Betrieb genommen werden, sind nach Wahl des Herstellers entweder mit einem Anti-Blockier-System oder mit einem kombinierten Bremssystem oder beiden Typen verbesserter Bremssysteme auszurüsten."
Alternativ CBS bei Leichtkrafträdern
Hier wird ebenfalls nicht erwähnt, dass ein ABS für beide Räder vorhanden sein muss. Auch nicht, ob es – wenn nur an einem Rad – das Vorderrad sein muss. Im Gegensatz zu den Motorrädern mit mehr als 125 Kubik gibt es in dieser Klasse einige Modelle, die tatsächlich nur vorn mit ABS-Unterstützung bremsen oder nur mit einem CBS (kombiniertes Bremssystem, auch Verbundbremssystem genannt).
Fazit
Hättet ihr das gewusst? Wie die 125er müssen auch die ausgewachsenen Motorräder nicht an beiden Rädern mit ABS ausgestattet sein. Genau genommen ist nicht einmal vorgeschrieben, dass es – wenn nur eines der beiden Räder mit Anti-Blockier-System ausgerüstet ist – das Vorderrad sein muss. Sinnvollerweise statten die meisten Hersteller ihre Modelle aber mit ABS vorn und hinten aus.
Was heißt das für unsere Tinbot ?
Nun, dass der Hersteller uns vorne kein ABS zur Verfügung stellen muss. Es ist definitv verbaut bei meiner Version 2 mit Riemen. Es ist aber wohl softwareseitig abgeschaltet. Wenn also hier einige vom ABS Fehler berichten, so wird dies ein Fehler des ABS auf dem Hinterrad sein. Ich finde es schon bedenklich den Leuten ein Motorrad zu verkaufen, ohne zu sagen, dass es vorne kein ABS hat.
Wie vielen hier bekannt ist, hatte die Version 1 massiv Probleme mit dem Werks-ABS. Daher hat die Version 2 ein komplett überarbeitetes ABS drin. Hat hier jemand mit Version 1 schon sein ABS austauschen lassen ? Geht das überhaupt ? Offenbar hatte Tinbot aber immer noch Probleme und schaltete des Vordere ab. ABS nur hinten ist leicht sinnfrei. Wenn ich nun das ABS vorne selbst aktiviere oder es aktivieren lasse, werden wahrscheinlich Probleme auftreten und Tinbot hat dafür aktuell keine Lösung - und muss sie auch nicht haben.
Derb !
Ich habe mich mal ein wenig schlau gemacht. Hier mal die Infos:
Gefähliches ABS in der EU erlaubt (heißt die Überschrift)
Seit Januar 2017 (Euro 4-Regelung) müssen neue Motorräder mit mehr als 125 Kubik Hubraum mit ABS ausgestattet sein. In der Tat sind sie seither meistens sowohl am Vorderrad als auch am Hinterrad mit ABS ausgerüstet. Dazu sind die Hersteller jedoch nicht verpflichtet. Die Verordnung Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments (vom 15. Januar 2013) regelt: "Neue Krafträder der Unterklassen L3e-A2 und L3e-A3, die auf dem Markt bereitgestellt, zugelassen oder in Betrieb genommen werden, sind mit einem Anti-Blockier-System auszurüsten."
ABS für Motorräder bis 48 PS und darüber
Mit L3e-A2 sind Motorräder mit bis zu 35 kW (48 PS) Leistung gemeint. In die A3-Klasse fallen alle, die mehr als 35 kW leisten. Die Verordnung regelt an keiner Stelle, dass diese Motorräder an beiden Rädern mit ABS auszustatten sind. Welches der beiden Räder mit einem Anti-Blockier-System ausgestattet sein muss, konkretisiert die Regelung ebenfalls nicht. Spielraum haben die Hersteller zudem bei Abschalt-Optionen fürs ABS, etwa für Rennstrecke oder Gelände – meist nur das Hinterrad betreffend.
Anti-Blockier-System am Vorderrad besonders wichtig
Es liegt nahe, dass die Hersteller ihrer Verpflichtung auf jeden Fall am Vorderrad nachkommen, denn ein blockierendes Vorderrad führt in den meisten Fällen zum Sturz, während ein blockierendes Hinterrad oft noch rechtzeitig wahrgenommen und abgefangen werden kann. Und wenn das Steuergerät für die Technik sowieso schon an Bord ist, ist es kostenmäßig kein allzu großer Sprung, auch das Hinterrad mit ABS auszustatten – was die meisten Hersteller deshalb auch machen.
ABS für 125er
Für die 125er-Klasse schreibt die EU Folgendes vor: "Neue Krafträder der Unterklasse L3e-A1, die auf dem Markt bereitgestellt, zugelassen oder in Betrieb genommen werden, sind nach Wahl des Herstellers entweder mit einem Anti-Blockier-System oder mit einem kombinierten Bremssystem oder beiden Typen verbesserter Bremssysteme auszurüsten."
Alternativ CBS bei Leichtkrafträdern
Hier wird ebenfalls nicht erwähnt, dass ein ABS für beide Räder vorhanden sein muss. Auch nicht, ob es – wenn nur an einem Rad – das Vorderrad sein muss. Im Gegensatz zu den Motorrädern mit mehr als 125 Kubik gibt es in dieser Klasse einige Modelle, die tatsächlich nur vorn mit ABS-Unterstützung bremsen oder nur mit einem CBS (kombiniertes Bremssystem, auch Verbundbremssystem genannt).
Fazit
Hättet ihr das gewusst? Wie die 125er müssen auch die ausgewachsenen Motorräder nicht an beiden Rädern mit ABS ausgestattet sein. Genau genommen ist nicht einmal vorgeschrieben, dass es – wenn nur eines der beiden Räder mit Anti-Blockier-System ausgerüstet ist – das Vorderrad sein muss. Sinnvollerweise statten die meisten Hersteller ihre Modelle aber mit ABS vorn und hinten aus.
Was heißt das für unsere Tinbot ?
Nun, dass der Hersteller uns vorne kein ABS zur Verfügung stellen muss. Es ist definitv verbaut bei meiner Version 2 mit Riemen. Es ist aber wohl softwareseitig abgeschaltet. Wenn also hier einige vom ABS Fehler berichten, so wird dies ein Fehler des ABS auf dem Hinterrad sein. Ich finde es schon bedenklich den Leuten ein Motorrad zu verkaufen, ohne zu sagen, dass es vorne kein ABS hat.
Wie vielen hier bekannt ist, hatte die Version 1 massiv Probleme mit dem Werks-ABS. Daher hat die Version 2 ein komplett überarbeitetes ABS drin. Hat hier jemand mit Version 1 schon sein ABS austauschen lassen ? Geht das überhaupt ? Offenbar hatte Tinbot aber immer noch Probleme und schaltete des Vordere ab. ABS nur hinten ist leicht sinnfrei. Wenn ich nun das ABS vorne selbst aktiviere oder es aktivieren lasse, werden wahrscheinlich Probleme auftreten und Tinbot hat dafür aktuell keine Lösung - und muss sie auch nicht haben.
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Upgrades:
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Re: TINBOT RS 1
Jep. Gerade hinten ist ein ABS beim Zweirad nicht wirklich der Sturzvermeider, da die Last bei steigender Verzögerung auf das Vorderrad geht. Es kommt aber auch darauf an, wie gut jemand das Bremsen auf dem Zweirad drauf hat. Das Heck wird ja bei massivem Einsatz der Vorderradbremse sehr leicht und das Hinterrad steht dann sehr schnell mal, wenn man zu stark hinten bremst.Aber bei einer "Schreckbremsung" liegt man definitiv schneller auf dem Asphalt, wenn man das Vorderrad überbremst. Sogar bei der BMW XR wird von Testern moniert, dass das ABS am Vorderrad für den geübten Biker zu früh eingreift- ist bei der GS besser. Auf was ich hinaus will? Ein schlecht abgestimmtes ABS ist für einen guten Biker schlechter als gar kein ABS. Wenn ABS, solte es gut abgestimmt auf beiden Rädern vorhanden sein- also ABS mit CBS..... es macht sonst weniger Sinn. Durch leichten Einsatz der Hinterradbremse reduziert man ja auch das starke Eintauchen und die Gewichtsverlagerung auf das Vorderrad.
Liebe Grüße
Andi
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Re: TINBOT RS 1
Gewußt: ja. Mindestens seit November 23, als ich mein Verbrennerbike mit Zweikanal-ABS gekauft habe und im Zuge der vorbereitenden Marktrecherche festgestellt habe, dass darauf zu achten ist. Irgendeine Kiste hatte tatsächlich nur hinten ABS verbaut.Tuereintreter hat geschrieben: ↑Do 23. Jan 2025, 12:13...
Fazit
Hättet ihr das gewusst?
....
Was heißt das für unsere Tinbot ?
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Prinzipiell, was die RS1 angeht: es hängt davon ab, wie das Dingen ausgeliefert und/oder beworben worden ist. Wenn ich auf Fotos vorne einen ABS-Kranz sehe, dann gehe ich von ABS vorne aus. Funktioniert ABS vorne nicht, egal aus welchem Grund, stellt das (für mich) einen Mangel da. Wenn der Händler vorher mit offenen Karten gespielt hat, oder irgendwo etwas stand von ABS nur hinten, dann wären das schlechtere Karten. Die meisten Eigner sollten sich von daher auf die Hinterbeine stellen können und eine Reparatur des defekten ABS vorne verlangen.
Kommen wir zur Sinnhaftigkeit des ABS:
Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass die primitivste Version verbaut ist. Also kein Kurven-ABS und dergleichen, was man bei hochpreisigen Motorrädern finden kann (nicht zwangsläufig finden muss; hat ein Bike Kurven-ABS, dann findet man das als pralle Werbeinformation, zumeist in der Nähe des exorbitanten Preises ...). Heißt also: man fährt besser so als hätte man gar kein ABS, und freut sich, wenn es einen doch mal rettet.
ABS hinten ist bei normalen Vollbremsungen im Geradeausverkehr ein überflüssiger Witz. Das Gewicht verlagert sich bei heftigen Bremsmanövern nach vorne, es ist eh kaum Last auf dem Hinterrad, das relativ schnell in den ABS-Modus kommt (bzw. ohne ABS einfach nur einen Gummistreifen ziehen würde), und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass ein blockiertes Hinterrad schneller zum Stillstand führt als ein ABS-gesteuertes Hinterrad.
ABS vorne: kann helfen. Aber ich habe es in der Fahrschule auf trockener Fahrbahn locker geschafft so zu bremsen, dass das Hinterrad den Bodenkontakt verloren hat. Das muss schon professionell ausgesehen haben, als ich mehrere Meter mit erhobenem Heck gefahren bin. Das Vorderrad war noch nicht an der Blockiergrenze. Wahrscheinlich wäre eher der Überschlag gekommen als das ABS-Stottern, wenn ich fester zugepackt hätte.
Heißt also auch hier: ABS rettet nicht in allen Situationen. Es mag auf rutschiger Fahrbahn, so ich die Verhältnisse nicht bemerke, mal meinen Allerwertesten retten, aber grundsätzlich sollte man so fahren, als wäre kein ABS verbaut.
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NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19
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Re: TINBOT RS 1
Habt ihr mal geschaut, ob beim Auto eigens erwähnt ist, an welchen Rädern ABS verbaut sein muss? Vielleicht nur hinten oder links oder rechts
?
Wenn ABS vorgeschrieben oder eingebaut ist, dann gilt das für beide Räder - auch wenn es nicht extra erwähnt wird. Ich meine, sonst ist das Fahrzeug nicht mit ABS ausgestattet.
Soviel ich weiß, wird das ABS bei der Technischen Überwachung nicht geprüft. Aber wenn ein Prüfer feststellt, dass es nicht funktioniert, obwohl es offensichtlich vorhanden ist - dann viel Spaß.
Es gibt beim KBA Datensätze über jedes Modell https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmi ... _node.html. Kann jemand das auslesen und das Modell finden? Das wäre mal richtig spannend.
Schöne Grüße, Bertolt
Wenn ABS vorgeschrieben oder eingebaut ist, dann gilt das für beide Räder - auch wenn es nicht extra erwähnt wird. Ich meine, sonst ist das Fahrzeug nicht mit ABS ausgestattet.
Soviel ich weiß, wird das ABS bei der Technischen Überwachung nicht geprüft. Aber wenn ein Prüfer feststellt, dass es nicht funktioniert, obwohl es offensichtlich vorhanden ist - dann viel Spaß.
Es gibt beim KBA Datensätze über jedes Modell https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmi ... _node.html. Kann jemand das auslesen und das Modell finden? Das wäre mal richtig spannend.
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Re: TINBOT RS 1
@ koka_S: Bitte schaue mal in deinen Kaufvertrag. Wäre interessant, was da drinsteht! Evtl. sind Anlagen dabei, welche zum Bestandteil des KV gemacht wurden (Prospekte, Verkausflyer etc.). Wenn da nur ABS steht, dann schade aber wenn da z.B. Zweiradkanal ABS oder ABS am Vorder- und Hinterrad steht sieht es schon anders aus. Dann würde ich mit dem Verkäufer nochmal darüber sprechen...

Sollte es im KV vereinbart worden sein und nachträglich deaktiviert, dann ist das zumindest wertmindernd (und wenigstens Wissen sollte man es, ob man vorne ABS hat oder bei einer Gefahrbremsung eben nicht...

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Re: TINBOT RS 1
Ist absolut richtig. Sonst ist es ja auch sinnfrei (siehe meinen Beitrag mit CBS- und ABS). Ein PKW mit ABS muss an ALLEN RÄDERN damit ausgestattet sein. Aber was auch gesagt werden muss: ein ABS muss auch gut abgestimmt sein, sonst ist es völlig unbrauchbar und dient nicht der Sicherheit!Schnabelwesen hat geschrieben: ↑Do 23. Jan 2025, 13:08Wenn ABS vorgeschrieben oder eingebaut ist, dann gilt das für beide Räder - auch wenn es nicht extra erwähnt wird. Ich meine, sonst ist das Fahrzeug nicht mit ABS ausgestattet.
Die Gesetzesauslegung (von STW schön dargelegt-Danke) lässt einen da nur mit dem Kopf schütteln. Reales Beispiel: ABS nur vorne vorhanden, Biker greift voll in die Vorderradbremse und auch hinten (wo eben kein ABS ist)...Abflug zu 100%! Anders herum: vorne kein ABS aber hinten und Vollbremsung: Abflug.
Bei den Rennmaschinen mit ABS auf der Rennstrecke kann man das Verhälnis zwischen VR und HR einstellen- ebenso wie stark der Eingriff sein soll oder komplett ohne. Jeder hat einen anderen Bremsstil...viele fahren noch mit leichtem Slide des Hinterrades in eine Kurve, andere fahren immer am Haftungslimit ohne Slide.Übertragen auf die Straße: da sitz kein Profi drauf und macht ne Notbremsung- beide Räder müssen richtig dosiert vom ABS gebremst werden. Was STW mit Kurven-ABS meint ist in meinen Augen sogar das Wichtigste, wo ein ABS Vorteile hat für den "Normalfahrer": trotz Schräglage ohne Haftungsabriss verzögern.
Liebe Grüße
Andi
Andi
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Re: TINBOT RS 1
Mein Händler, wo ich das Bike kaufte, versprach vollmundig mit Rat und Tat auch nach dem Kauf zur Seite zu stehen.
Er hat im Winter immer den Laden zu und macht erst im März wieder auf. Dann werde ich mal sein Versprechen testen.
Er wird wohl auch auf Tinbot angewiesen sein.
Ich finde es ein Unding etwas so zu verkaufen ohne den Kunden zu informieren. Ein Info auf dem Prospekt / Webseite und alles wäre gut. Aber das schmälert ja den Umsatz.
Ich frage mich, ob es unverhältnismäßig ist sich ein ABS einbauen zu lassen, das funktioniert ?
Ich habe den Führerschein ohne ABS gemacht. Ergo habe ich gelernt auch so zu fahren. Mir geht es einfach darum, dass man nicht mit etwas werben soll, was so nicht vorhanden ist. Ich wäre jetzt mit der persönlichen Einstellung weitergefahren: "Ach, ich habe ja ABS."
Er hat im Winter immer den Laden zu und macht erst im März wieder auf. Dann werde ich mal sein Versprechen testen.
Er wird wohl auch auf Tinbot angewiesen sein.
Ich finde es ein Unding etwas so zu verkaufen ohne den Kunden zu informieren. Ein Info auf dem Prospekt / Webseite und alles wäre gut. Aber das schmälert ja den Umsatz.
Ich frage mich, ob es unverhältnismäßig ist sich ein ABS einbauen zu lassen, das funktioniert ?
Ich habe den Führerschein ohne ABS gemacht. Ergo habe ich gelernt auch so zu fahren. Mir geht es einfach darum, dass man nicht mit etwas werben soll, was so nicht vorhanden ist. Ich wäre jetzt mit der persönlichen Einstellung weitergefahren: "Ach, ich habe ja ABS."
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Re: TINBOT RS 1
Genau da ist ja die Gefahr größer als wenn man weiß "habe kein ABS". Ein ABS muss beide Räder an der Haftungsgrenze halten können, oder gar kein ABS, wenn nur ein Rad damit ausgestattet ist. Sowas dürfte gar nicht als "ABS" im Prospekt stehen, wenn es wirklich so ist.
Liebe Grüße
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Re: TINBOT RS 1
Na dann schau mal hier:
So wie das geschrieben ist, könnte man meinen, es wäre vorne und hinten. Na verbaut ist es ja.
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